Verbreitung
Die Vormerkung ist im Grundbuch regelmässig anzutreffen, die Vormerkung persönlicher Rechte mehr, die Verfügungsbeschränkung hin und wieder und die vorläufige Eintragung selten. Weiterführende Informationen Arten... weiterlesen
Die Vormerkung ist im Grundbuch regelmässig anzutreffen, die Vormerkung persönlicher Rechte mehr, die Verfügungsbeschränkung hin und wieder und die vorläufige Eintragung selten. Weiterführende Informationen Arten... weiterlesen
Ziele Die Vormerkungsziele sind je nach Vormerkungsart unterschiedlich: Persönliche Rechte (ZGB 959) Verstärkung obligatorischer persönlicher Rechte Realobligatorische Verknüpfung des vorgemerkten Rechts bzw. Rechtsverhältnisses mit dem... weiterlesen
Die Vormerkung ist eine „Vormerkung“ und keine „Eintragung“ oder „Anmerkung“. Im Grundbuchrecht werden die Einschreibungen ins Hauptbuch unterschieden in: Eintragungen Eigentum Grundstückkauf Dienstbarkeiten Dienstbarkeit Grundlasten... weiterlesen
Die Vormerkungen erzeugen keine dingliche Wirkung, ganz im Unterschied zu den Eintragungen: Sie verschaffen nur einem Rechtsverhältnis quasi-dingliche Wirkung, welches noch nicht oder überhaupt nicht... weiterlesen
[...]weiterlesen... weiterlesen
Vormerkungen schaffen keine dinglichen Rechte; sie sichern aber die ihnen zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse gegenüber später begründeten Rechten. Die Charakteristika sind: Information Einschreibung der Vormerkung im... weiterlesen
Einleitung Die Rechtsnatur muss nach ihrer (Verstärkungs-)Wirkung und nach ihrer grundbuchtechnischen Einordnung bestimmt werden: Rechtsnatur allgemein Rechtsnatur dogmatisch Rechtsnatur grundbuchtechnisch Weiterführende Informationen PERSÖNLICHE RECHTE-Wirkungen VERFÜGUNGSBESCHRÄNKUNGEN-Wirkungen... weiterlesen
Anmerkungen = Publizitätsmittel der Einschreibung eines tatsächlichen Verhältnisses im Grundbuch Weiterführende Informationen Begriff Anmerkung Dienstbarkeiten = Dingliches Gebrauchs- bzw. Nutzungsrecht (pos. Dienstbarkeit) oder Unterlassungspflicht (neg.... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen ZGB 959 (persönliche Rechte) ZGB 960 (Verfügungsbeschränkungen) ZGB 961 (vorläufige Eintragung) ZGB 961a (Eintragung nachgehender Rechte) Gesetzestexte Art. 959 ZGB 2. Vormerkungen a.... weiterlesen
Kurzdefinition Vormerkung = Einschreibung im Grundbuch mit quasi-dinglicher Wirkung Langdefinition Die Vormerkung ist eine Einschreibung im Grundbuch um das vorgemerkte Rechtsverhältnis gegenüber später begründeten dinglichen... weiterlesen
[...]weiterlesen... weiterlesen
[...]weiterlesen... weiterlesen
Literaturverzeichnis BÖSCH PETER, Grundbuch und Baubewilligungsverfahren, in: ZBl 1993, S. 481 ff. DEILLON-SCHEGG BETTINA, Die Anmerkung der gesetzlichen Veräusserungsbeschränkung nach Art. 80 Abs. 10 GBV... weiterlesen
Der Bundesgesetzgeber und die Kantone haben sich bisher stark des Instruments der „Anmerkung“ bedient, um die Teilnehmer im Grundstückverkehr auf Einschränkungen und Eigentumsbeschränkungen aufmerksam zu... weiterlesen
Die „Bemerkungen“ dürfen nicht mit „Eintragungen“ oder „Vormerkungen“, aber auch nicht mit „Anmerkungen“ verwechselt werden. Die „Bemerkung“ manifestiert im Einzelnen: Definition Bemerkung = Einschreibung technischer... weiterlesen
(während Pilotphase von 2012 – 2015 / NICHT MEHR GÜLTIG) ÖREB-Kataster Kanton Bezeichnung Link AG AI AR BE Geoportal... weiterlesen
Für den ÖREB-Kataster gelten folgende Merkmale Definition Kataster der nach ZGB nicht im Grundbuch anmerkbaren öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (vgl. GeoIG 16 Abs. 1) Grundlage GeoIG 16... weiterlesen
GeoIG 16 sieht die Schaffung eines Katasters vor: Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) Die einzelnen Kantone geben sich Mühe, nun diesen ÖREB-Kataster zu erstellen. Er... weiterlesen
Einleitung Mit der Sachenrevision 2011 wurden das Bundesgesetzes über Geoinformation (Geoinformationsgesetz; GeoIG; SR 510.62), die dazugehörige Verordnung (Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV))... weiterlesen
In verschieden Kantonen, insbesondere im Kanton Zürich, trifft man im Grundstückverkehr oft sog. „Prekaristische Verhältnisse“ (auch: prekaristische privatrechtliche Verhältnisse) an: Definition Prekaristisches Verhältnis = Duldung... weiterlesen