Beitragsleistungen
Das Recht zur Kollektivgesellschaft enthält dazu keine eigenen Regeln. Es gelten die Regeln der einfachen Gesellschaft. Weiterführende Informationen » Einfache Gesellschaft: Beitragsleistungen WULKAN A., Die... weiterlesen
Das Recht zur Kollektivgesellschaft enthält dazu keine eigenen Regeln. Es gelten die Regeln der einfachen Gesellschaft. Weiterführende Informationen » Einfache Gesellschaft: Beitragsleistungen WULKAN A., Die... weiterlesen
Das Innenverhältnis unter den Kollektivgesellschaftern, d.h. die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, wird in folgender Reihenfolge bestimmt: nach Gesellschaftsvertrag nach dem Recht der Kollektivgesellschaft [OR... weiterlesen
Das Wesen der Kollektivgesellschaft (KLG) wird geprägt durch folgende Elemente: Personenbezogenheit Nach aussen hin verselbständigte Gesamthandgemeinschaft Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke Führung eines kaufmännischen Unternehmens Haftung für... weiterlesen
Einleitung Nebst des allgemeinen Verwendungszweckes der Kollektivgesellschaft (KLG) als Zusammenschluss mehrerer Gesellschafter zur Verbindung von Arbeitskraft, Kapital und Kredit sind folgende Spezialfälle zu konstatieren: Familien-KLG... weiterlesen
Kurzdefinition: Klage aus Liquidatorenhaftung Die Liquidatoren haften den Gesellschaftern und im Falle Gesellschaftskonkurses den Gläubigern für den Schaden, den sie durch absichtlich oder fahrlässige Pflichterfüllung... weiterlesen
Kurzdefinition: Klage aus Revisorenhaftung Die Revisoren haften der Gesellschaft und im Falle des Gesellschaftskonkurses den Gläubigern für den Schaden, den sie aufgrund unsorgfältiger Kontrolle absichtlich... weiterlesen
Kurzdefinition: Verantwortlichkeitsklage Mit der Geschäftsführung oder Verwaltung (formell oder faktisch) betraute Personen haften der Gesellschaft und im Falle des Gesellschaftskonkurses den Gläubigern für den Schaden,... weiterlesen
Kurzdefinition: Klage aus Prospekthaftung Wer ein Prospekt, ein Basisinformationsblatt oder ähnliche Mitteilungen ausgibt, haftet den Erwerbern von Finanzinstrumenten (u.a. Aktien u. Obligationen) für den Schaden... weiterlesen
Kurzdefinition: Klage aus Gründerhaftung Gründer (natürliche und/oder juristische Personen) haften den Aktionären, Gläubigern und der Gesellschaft für den Schaden, den sie absichtlich oder fahrlässig durch... weiterlesen
Kurzdefinition: Auflösungsklage Die Auflösungsklage dient als ‚ultima ratio‘ (meist zum Schutz von Minderheitsaktionären) zur zwangsweisen Auflösung der Gesellschaft (meist gegen den Willen von Mehrheitsaktionären) und... weiterlesen
Kurzdefinition Die Nichtigkeitsklage dient zur Korrektur von unheilbar mangelhaften GV-Beschlüssen und kann daher nur aus absolut zwingenden Gründen gutgeheissen werden. Gesetzliche Grundlage Art. 706 OR... weiterlesen
Kurzdefinition: Anfechtungsklage Mit der Anfechtungsklage kann ein Aktionär/VR Beschlüsse der Generalversammlung anfechten, die gegen Gesetz oder Statuten verstossen. Gesetzliche Grundlage Art. 706 OR VII. Anfechtung... weiterlesen
Kurzdefinition: Sonderprüfungsklage Die sog. «Sonderprüfungsklage» erlaubt es insbesondere Minderheitsaktionären die Gesellschaft betreffende Sachverhalte zwecks Ausübung der eigenen Aktionärsrechte zu beliebigen Zeitpunkten abklären zu lassen. Gesetzliche... weiterlesen
Kurzdefinition: Auskunfts- und Einsichtsklage Die Auskunfts- und Einsichtsklage soll den Zugang zu gesellschaftsinternen Informationen sicherstellen, die zur Ausübung der Aktionärsrechte erforderlich sind. Gesetzliche Grundlage Art.... weiterlesen
Kurzdefinition: Stimmrechtsklage Mit der Stimmrechtsklage kann ein Aktionär Beschlüsse der Generalversammlung anfechten, an denen Unbefugte mitgewirkt haben. Gesetzliche Grundlage Art. 691 OR, Abs. 3 II.... weiterlesen
Feststellungsklage = Klageart für die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses (nur subsidiäre Zulassung, wenn Leistungs- oder Gestaltungsklage nicht möglich) Leistungsklage = Klageart für... weiterlesen
Obligationenrecht OR 706: Anfechtung von Generalversammlungsbeschlüssen OR 706a: Verfahren OR 691 Abs. 3: Unbefugte Teilnahme OR 752 ff.: Verantwortlichkeit OR 97 ff.: Die Folgen der... weiterlesen
Entsprechend dem Wortlaut von Art. 754 OR bzw. Gerichtspraxis haften unter den gleichen Voraussetzungen wie Verwalter und Geschäftsführer auch: formell berufene Liquidatoren; effektiv mit der... weiterlesen
Die Gründungshaftung dient in erster Linie dazu, dass das Grundkapital einer neuen Gesellschaft (insbesondere bei Sacheinlagegründungen) ordentlich erbracht wird (Art. 753 OR). Bei einer Schädigung... weiterlesen
Die Prospekthaftung hat die Sicherstellung der dem Aussteller obliegenden Aufklärungspflichten zum Ziel (FIDLEG 35 ff.). Art. 69 FIDLEG 1 Wer in Prospekten, im Basisinformationsblatt oder in... weiterlesen