NACHFOLGE
Dispositives Recht Die einfache Gesellschaft wird mit dem Tod eines Gesellschafters nach dispositivem Recht (OR 545 Abs. 1 Ziff. 2) aufgelöst. Gestaltungsmöglichkeit Im Gesellschaftsvertrag können... weiterlesen
Dispositives Recht Die einfache Gesellschaft wird mit dem Tod eines Gesellschafters nach dispositivem Recht (OR 545 Abs. 1 Ziff. 2) aufgelöst. Gestaltungsmöglichkeit Im Gesellschaftsvertrag können... weiterlesen
Bei der Verfügung eines Gesellschafters über seinen Anteil ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter sind insbesondere folgende zwei Grund-Varianten denkbar: Abtretung Verhältnis Gesellschafter / Dritter Anwendbarkeit... weiterlesen
Ohne Einwilligung der übrigen Gesellschafter kann kein neuer Gesellschafter in die einfache Gesellschaft aufgenommen werden (vgl. OR 542 Abs. 1). Dabei ist zu unterscheiden: Nicht... weiterlesen
Regelung der lebzeitigen Situation Nach Gesetz: Auflösung der einfachen Gesellschaft, sofern auch nur ein Gesellschafter ausscheidet (vgl. OR 545 Abs. 1 Ziffer 1) Gründe Einheit... weiterlesen
Die einfache Gesellschaft kennt von Gesetzes wegen grundsätzlich keinen Gesellschafterwechsel! Infolge des dispositiven Rechts können die Gesellschafter indessen eine solche Möglichkeit vorsehen bzw. vereinbaren: Klausel... weiterlesen
Grundsatz Eine Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister ist nicht möglich. Entsprechend sind die Gesellschafter dazu weder berechtigt noch verpflichtet. Annahme einer Kollektivgesellschaft (KLG) Besteht die... weiterlesen
Zulässig ist jeder rechtlich erlaubte Zweck. Zwecksetzung Es dürfen mit der einfachen Gesellschaft verfolgt werden: wirtschaftliche Zwecke zB Halten und Verwalten von Immobilien (Immobilien kaufen)... weiterlesen
Die einfache Gesellschaft hat keinen Sitz. – Es gibt bei einfachen Gesellschaften mit administrativ anspruchsvollerer und / oder umfangreicherer Tätigkeit einzig vielleicht einen Ort, an... weiterlesen
Grundsatz Die einfache Gesellschaft hat grundsätzlich keine Firma (Name). Der Geschäftsführer tritt auf: im Namen aller Gesellschafter oft wird in Verträgen zu den Gesellschafternamen ein... weiterlesen
Im Prinzip genügt die für die „vertragsmässige Verbindung“ mehrerer Personen die Einigung, einen bestimmten Zweck gemeinsam fördern zu wollen (vgl. OR 530 Abs. 1). Voraussetzungen... weiterlesen
Folgende Aspekte sind bei der vertraglichen Errichtung der einfachen Gesellschaft zu beachten: Gesellschaftsvertrag Form Keine Firma Kein Sitz Zweck Kein Handelsregistereintrag... weiterlesen
Subsidiärform Die einfache Gesellschaft ist eine Art „Auffangeinrichtung“ für alle Sachverhalte, die nicht unter die anderen Gesellschaftsformen subsumiert werden können. Die einfache Gesellschaft ist immer... weiterlesen
Der Entstehungsprozess der einfachen Gesellschaft wird geprägt durch folgende Aspekte: Entstehung von Gesetzes wegen Vertragliche Errichtung Gesetzliche Grundlage Art. 530 OR A. Begriff 1 Gesellschaft ist... weiterlesen
Die Gesellschafter haften für Gesellschaftsschulden, die sie gemeinsam oder durch Stellvertretung eingegangen sind, persönlich und ausschliesslich primär unbeschränkt solidarisch Da der einfachen Gesellschaft keine eigene... weiterlesen
Die Vertretungsbefugnis und –macht sind bei der einfachen Gesellschaft mangels eigener Rechtspersönlichkeit komplexer als erwartet: Vertretung durch alle Gesellschafter Vertretung durch geschäftsführenden Gesellschafter Vertretung durch... weiterlesen
Das Aussenverhältnis der einfachen Gesellschaft wird insbesondere bestimmt durch folgende Elemente: Vertretung Haftung Gesetzliche Grundlage Vertretung: OR 543: Vertretung OR 544: Wirkung der Vertretung Haftung:... weiterlesen
Die Gesellschafterbeschlüsse der einfachen Gesellschaft orientieren sich entweder nach den gesetzlichen oder vertraglichen Regeln: Nach Gesellschaftsvertrag Beschlussbedürftigkeit der Rechtshandlungen? Grundsatz siehe unten, nach Gesetz Festlegung... weiterlesen
Der von der Geschäftsführung ausgeschlossene Gesellschafter hat ein umfassendes Einsichtsrecht, welches durch folgende Kriterien geprägt ist: Unentziehbarkeit des Einsichtsrechts Unverzichtbarkeit auf das Einsichtsrecht Persönliche Information,... weiterlesen
Der Anteil jeden Gesellschafters an Gewinn und Verlust orientiert sich an der Regelung der Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag und, sofern und soweit eine solche Vereinbarung fehlt,... weiterlesen
Die Geschäftsführung betrifft das interne Recht (im Gegensatz zur externen Vertretung) aller Gesellschafter oder einzelner geschäftsführender Gesellschafter. 1. Geschäftsführungsrecht der Gesellschafter Grundsatz alle Gesellschafter (vgl.... weiterlesen