Mietverhältnisse
Bei Veräusserung einer vermieteten Sache geht das Mietverhältnis mit dem Eigentum an der Sache auf die Auffanggesellschaft als Erwerberin über (OR 261). Literatur HÜRLIMANN-KAUP BETTINA,... weiterlesen
Bei Veräusserung einer vermieteten Sache geht das Mietverhältnis mit dem Eigentum an der Sache auf die Auffanggesellschaft als Erwerberin über (OR 261). Literatur HÜRLIMANN-KAUP BETTINA,... weiterlesen
Bestimmte gesetzliche Normen sehen vor, dass gewisse Verpflichtungen bei der Übernahme von Aktiven von Gesetzes wegen übergehen (auf die Auffanggesellschaft). Die bekanntesten der übergehenden Verpflichtungen... weiterlesen
Bei der Übertragung eines Betriebs oder eines Betriebsteils an einen Dritten (Erwerber wie eine Auffanggesellschaft) gehen über: die Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten der... weiterlesen
mit den Erwerbsgegenständen verknüpfte Rechte, die auf die Auffanggesellschaft übergehen und diese belasteten werden Vertragliche Pfandrechte Grundpfandrecht Faustpfandrecht Forderungspfandrecht Gesetzliche Pfandrechte Unmittelbare gesetzliche Pfandrechte Mittelbare... weiterlesen
Die Übertragung des Betriebes an eine Auffanggesellschaft enthält mannigfaltige Herausforderungen: Zu tiefer Preis? Ist der Preis zu tief, so kann die Transaktion mit der Schenkungspauliana... weiterlesen
Die Übertragung der Aktiven kann auf zwei Varianten erfolgen, nämlich mittels: Singularsukzession gemäss OR 181 (asset deal) Mittels rechtsgeschäftlicher Einzelübertragung (sog. „Singularsukzession“) überträgt die Altgesellschaft... weiterlesen
Das Konzept der Auffanggesellschaft beinhaltet: Die Aktiven ohne die Passiven gegen Entschädigung auf einen neuen Rechtsträger zu übertragen (Asset Deal).. Der Betrieb kann so fortgeführt... weiterlesen
Das Auffanggesellschaft-Konzept geht vom Prinzip aus, die Schulden bei der alten Rechtsträger belassen und die Aktiven in eine neue Gesellschaft zu übertragen, wie auch immer:... weiterlesen
Die Auffanggesellschaft hat zum Ziel, die Aktiven ohne die Passiven auf einen andern Rechtsträger zu übertragen.... weiterlesen
Auffanggesellschaften ein beliebtes Mittel, um insolvente Betriebe fortzuführen, trotz Erleichterung beim Dividendenvergleich im Rahmen der Revision des Sanierungsrechts im SchKG vom 21.06.2013 (in Kraft seit... weiterlesen
ZGB 602 Abs. 3 Die Bestellung eines sog. Erbenvertreters ist an die Voraussetzungen von ZGB 602 Abs. 3 gebunden (siehe Box unten) und bei nachfolgendem... weiterlesen
StGB 14; BGFA 12 lit. a; BankG 47; ZPO 156, 163 Abs. 1 lit. b und 166 Abs. 1 lit. b Sachverhalt „A.________ führte als... weiterlesen
Kommentare, Lehrbücher und Handbücher ALTENBURGER PETER R. / CALDERAN MASSIMO / LEDERER WERNER, Schweizerisches Umstrukturierungsrecht, Zürich 2004 AMSTUTZ MARC / MABILLARD RAMON, Fusionsgesetz (FusG), Basel... weiterlesen
Kommentare, Lehrbücher und Handbücher ALTENBURGER PETER R. / CALOERAN MASSIMO / LEDERER WERNER, Schweizerisches Umstrukturierungsrecht, Zürich 2004 AMSTUTZ MARC / MABILLARD RAMON, Fusionsgesetz (FusG), Basel... weiterlesen
Die Spaltung in eine Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz und in eine solche mit Sitz im Ausland (sog. „grenzüberschreitende Spaltung“) wird durch IPRG 163d... weiterlesen
Der Gesetzgeber hat zwei hauptsächliche Unternehmensspaltungen vorgesehen: Aufspaltung Kernelemente (Meccano) Übergang des Vermögens der aufzuspaltenden Gesellschaft auf eine oder mehrere andere Gesellschaften Auflösung der aufgespalteten... weiterlesen
Denkbar sind folgende Spaltungsmotive: Abspaltung eines Betriebsteils, der verkauft werden soll Betriebsteil, der nicht (mehr) zum Kerngeschäft zählt, wird abgespalten und ihn eine andere Gesellschaft... weiterlesen
Aufspaltungen und Abspaltungen sind oft von der konkreten Wirtschafts- und Branchensituation abhängig, positiv zB für Börsengänge und Betriebsverkäufe, negativ zB für Sanierungen und Vermeidung sog.... weiterlesen
Was von Vorteil und Nachteil bei einer Spaltung ist, hängt von den individuell konkreten Verhältnissen und den Spaltungs-Bedingungen ab. Vor- und Nachteile sind gegeneinander abzuwägen.... weiterlesen
Die Rechtsnatur ist abhängig von der Art der Unternehmensspaltung... weiterlesen