SchKG-Beschwerde

Eintretensvoraussetzung

Eintretensvoraussetzung Die Beschwerdelegitimation ist von der angerufenen Aufsichtsbehörde (AB) als Eintretensvoraussetzung von Amtes wegen zu prüfen. Fehlt sie, hat  dies zu einem Nichteintretensentscheid zu führen... weiterlesen

SchKG-Beschwerde

Subjektive Beschwerdelegitimation

Zur Beschwerde legitimiert sind: Beschwerdeführer Grundsatz Wer in seinen rechtlich geschützten oder tatsächlichen Interessen berührt ist durch die Verfügung eines Vollstreckungsorgans und ein schutzwürdiges Interesse... weiterlesen

SchKG-Beschwerde

Checkliste

Checkliste: Elemente einer Beschwerdeingabe 1. Versandvermerk EINSCHREIBEN 2. Aufsichtsbehörde als Adressat 3. Ort und Datum 4. Betreff BESCHWERDE 5. Antrag Welche Änderungen des angefochtenen Entscheids... weiterlesen

SchKG-Beschwerde

Form

In der Regel einfache Schriftlichkeit. In bestimmten Kantonen kann die Beschwerde an untere Aufsichtsbehörden mündlich zu Protokoll erklärt werden. Verbesserliche Fehler „Bei schriftlichen Eingaben, die... weiterlesen

SchKG-Beschwerde

Funktion

Die Beschwerde bezweckt die einheitliche und ordnungsgemässe Anwendung des Schuldbetreibungs- oder Konkursrechts. Die Beschwerde hat immer einen praktischen Zweck verfolgen: Nie soll es bloss darum... weiterlesen

SchKG-Beschwerde

Bedeutung

Die «SchKG-Beschwerde» bietet demjenigen einen Rechtsbehelf, der durch eine betreibungsrechtliche Handlung oder Unterlassung ein Rechtsnachteil erlitten hat und diesen nicht mit einer Klage oder einem... weiterlesen

SchKG-Beschwerde

Begriff

Die Beschwerde soll als Rechtsbehelf dem öffentlichen Interesse an einem ordnungsgemässen Verfahrensablauf zum Durchbruch verhelfen. Die SchKG-Beschwerde ist Korrekturmittel bei Vorliegen folgender Tatbestände: Gesetzesverletzung Unangemessenheit... weiterlesen