Vertragsbeginn
Der Wirkungsbeginn wird im RSV-Vertrag festgelegt. Ueberlicherweise besteht zwischen Vertragsschluss und Wirkungsbeginn eine sog. Karenzfrist. Gleichwohl ist der Versicherte ab Abschluss des Versicherungsvertrages prämienzahlungspflichtig.... weiterlesen