Immobilienaktiengesellschaft
Einleitung Die Struktur der Immobilienaktiengesellschaft präsentiert sich wie folgt: Aktiengesellschaft (nach den Regeln des Aktienrechts [OR 620 ff.]) AK = CHF 100‘000 Liberierung = CHF... weiterlesen
Einleitung Die Struktur der Immobilienaktiengesellschaft präsentiert sich wie folgt: Aktiengesellschaft (nach den Regeln des Aktienrechts [OR 620 ff.]) AK = CHF 100‘000 Liberierung = CHF... weiterlesen
Die indirekte Immobilienanlage lässt sich in folgende Aspekte strukturieren: Börsenkotierte Immobiliengesellschaften Immobilienaktiengesellschaft Immobilienfonds Private (nicht kotierte) Immobiliengesellschaften Immobilienaktiengesellschaft Immobilienfonds Immobilien-SICAV Immobilien-SICAF Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen... weiterlesen
1. Aktien / Fondsanteile Allgemeines Abhängigkeit von der Professionalität des Managements Abhängigkeit vom Minderheitenschutz und seiner Effektivität Vordergründige Transparenz bei mehrgliedrigen Strukturen Gewinnabführungen möglich Abklärung... weiterlesen
Vorteile der direkten Immobilienanlage Die direkte Immobilienanlage weist folgende Vorteile auf: 1. Rechtsform Eigentumssicherheit Bei Immobilien im Alleineigentum Handlungs- und Entscheidungsfreiheit Keine (Gründungs- und Betriebs-)Kosten... weiterlesen
Die indirekte Immobilienanlage weist folgende Vorteile auf: 1. Aktien / Fondsanteile Allgemeines Anlage mit auch niedrigen Kapitaleinsätzen Anlage-Diversifikation (Aktien, Fonds, Anleihensobligationen) keine Befassung mit der... weiterlesen
1. Eigennutzer Unternehmens-Eigentümer Verbreitung stark abnehmend (Reduktion auf Kernkompetenz / letzte 10 Jahre aufgrund share holder Value / CREM) Privat-Eigentümer Private Haushalte anzahlmässig am bedeutendsten... weiterlesen
Verbreitung zunehmend privat börsennotiert Weiterführende Informationen » Immobilienaktiengesellschaf: Bedeutung und Erscheinungsformen Ziele Anlage-Allokation in entsprechendem Gefäss Risikobeschränkung Risikodiversifikation durch mehrere Anlagegefässe Bessere Fungibilität durch Verkauf... weiterlesen
Der Vergleich der einzelnen Kriterien von direkter und indirekter Immobilienanlage auf einen Blick: Gegenüberstellung von direkter und indirekter Immobilienanlage Gegenstand Direkte Immobilienanlage Indirekte Immobilienanlage Immobilien-AG... weiterlesen
Definition: Indirekte Immobilienanlage = Investor gründet einen Rechtsträger, um mit diesem eine oder mehrere Immobilien zu erwerben oder erwirbt die Beteiligungsrechte eines bestehenden Rechtsträgers, in... weiterlesen
Definition: Direkte Immobilienanlage = Investor erwirbt eine oder mehrere Immobilien in eigenem Namen (auch „asset deal“ bezeichnet) Personelles Personell sind hier anzutreffen: Selbstnutzer Private Kapitalanleger... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen Es gelten die rechtlichen Grundlagen folgender Bereiche: Immobilienkauf (OR 216 ff.) Immobiliarsachenrecht (ZGB 655 ff.) Grundpfandkredite (ZGB 793 ff.) Immobilienmakler (OR 412 ff.)... weiterlesen
Direkte Immobilienanlage = Immobilieninvestor trifft objektbezogenen Investitionsentscheid selber und erwirbt, hält, betreibt und verwaltet sowie veräussert Immobilie(n) direkt in eigenem Namen und auf eigene... weiterlesen
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Für die Gewinnverteilung bzw. Verlusttragung gelten folgende Grundsätze: Gewinnverteilung Arten Vortragung auf neue Rechnung Dividendenausschüttung Aktionärsrechte Recht auf Gewinnanteil (vgl. OR 660 f.) keine Zinsanspruch... weiterlesen
[sc name=»Banner VR Haftung»] Für die Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Im Falle des Gesellschaftskonkurses verlieren die Aktionäre höchstens ihren Anteil am Aktienkapital.... weiterlesen
Muster: Pauschalspesen-Abrede Arbeitsvertrag zwischen X und Y Präambel 1. 2. … Vereinbarung 1. 2. … 32. … 33. Spesenvergütung / Pauschalspesen Der Arbeitnehmer hat Anspruch... weiterlesen
Checkliste: Auslagen-Überblick Auslagen-Überblick Gegenstand Kostentragung / Verantwortung Auslagenersatz Gesetz Arbeitsgeräte + Material OR 327 Arbeitgebergeräte Arbeitgeber — Arbeitnehmer-geräte Arbeitgeber Grundsatz angemessene Entschädigung Ausnahme... weiterlesen
Bei den Auslagen (auch „Spesen“ genannt) differenziert der Gesetzgeber zivilrechtlich mehr nach dem Entstehungsgrund (Arbeitsgeräte, Auslagen im Allgemeinen und Motorfahrzeuge) und nach der Fälligkeit. Nicht... weiterlesen
Ausgangslage für die steuerlichen Aspekte von Auslagen und Spesen bilden die Regeln des Arbeitsrechts [OR 327 ff.]. Spesenentschädigung sind Leistungen, die dem Steuerpflichtigen im Zusammenhang... weiterlesen
Auslagenersatz-Forderungen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber In Lehre und Rechtsprechung ist umstritten*), ob für den Auslagenersatz die 5- oder die 10-jährige Verjährungsfrist massgebend ist, wobei... weiterlesen