Weitere Rechtsbehelfe
Einleitung Der Vollständigkeit halber sind als weitere Rechtsbehelfe zu erwähnen: Verfügungsbeschränkung Vorläufige Eintragung Schadenersatzklage... weiterlesen
Einleitung Der Vollständigkeit halber sind als weitere Rechtsbehelfe zu erwähnen: Verfügungsbeschränkung Vorläufige Eintragung Schadenersatzklage... weiterlesen
Nachfolgend wird der Rechtsbehelf der Berichtigung unrichtiger Einträge erläutert: Begriff Berichtigung eines unrichtigen Eintrages = Veränderung von unrichtigen rechtswirksamen Daten Grundlage... weiterlesen
Die Löschung höchstwahrscheinlich bedeutungsloser Einträge charakterisiert sich wie folgt: Begriff Höchstwahrscheinlich bedeutungsloser Eintrag = Eintrag, der – nur, aber immerhin –... weiterlesen
Die Löschung zweifelsfrei bedeutungsloser Einträge charakterisiert sich wie folgt: Begriff Zweifelsfrei bedeutungsloser Eintrag = Eintrag, der zweifellos keine Bedeutung mehr hat... weiterlesen
Einleitung Einleitend ist festzuhalten, dass die Löschung eines Eintrags grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung des aus dem Eintrage Berechtigten bedarf (vgl. ZGB 964). Verweigert die berechtigte... weiterlesen
Nachfolgend wird der Rechtsbehelf der Grundbuchberichtigungsklage erläutert: Begriff Grundbuchberichtigungsklage = Feststellungsklage zur Geltendmachung eines dinglichen Rechts (Eigentum/ZPO 88) oder auf Änderung... weiterlesen
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Nachfolgend wird der Rechtsbehelf der Grundbuchbeschwerde erläutert: Begriff Grundbuchbeschwerde = Rechtsbehelf gegen eine Verfügung des Grundbuchamts bzw. gegen das unrechtmässige Verweigern... weiterlesen
Einleitung Im Folgenden werden die grundbuchrechtliche Rechtsbehelfe beschrieben: Grundbuchbeschwerde Grundbuchberichtigungsklage Erleichterte Löschung Berichtigung unrichtiger Eintrag Weitere Rechtsbehelfe Literatur DESCHENAUX HENRI, Das Grundbuch, in: Meier-Hayoz Arthur... weiterlesen
Gegenstände, die Zugehör-Qualität aufweisen werden grundsätzlich nicht vom Akzessionsprinzip erfasst: Legaldefinition Zugehör = „…beweglichen Sachen, die nach der am Orte üblichen... weiterlesen
Das selbständige und dauernde Baurecht ist der klassische Fall einer Durchbrechung des Akzessionsprinzips: Begriff Baurecht = Dienstbarkeit, die dem Berechtigten das... weiterlesen
StPO 204 Als Nutzniesser des „freien Geleits“ von StPO 204 gelten Beschuldigte, Zeugen und/oder Auskunftspersonen. Die Immunität von StPO 204 deckt auch den Sachverhalt ab,... weiterlesen
Das „Stockwerk“ weist die einen Gebäudebestanteil charakterisierende bautechnisch und wirtschaftlich-funktionelle Verbindung mit der Baute auf (vgl. BGE 111 II 139, Erw. 3). Ein Stockwerk ist... weiterlesen
Nach dem Akzessionsprinzip werden die Hauptsache und die Bestandteile rechtlich als Einheit behandelt: Praktische Erleichterung für den Rechtsverkehr Ein Rechtsakt für Hauptsache + ihre Bestandteile... weiterlesen
Begriff Akzessionsprinzip = Grundsatz, wonach die Bestandteile eines Objektes (Immobilie oder bewegliche Sache (Fahrnis)) dessen rechtliches Schicksal teilen Bedeutung Die Frage... weiterlesen
Einleitung Das Akzessionsprinzip ist, obwohl von grundlegender Bedeutung, dem breiten Publikum nicht oder wenig bekannt, und daher zu erläutern: Begriff + Bedeutung Akzessionsprinzip + Immobilien-Gegenstände... weiterlesen
Vereinbarungen, die gegen den zwingenden Grundsatz der Typengebundenheit oder gegen das zwingende Prinzip der Typenfixierung verstossen, enthalten einen rechtlich unmöglichen resp. widerrechtlichen Inhalt und sind... weiterlesen
Eine konsequente Anwendung würde der Rechtsverkehr zu stark einschränken, weshalb der Grundsatz der Typengebundenheit und Typenfixierung durch das Gesetz selbst oder durch richterliche Rechtsfortbildung in... weiterlesen
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) schreibt hinsichtlich Typenfixierung vor: inhaltliche Ausgestaltungsmöglichkeit Einschränkte Inhaltsfreiheit Begrenzung der im Rechtsverkehr verwendbaren Institute Weitgehend zwingende Festlegung des Inhalts Freie Inhaltsgestaltung... weiterlesen
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) schreibt hinsichtlich Typengebundenheit vor (ZGB 958 ff.): Arten des Eigentums Geschlossene Anzahl (Numerus clausus) sachenrechtlicher Institute Alleineigentum Gesamteigentum Gütergemeinschaft Gemeinderschaft Erbengemeinschaft... weiterlesen