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Stiftungsrecht

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Haftung

Datum:
01.10.2012
Update:
22.10.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Haftung der Anlagestiftung für Verbindlichkeiten ist eingeschränkt [vgl. BVG 53j]:

  • Haftungsbeschränkung einer Anlagegruppe auf ihr Vermögen
  • Jede Anlagegruppe haftet nur für eigene Verbindlichkeiten.

Die Haftung der Anleger selbst ist ausgeschlossen.

Weiterführende Informationen

Zur Haftungsvermeidung sind Compliance, IKS, Risikomanagement und Kontrolle unabdingbar.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

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