Widerrufsrecht Haustürgeschäfte
Nur für den Fall, dass das Rechtsverhältnis der Parteien als Konsumvertrag zu qualifizieren ist, besteht zugunsten des Konsumenten ein Widerrufsrecht: Definitionen Widerrufsrecht = Recht, während... weiterlesen
Nur für den Fall, dass das Rechtsverhältnis der Parteien als Konsumvertrag zu qualifizieren ist, besteht zugunsten des Konsumenten ein Widerrufsrecht: Definitionen Widerrufsrecht = Recht, während... weiterlesen
Für die Ausübung des Widerrufsrechts müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Zustande gekommener Konsumentenvertrag Zustande gekommener Konsumvertrag (Konsens / Vertragsgeltung) / umstritten Ein Teil der Lehre... weiterlesen
Als besonderes Konsumentenverhalten gilt das aktive Verhalten des Konsumenten, indem er die Vertragsverhandlungen selber (an besonderem Ort) motiviert: Vertragsverhandlungen auf ausdrücklichen Wunsch des Konsumenten Grundlage... weiterlesen
Als gesetzlich erfasstes Anbieterverhalten gilt: Aggressive Vertriebsmethode Anlass Keine sorgfältige Willensbildung des Konsumenten Überstürzter und zu früh geäusserter Geschäfts- und Erklärungswille des Konsumenten Überrumpelung des... weiterlesen
Ebenso unterstehen folgende Rechtsgeschäfte nicht den Regeln von OR 40a ff.: Bagatell-Tatbestand Geschäfte mit Warenwert unter CHF 100.– (vgl. OR 40a Abs. 1 lit. b)... weiterlesen
Zwei Anwohner beantragten im Zusammenhang mit dem geplanten Hochhausstandort im Luzerner Himmelrichquartier, es seien die Bestimmungen für die Nutzung des Gebiets nochmals durch das Kantonsgericht... weiterlesen
Die konsumentenrechtlichen Schutznormen gelten nicht unbeschränkt. Der Geltungsbereich des Widerrufsrechts wird durch OR 40a Abs. 1 lit. a definiert: Anbieter Unternehmen (Anbieter, der Güter oder... weiterlesen
OR 40a ff. (SR 220) Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden vom 23.03.2001 (SR 943.1) Weitere konsumentenrechtliche Erlasse BV 97 Gesetzliche Grundlagen Verfassungsartikel Internationales Privatrecht... weiterlesen
Bei den Haustürgeschäften handelt es sich um eine bestimmte Gattung von Rechtsgeschäften, die einen besonderen Rechtsschutz geniessen: Haustürgeschäft = Konsumvertrag zwischen Anbieter und Verbraucher (B2C),... weiterlesen
Einleitung Grundsätzlich gelten die Regeln des allgemeinen Privatrechts auch für den Abschluss eines Konsumvertrages. Der Konsumvertrag kommt ebenfalls durch übereinstimmende gegenseitige Willenserklärung zustande (OR 1).... weiterlesen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind per se ein heikles Thema, welches – unabhängig von der Konstitution der Gegenpartei des AGB-Verwenders (Anbieters) den Gesetzgeber und die... weiterlesen
Das Konsumentenrecht enthält teilweise sog. „halbzwingende Normen“: Gegenstand Normen, die nur zu Gunsten des Konsumenten, nicht aber zu seinen Lasten abgeändert werden dürfen Anwendungsfall KKG... weiterlesen
Allgemeines zur Beweislast Vorweg sind einige Ausführungen zur allgemeinen Behauptungs- und Beweislage zu machen: Rechtsbegründende Tatsachen „Wo das Gesetz es nicht anders bestimmt, hat derjenige... weiterlesen
Das Schweizerische Vertragsrecht wird vom lateinischen Grundsatz „pacta sunt servanda“ („Verträge sind einzuhalten“) beherrscht. Das Konsumentenvertragsrecht macht hier einen Einbruch in dieses Prinzip. Zum Ausgleich... weiterlesen
Die Privatautonomie kennt grundsätzlich die Formfreiheit der Rechtsgeschäfte. Trotzdessen gehen die Rechtslaien oft davon aus, dass ein Vertrag erst dann zustande kommt, wenn die Einigung... weiterlesen
Grundsätzlich ist jedermann selbst für die Beschaffung der Informationen verantwortlich, die für die Beurteilung eines abzuschliessenden Rechtsgeschäfts erforderlichen sind. Im Konsumentenrecht wird dieser Grundsatz durch... weiterlesen
Einleitung Der Gesetzgeber greift mit seiner Gesetzestechnik zum Schutz des Schwächeren, d.h. des Konsumenten, meistens in die Vertragsentstehungsphase, in die Vertragswirkungsphase und in die Vertragsbeendigungsphase... weiterlesen
Nebst der Anbindung an die hievor behandelten Parteien von Anbieter (Unternehmer) und Konsument (Verbraucher) verlangt das geltende Konsumentenschutzrecht ein weiteres, funktionelles Erfordernis: Das Vorliegen eines... weiterlesen
Verbraucher (Konsument) = jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschliesst, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann.... weiterlesen
Unternehmer (Anbieter) = jede natürliche Person, rechtsfähige Personengesellschaft oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständig erwerbenden Tätigkeit. Der... weiterlesen