Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Leitende Angestellte
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Fazit

Arbeitgeber sollten im Kaderarbeitsvertrag eines hlA postulieren: Funktion unter Bezeichnung des neuen Arbeitnehmers als hlA Ausdrücklicher Hinweis, dass keine Arbeitszeit festgelegt werde und, dass der... weiterlesen

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hlA und Überstunden

Überstunden und Überzeit im Allgemeinen Einleitend ist festzuhalten: Ueberstunden = Ueberschreitung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit Ueberzeit = Ueberschreitung der arbeitsgesetzlichen Höchstarbeitszeit Verpflichtung zur Leistung von... weiterlesen

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Kein hlA

Angestellte mit Handlungsvollmacht oder Prokura gelten unter folgenden Bedingungen als „leitende Angestellte“: Entscheidungsbefugnis für wesentliche Angelegenheiten Negativ: Titel- und Funktionsbezeichnungen alleine sind irrelevant. Trotzdem erfüllen... weiterlesen

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hlA-Qualifikation

Einleitung Nicht jeder zur Leitung befugte Vorgesetzte ist auch „leitender Angestellter“ [lA]; es muss ein „höherer leitender Angestellter“ [hlA] sein. In Lehre und Rechtsprechung ist... weiterlesen

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Grundlagen

Gesetze Schweizerisches Obligationenrecht (OR), SR 220 Arbeitsgesetz (ArG), SR 822.11 Vo1 zum Arbeitsgesetz (ArGV1), SR 822.111 Allfällige Gesamtarbeitsverträge (GAV). Normierungen des Arbeitsvertrages Dem Kadermitarbeiter stehen... weiterlesen

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Begriff

Allgemeiner Begriff Die Führungsfunktion des „höheren leitenden Angestellten“ [hlA] setzt vielmehr voraus: Arbeitgeberähnliche Funktion Vertretungsfunktion hochqualifizierte Tätigkeit. Begriff von ArGV1 Art. 9 Höherer leitender Angestellter... weiterlesen

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Einleitung zu leitenden Angestellten (hlA)

Arbeitnehmer ohne Arbeitszeitbeschränkung Einleitung Der Begriff „höherer leitender Angestellter“ (hlA) bildet Abgrenzungsgrundlage zwischen: Arbeitszeitenschutz Arbeitnehmer allgemein: Ja Höherer leitender Arbeitnehmer: Nein Überstundenentschädigung Arbeitnehmer allgemein: Ja... weiterlesen