Inhalt des Beteiligungsreglements
Der Inhalt des Beteiligungsreglements orientiert sich am gewählten Modell und ist individuell zu gestalten. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit zählen folgende Punkte zum zu regelnden Reglementsinhalt:... weiterlesen
Der Inhalt des Beteiligungsreglements orientiert sich am gewählten Modell und ist individuell zu gestalten. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit zählen folgende Punkte zum zu regelnden Reglementsinhalt:... weiterlesen
Einleitung Für die Einführung, Aufstellung, Änderung oder Aufhebung des Beteiligungsreglements gelten die allgemeinen Regeln des Schweizerischen Obligationenrechts für Angebot und Annahme von OR 6. Form... weiterlesen
Die Art und Weise der Ausgestaltung der Mitarbeiterbeteiligung muss wohl überlegt werden; geändert werden kann sie nur noch mit Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer. Es gelten... weiterlesen
Das Beteiligungsreglement kann für die betroffenen Mitarbeiter wirksam werden durch: Einzeleinbeziehung in den Einzelarbeitsvertrag Einbeziehung durch Globalerklärung Generelle Kundgabe / keine ungewöhnlichen Klauseln Kenntnisgabe bei... weiterlesen
Definition Das Mitarbeiterbeteiligungsreglement ist ein vom Arbeitgeber einseitig aufgestellter Normenkatalog im Sinne von Allgemeinen Arbeitsbedingungen für die Beteiligungsgabe an bestimmte Mitarbeiter, in der Regel Kader-Mitarbeiter,... weiterlesen
Im Sprachgebrauch gelangen verschiedene Begriffe zur Anwendung: Mitarbeiteraktienplan Aktienplan Mitarbeiteroptionsplan Optionsplan Stock Option Plan Anzutreffen ist gelegentlich ein gemischter Beteiligungsplan: Gemischter Aktien- / Optionsplan LEAP... weiterlesen
Der Mitarbeiter erhält erst einen Anspruch auf die Gewährung von Beteiligungsrechten, wenn Beteiligungsplan und Beteiligungsprogramm Bestandteil des Arbeitsvertrages geworden ist: Ausdrückliche individuelle Parteiabrede im Arbeitsvertrag... weiterlesen
Die Agenda des Entscheids zur Einführung der Mitarbeiterbeteiligung hat folgende Punkte zu enthalten: Elemente des Beteiligungsmodells Integration in den Arbeitsvertrag Mitarbeiterbeteiligungsplan Beteiligungsreglement Schaffung der gesellschaftsrechtlichen... weiterlesen
Zuständigkeit Der Mitarbeiterbeteiligungs-Entscheid fällt in die Zuständigkeit des Verwaltungsrates (VR). Die Mitarbeiterbeteiligungsfrage ist eine unübertragbare und unentziehbare Aufgabe des VR. Aufgaben des VR Für den... weiterlesen
Arbeitsrecht Da der Mitarbeiterbeteiligung in aller Regel ein Arbeitsverhältnis zugrundeliegt, ist sicherlich Arbeitsrecht anwendbar. Es sind daher die Bestimmungen über den Einzelarbeitsvertrag (OR 319 ff.)... weiterlesen
Anwendung Arbeitsrecht Einführungs-Zuständigkeit Einführungs-Entscheid Integration in Arbeitsvertrag Mitarbeiterbeteiligungsplan Beteiligungsreglement Geltungsbereich Einführung Mitarbeiterbeteiligung Erlass Beteiligungsreglement Inhalt des Beteiligungsreglements Änderung und Aufhebung des Beteiligungsreglements Zielvereinbarung Problemstellungen Teilnehmerkreis... weiterlesen
In der Unternehmens-Praxis sind die Beteiligungsprogramme meistens keine insolierte Massnahme, sondern Bestandteil umfassender Vergütungssysteme (auch „Total compensation“): Fester Lohn (auch Fixlohn, Basislohn, Grundlohn) Variable Vergütung... weiterlesen
Da einerseits das Unternehmen und anderseits die Arbeitnehmer mit dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm im Alltag und unter ständigem Leistungsdruck leben können müssen, sind folgende Kautelen zu beachten:... weiterlesen
Eine der grundlegenden Voraussetzungen für das Funktionieren der Mitarbeiterbeteiligung ist eine Win-Win-Situation für Mitarbeiter und Arbeitgeberin!... weiterlesen
Ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm wird erstellt, wenn Beteiligungsrechte planmässig an Arbeitnehmer abgegeben werden. Nach Art der Beteiligungsrechte werden auch die Programme bezeichnet und aufgestellt: Mitarbeiteraktienprogramm Mitarbeiteroptionenprogramm Von... weiterlesen
Phantom Stocks Definition = fiktive bzw. virtuelle Beteiligungspapiere (auch: imaginäre, nicht real existierende Beteiligungsrechte) Rechtsnatur Schuldrechtliche Erfolgsbeteiligung / Anwartschaft auf Geldabfindung Mitarbeiter haben keine Aktionärsstellung... weiterlesen
Genussscheine geben den Berechtigten Anspruch auf einen Anteil am Reingewinn oder Liquidationsergebnis und ggf. für den Bezug neuer Aktien. Die Einräumung von Mitarbeiter-Genussscheinen ist für... weiterlesen
Durch die Ausgabe von Partizipationsscheinen (PS) an Mitarbeiter erhalten diese in vermögensrechtlicher Hinsicht eine Kapitalbeteiligung an der Arbeitgeberin, jedoch ohne Stimmrecht; Partizipationsscheine gelten als sog.... weiterlesen
Definition = Recht des Arbeitnehmers, aufgrund seines Arbeitsverhältnisses während oder nach Ablauf einer bestimmten Frist bzw. an einem bestimmten Datum – eine definierte Anzahl Aktien... weiterlesen
Definition = Aktien der Arbeitgeberin (oder Muttergesellschaft [Holding]), die dem Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsverhältnisses – unentgeltlich oder zu Vorzugsbedingungen, frei oder gebunden (mit Sperrfrist) –... weiterlesen