Kaufobjekt
Beim Kaufobjekt ist der „Liegenschaftenbeschrieb“ wie folgt zu bestimmen: Grundsatz (unveränderter Erwerb Baulandgrundstück) Übernahme aus dem Grundbuch zu übernehmen Grundstückbeschaffenheit Fläche Flurname Ausnahme (von grösserem... weiterlesen