Fazit
Arbeitgeber sollten im Kaderarbeitsvertrag eines hlA postulieren: Funktion unter Bezeichnung des neuen Arbeitnehmers als hlA Ausdrücklicher Hinweis, dass keine Arbeitszeit festgelegt werde und, dass der... weiterlesen
Arbeitgeber sollten im Kaderarbeitsvertrag eines hlA postulieren: Funktion unter Bezeichnung des neuen Arbeitnehmers als hlA Ausdrücklicher Hinweis, dass keine Arbeitszeit festgelegt werde und, dass der... weiterlesen
HlA haben einen Ueberstundenentschädigungsanspruch nur unter folgenden –Voraussetzungen: Vereinbarung einer festen Arbeitszeit Vereinbarung der Bezahlung von Ueberstunden Zusätzliche Aufgaben, die nicht zum Aufgabenbereich des hlA... weiterlesen
Mittels schriftlicher Vereinbarung, in der Regel enthalten im schriftlichen Arbeitsvertrag, kann auf die Abgeltung Ueberstunden- und Ueberzeit-Leistungen verzichtet werden: Schriftliche Wegbedingung des Lohn-Zuschlages (OR 321c... weiterlesen
Die Ueberstundenabgeltung muss nicht erfolgen, wenn für einen hlA kumulativ schriftlich im Arbeitsvertrag vereinbart ist: ausdrücklich keine Arbeitszeit festgelegt Einsatz der ganzen Arbeitskraft für den... weiterlesen
Für höhere leitende Angestellte sind nicht dem Arbeitsgesetz unterstellt (vgl. ArG 3 lit. d und ArG 3a lit. b). Aus Sicht des Arbeitnehmerschutzes sind die... weiterlesen
Überstunden und Überzeit im Allgemeinen Einleitend ist festzuhalten: Ueberstunden = Ueberschreitung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit Ueberzeit = Ueberschreitung der arbeitsgesetzlichen Höchstarbeitszeit Verpflichtung zur Leistung von... weiterlesen
Für höhere leitende Angestellte sind nicht dem Arbeitsgesetz unterstellt (vgl. ArG 3 lit. d und ArG 3a lit. b). Gesetzestexte Art. 3 ArG Ausnahmen vom... weiterlesen
Angestellte mit Handlungsvollmacht oder Prokura gelten unter folgenden Bedingungen als „leitende Angestellte“: Entscheidungsbefugnis für wesentliche Angelegenheiten Negativ: Titel- und Funktionsbezeichnungen alleine sind irrelevant. Trotzdem erfüllen... weiterlesen
Einleitung Nicht jeder zur Leitung befugte Vorgesetzte ist auch „leitender Angestellter“ [lA]; es muss ein „höherer leitender Angestellter“ [hlA] sein. In Lehre und Rechtsprechung ist... weiterlesen
Gesetze Schweizerisches Obligationenrecht (OR), SR 220 Arbeitsgesetz (ArG), SR 822.11 Vo1 zum Arbeitsgesetz (ArGV1), SR 822.111 Allfällige Gesamtarbeitsverträge (GAV). Normierungen des Arbeitsvertrages Dem Kadermitarbeiter stehen... weiterlesen
Allgemeiner Begriff Die Führungsfunktion des „höheren leitenden Angestellten“ [hlA] setzt vielmehr voraus: Arbeitgeberähnliche Funktion Vertretungsfunktion hochqualifizierte Tätigkeit. Begriff von ArGV1 Art. 9 Höherer leitender Angestellter... weiterlesen
Arbeitnehmer ohne Arbeitszeitbeschränkung Einleitung Der Begriff „höherer leitender Angestellter“ (hlA) bildet Abgrenzungsgrundlage zwischen: Arbeitszeitenschutz Arbeitnehmer allgemein: Ja Höherer leitender Arbeitnehmer: Nein Überstundenentschädigung Arbeitnehmer allgemein: Ja... weiterlesen
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