Grundstück als Verwertungsgegenstand
Als Grundstücke gelten (ZGB 655 Abs. 2): Liegenschaften, unüberbaut oder überbaut ins Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte Bergwerke Miteigentumsanteile an Grundstücken Miteigentumsanteil Stockwerkeinheit Nicht... weiterlesen