Aufsicht
Einleitung Bei der Aufsicht über die Organe im Grundbuchsektor wird differenziert in: Aufsichtswesen Beschwerdewesen Literatur SCHMID JÜRG, Basler Kommentar, N 8 zu ZGB 953 DESCHENAUX... weiterlesen
Einleitung Bei der Aufsicht über die Organe im Grundbuchsektor wird differenziert in: Aufsichtswesen Beschwerdewesen Literatur SCHMID JÜRG, Basler Kommentar, N 8 zu ZGB 953 DESCHENAUX... weiterlesen
Hinsichtlich Grundbuchgebühren und andere Angaben im Grundbuchwesen gilt folgendes: Begriff Grundbuchgebühren = Entgelt für die Inanspruchnahme einer amtlichen Tätigkeit des Grundbuchamts... weiterlesen
Die Fiktion der Kenntnis des Grundbucheintrags ist wie folgt geregelt: Begriff Fiktion Eintrag-Kenntnis = Keine Exkulpationsmöglichkeit, einen Grundbucheintrag nicht gekannt zu haben Grundlage ZGB 970... weiterlesen
Über das Auskunfts- und Einsichtnahmerecht hinaus geht das Recht der Kantone, den Grunderwerb vorbehältlich gewisser Ausnahmen zu veröffentlichen: Begriff Handänderungsveröffentlichung = ... weiterlesen
Die Auskunftserteilung und Einsichtnahme ins Grundbuch ist wie folgt geregelt: Begriff Auskunftsrecht = jedermann ist berechtigt, über bestimmte Grundbuchdaten Auskunft zu erhalten Einsichtsrecht = ... weiterlesen
Einleitung Ausgehend von der Publizitätsfunktion des Grundbuchs, muss es der Öffentlichkeit in bestimmten Schranken zugänglich sein. ZGB 970 und ZGB 970a normieren Umfang der Zugänglichkeit... weiterlesen
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Gegen die Abweisung einer Grundbuchanmeldung kann eine spezielle Grundbuchbeschwerde (auch: Sachbeschwerde) erhoben werden. In speziellen Fällen, d.h. da, wo die Sachbeschwerde nicht zur Verfügung steht,... weiterlesen
Liegen alle Dokumente auf dem Tisch und sind alle Prüfungen (Kognition Grundlagen, Grundbuchanmeldung, Verfügungsrecht und Rechtsgrund) durchgeführt, kann das Grundbuchamt zum Entscheid über den Anmeldungsvollzug... weiterlesen
Grundbuchverwalter Der Grundbuchverwalter ist von Gesetzes wegen verpflichtet, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Grundbucheintrag gegeben sind: Begriff Kognition des Grundbuchverwalters ... weiterlesen
Der Anmeldende hat den Nachweis zu erbringen, dass die für die Gültigkeit des Rechtsgrundausweises erforderliche Form erfüllt ist. Mit anderen Worten muss der Rechtsgrund, welcher... weiterlesen
Die Person, die Grundbuchanmeldung abgibt, hat nachzuweisen, dass sie verfügungsberechtigt ist: Begriff Ausweis über das Verfügungsrecht = Nachweis, dass die gemäss... weiterlesen
Für jede Eintragung im weiteren Sinne (i.w.S.) ist eine Grundbuchanmeldung (auch: Anmeldung), die nachgenannten Kriterien zu entsprechen hat, erforderlich. Folgendes zu den Einzelheiten: Begriff Grundbuchanmeldung... weiterlesen
Vorab seien kurz Voraussetzungen und Verfahrensgrundlagen skizziert: Grundlage ZGB 963 – ZGB 966 GBV 46 ff. + GBV 81 ff. Anwendungsfall Grundstückkauf Grundlage ZGB 656... weiterlesen
Einleitung Folgende Aspekte sind beim Eintragungsverfahren von Bedeutung: Verfahrensgrundlagen Grundbuchanmeldung Verfügungsrechts-Ausweis Rechtsgrund-Ausweis Kognition Grundbuchamt Entscheid Grundbuchamt Rechtsweg Schema „Eintragungsverfahren“ Literatur MEIER-HAYOZ ARTHUR, Berner Kommentar zum... weiterlesen
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Was im Grundbuch eingetragen werden kann, kann auch wieder gelöscht oder geändert werden: Löschungen Begriff Löschung = Streichung des Eintrags im... weiterlesen
Als weitere Einschreibungsmöglichkeit im Grundbuch sind die Eintragungen im weiteren Sinne zu erläutern: Anmerkungen Anmerkung Vormerkungen Vormerkung Bemerkungen Exkurs: Bemerkung... weiterlesen
Im Grundbuch lassen sich folgende Rechte eintragen (Eintragungen im engeren Sinne): Eigentum Alleineigentum Miteigentum Gesamteigentum Stockwerkeigentum Baurechte Dienstbarkeiten Dienstbarkeit Grundlasten Grundlast Grundpfandrechte Grundpfandrecht... weiterlesen
Im Grundbuch sind nur Rechte eintragungsfähig, für welche das Gesetz eine Eintragung vorsieht. Deshalb spricht man vom „Numerus clausus eintragungsfähiger Rechte“ resp. vom Prinzip der... weiterlesen