Dispositives Verlagsrecht
Das Verlagsrecht ist dispositiver Natur. Es herrscht die Vertragsfreiheit. Gleichwohl ist auf eine ausgewogene vertragliche Regelung und auf die Interessen des wirtschaftlich schwächeren Autoren zu... weiterlesen
Das Verlagsrecht ist dispositiver Natur. Es herrscht die Vertragsfreiheit. Gleichwohl ist auf eine ausgewogene vertragliche Regelung und auf die Interessen des wirtschaftlich schwächeren Autoren zu... weiterlesen
Einleitung In Teil 2 wurden die Ablaufgrundlagen des „Vorschussbetrugs“ und der Untervariante „falsche Lotterien“ thematisiert. Im Wesentlichen ging es um die Opferauswahl, die spezifischen Kommunikationsmethoden... weiterlesen
= Mittlerin zwischen Autoren und Verlegern Rechtsnatur Grundsätzlich Agenturvertrag nach OR 418a ff. Weitere Dienstleistungen, die der Agent für den Autoren erbringt Gemischter Vertrag Agenturrechtliche... weiterlesen
= Bestimmung, wonach der Verleger einen oder mehreren Autoren einen Plan zur Bearbeitung eines Werks vorlegt Grundlagen OR 393 URG 2 Rechtsnatur OR 393 als... weiterlesen
= Verpflichtung, mit welcher der Verleger auf rein obligatorischer Basis Teile der auf ihn übertragenen Rechte an Dritte weiterüberträgt Arten von Lizenzen Gegenstand Inhaber des... weiterlesen
= Verlagsvertrag, der das Verlegen von gemeinfreien Werken beinhaltet und mit welchem keine Urheberrechtsübertragung stattfindet Gesetzliche Grundlagen Gegenstand Vervielfältigung und Vertrieb urheberrechtlich nicht geschützte Werke... weiterlesen
Ist das Urheberrecht des Verlaggebers Wesensmerkmal des Verlagsvertrags? Die Ansicht von Lehre und (bundesgerichtlicher) Rechtsprechung sind konträr: Lehre Weder das Bestehen eines absoluten Schutzrechtes (Urheberrecht)... weiterlesen
Es wird bei den Nebenrechten unterschieden in: Buchrechte Allgemeine Buchrechte Unterscheidung in sog. Buchnahe Nebenrechte (veränderte Ausgabeform bei gleichbleibendem Inhalt) gebundene Ausgabe (Hardcover) im Verhältnis... weiterlesen
Vorab sind die Begriffe zu klären: Definitionen Hauptrecht Das Hauptrecht ergibt sich aus der Legaldefinition von OR 380 und aus OR 383 Abs. 1): Berechtigung... weiterlesen
Beim Verlagsvertrag kann kein „geschlossener“ Vertragstypus angenommen werden: Parteiautonomie Es gilt der Grundsatz der Parteiautonomie Individualität Massgeblichkeit des Parteiwillens Zu beurteilen sind immer die individuell... weiterlesen
Sethe Rolf / Favre Olivier / Hess Martin / Kramer Stefan / Schott Ansgar Kommentar zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz FinfraG Zürich 2017 2410 Seiten Schulthess Verlag CHF... weiterlesen
Vertrieb gefälschter Markenprodukte in die Schweiz begründet Schweizer Gerichtsstand Die Inhaberin diverser Schmuck- und Uhren-Marken war mit folgender Situation konfrontiert: Mehrere Inhaber von .com-Domains boten... weiterlesen
Sofern und soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, ist der Richter zur freien Beweiswürdigung berechtigt und verpflichtet. – Im Bauzivilprozess ist die freie Beweiswürdigung in... weiterlesen
SchKG 17 + SchKG 99 Die Anzeige des Betreibungsamts an die Bank, wonach dieses das Bankguthaben des betriebenen Bankkunden pfände und die Bank mit befreiender... weiterlesen
Bericht «Bewertung von Jungunternehmen (Start-ups)» In Politik und Wirtschaft wurde kritisiert, dass der Vermögenswert von nicht kotierten Unternehmen grundsätzlich dem Wert entspreche, der in einer... weiterlesen
Einleitung In Teil 1 wurden die einzelnen Formen des „Vorschussbetrugs“ und der Meccano der „falschen Lotterien“ ausführlich dargelegt. Besonders ausführlich wurde auf die charakteristischen Merkpunkte,... weiterlesen
Hochreutener Hans-Peter Die eidgenössischen Stempelabgaben und die Verrechnungssteuer Bern 2017 1580 Seiten Growth Publisher Law, Bern CHF 398.00 Erhältlich in: Schulthess Buchshop Buchart Bundle Handbuch... weiterlesen
ZGB 308 Abs. 2 Weigert sich die unverheiratete Kindsmutter, die Identität des Kindsvaters bekannt zu geben, muss die Kindesschutzbehörde dem Kind dem Grundsatze nach einen... weiterlesen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte beraten Sie gerne im Arbeitsrecht bezüglich Ihres Arbeitszeugnisses (Schlusszeugnis) Zwischenzeugnisses Anspruchs auf Arbeitsbestätigung Anspruchs auf Gewährung von Referenzauskünften Unterstützen können wir Sie in... weiterlesen
Tipp: Lassen Sie das von Ihrem Arbeitgeber erhaltene Arbeitszeugnis auf Korrektheit (Vollständigkeit (notwendiger Inhalt), Wahrheit, Klarheit, Verkehrsüblichkeit, Zeugnissprache (Codierung / Geheimsprache), wohlwollende Formulierung, korrekte Angabe... weiterlesen