Fälschung von Ausweisen
Begriff Der Fälschung von Ausweisen macht sich strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem andern das Fortkommen zu erleichtern, Ausweisschriften besonderer Art fälscht oder... weiterlesen
Begriff Der Fälschung von Ausweisen macht sich strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem andern das Fortkommen zu erleichtern, Ausweisschriften besonderer Art fälscht oder... weiterlesen
Begriff Dieser Tatbestand sanktioniert den Gebrauch eine in strafbarer Weise hergestellten unechten oder unwahren Urkunde zu Täuschungszwecken. Gesetzliche Grundlage Art. 251, Ziff. 1 Abs. 2... weiterlesen
Begriff Falschbeurkundung bedeutet, dass der Täter einer echten Urkunde einen unwahren Inhalt verleiht. Gesetzliche Grundlage Art. 251 StGB, Ziff. 1 Abs. 1 Art. 251 StGB... weiterlesen
Begriff Urkundenfälschung bedeutet das Herstellen einer unechten Urkunde. Gesetzliche Grundlage Art. 251 StGB, Ziff. 1 Abs. 1 Art. 251 StGB Urkundenfälschung 1. Wer in der Absicht,... weiterlesen
Nicht jedes Schriftstück stellt eine strafrechtlich relevante Urkunde dar. Eines Urkundendelikts macht sich nur strafbar, wenn eine Urkunde strafrechtlichen Urkundencharakter aufweist. Eine Urkunde im strafrechtlich... weiterlesen
Schrifturkunde Als Schrifturkunde gilt jedes Schriftstück, das eine verständliche Erklärung verkörpert und zumindest für einen bestimmten Personenkreis als unmittelbar lesbares und verständliches System von Symbolen... weiterlesen
Legaldefinition Art. 110 StGB 4 Urkunden sind Schriften, die bestimmt und geeignet sind, oder Zeichen, die bestimmt sind, eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen. Die... weiterlesen
Die Straftatbestände der Urkundendelikte bezwecken den Schutz des Vertrauens und der Zuverlässigkeit, welche einer Urkunde als Beweismittel im Rechtsverkehr entgegen gebracht wird. Geschützt wird damit... weiterlesen
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Unwahre Angaben über kaufmännische Gewerbe (StGB 152) Der Täter erstattet in leitender Position einer Unternehmung in öffentlichen Mitteilungen, Berichten oder Vorlagen an die Gesellschafter unwahre... weiterlesen
Art. 110 StGB, Abs. 4 4 Urkunden sind Schriften, die bestimmt und geeignet sind, oder Zeichen, die bestimmt sind, eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen.... weiterlesen
Einleitung zum Urkundenstrafrecht Das Urkundenstrafrecht sanktioniert strafbare Handlungen, welche die Sicherheit und Zuverlässigkeit von Urkunden als Beweismittel im Rechtverkehr beeinträchtigen können. Diese Webseite enthält Informationen... weiterlesen
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Musterreglement Muster: Beteiligungsreglement (PDF) Überblick Überblick: Mitarbeiteraktien (PDF) Überblick: Mitarbeiteroptionen (PDF)... weiterlesen
Muster: Ferien-Reglement Muster: Anordnung von Betriebsferien Muster: Rückzahlungsklausel bei zu viel bezogenen Ferie n Muster „Abwesenheits-Autoreply-Texte“... weiterlesen
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Zu Art. 324a OR: Lohn bei der Verhinderung an der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer BGE 131 III 623 (4C_193/2005) vom 30.05.2009 BGE 135 III 640... weiterlesen
PORTMANN DOMINIQUE, Mitarbeiterbeteiligung – Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen im schweizerischen Arbeitsrecht, Diss. Bern 2005 HELBLING CHRISTOF, Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen in der Schweiz, 2., aktualisierte und ergänzte... weiterlesen
Die Beteiligung von Mitarbeitern durch Aktien und Optionen ist seit Ende der 1990er-Jahre eine Alternative zur Gratifikation und zum 13. Monatslohn geworden. Hauptsächlichster Unterschied ist... weiterlesen
Der Gesetzgeber wollte mit OR 329e dem jungen Arbeitnehmer für seine soziale Entfaltung im besonderen Urlaub zwecks ausserschulischer Jugendarbeit ermöglichen und ganz allgemein die ausserschulische... weiterlesen