Subventionsrecht

Voraussetzungen

Einmalige und wiederkehrende Finanzhilfen (und Abgeltungen) sollen nur behandelt werden: auf Gesuch hin (vgl. Art. 15a SuG), mit Begründung und Darlegung, weshalb die Zusprechung einer... weiterlesen

Subventionsrecht

Bemessungsgrundlagen

Für die Bemessung von Finanzhilfen gelten folgende Parameter, der Gesetzestexte in der Box unten wiedergegeben sind: Mehrfache Leistungen (Art. 12 SuG) Prioritätenordnung (Art. 13 SuG)... weiterlesen

Subventionsrecht

Geltungs-/Anwendungsbereich

Die Normen des 3. Kapitels des SuG sind anwendbar, wenn andere Erlasse nicht etwas Abweichendes vorsehen, wie Bundesgesetze Allgemeinverbindliche Bundesbeschlüsse (vgl. Art. 2 Abs. 2... weiterlesen

Subventionsrecht

Grundlagen

Nicht jede Tätigkeit kann mit Finanzhilfen gefördert werden: Für die erforderliche Auswahl enthält Art. 6 SuG einen Katalog von Voraussetzungen, welche für die staatliche Gewährung... weiterlesen

Subventionsrecht

Allgemeine Bestimmungen zur Finanzhilfe

Einleitung Die sog. «allgemeinen Bestimmungen über die einzelnen Finanzhilfen» sind in den Art. 12 SuG – Art. 40 SuG geregelt. Die Einzelheiten werden nachfolgend erläutert:... weiterlesen

Subventionsrecht

Prinzipien zur Subventionsgewährung

Einleitung Die Grundsätze für eine Entrichtung von Finanzhilfen und Abgeltungen sind im 2. Kapitel (Art. 4–10) des Bundesgesetzes über Finanzhilfen und Abgeltungen vom 5.10.1990 (Subventionsgesetz,... weiterlesen

Subventionsrecht

Voraussetzungen einer Abgeltung

Der Bund leistet «Abgeltungen» an Unternehmen des Bundes oder Kantone, die an seiner Stelle die Gewährleistung bestimmter Aufgaben übernehmen, unter folgenden Voraussetzungen: direkte gesetzliche Grundlage... weiterlesen

Subventionsrecht

Elemente

Staatliche Vergünstigung + Verhaltensbindung Die Subventionselemente im Allgemeinen sind: Die staatliche Vergünstigung und die dadurch bewirkte Verhaltensbindung des Subventionsempfängers Die Begriffselemente sind laut DUMENG N.... weiterlesen

Subventionsrecht

Voraussetzungen einer Finanzhilfe

Gemäss Subventionsgesetz (v.a. Art. 3 Abs. 1 SuG) können «Finanzhilfen» insbesondere unter folgenden (kumulativen) Voraussetzungen ausgerichtet werden: Bundesinteresse an der Unterstützung einer bestimmten Tätigkeit; Privatwirtschaft... weiterlesen

Subventionsrecht

Voraussetzungen

Voraussetzungen einer Subvention Voraussetzungen einer Finanzhilfe Voraussetzungen einer Abgeltung... weiterlesen

Subventionsrecht

Arten

Als Subventionsmittel werden vom Staat eingesetzt: Direktzahlungen Garantiepreise Darlehenskonditionen Bürgschaften Steuervergünstigungen Literatur BEZZOLA-BÜCHLER DUMENG N., Staatliche Drittsicherheiten für Private – Öffentlich-rechtliche Garantien, Bürgschaften und Versicherungen... weiterlesen

Subventionsrecht

Erscheinungsformen

Subventionen können wie einleitend erwähnt ausgerichtet werden als: Finanzhilfe Förderung bevorstehender Tätigkeiten Dritter Abgeltung Entschädigung Dritter für deren Leistungen zugunsten der Volkswirtschaft. Weiterführende Informationen Begriffe... weiterlesen

Subventionsrecht

Subventionsbereiche

Landwirtschaft zur Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, durch Erhaltung von Bewirtschaftung der Böden zB Direktzahlungen zB Produktions- und Absatzförderung zB Strukturverbesserungsbeiträge öffentlicher Verkehr zB Schweizerische... weiterlesen

Subventionsrecht

Verbreitung

Allgemein Subventionen waren bis vor einige Jahre sehr verbreitet. Tendenzen Heute werden diese nur noch zurückhaltend, selektiv und überwacht gewährt, aus folgenden Gründen: Gebot staatlicher... weiterlesen

Subventionsrecht

Anwendungsbeispiele

Finanzhilfen Beispiele für Finanzhilfen sind: Geldwerte Vorteile Nicht rückzahlbare Geldleistungen Darlehens-Vorzugsbedingungen Verbilligte Sachleistungen Verbilligte Dienstleistungen (vgl. BEZZOLA-BÜCHLER DUMENG N., a.a.O., S. 199, Rz 432 ff.).... weiterlesen

Subventionsrecht

Funktion

Förderung oder Sicherstellung von Leistungen im Interesse der schweizerischen Volkswirtschaft, die Dritte sonst nicht erbringen würden.... weiterlesen

Subventionsrecht

Motive

Subventionsgeber will Leistungen nicht selbst erbringen, hat aber ein vitales (volkswirtschaftliches) Interesse an der Förderung der Leistungserbringung durch Dritte (Finanzhilfe); Abgeltung der Leistungen, die in... weiterlesen

Subventionsrecht

Ziele

Subventionierungsziel allgemein Der mit der Zuwendung verfolgte Zweck der Subventionierung hat ausserhalb der (Bundes-)Verwaltung zu erfolgen. Dabei muss unterschieden werden, «ob der Staat eine Subvention... weiterlesen

Subventionsrecht

Rechtsnatur

Einleitung Die Subvention und damit auch die Finanzhilfe und die Abgeltung sind Staatsbeiträge, die in der Regel im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Vertrags gewährt... weiterlesen

Subventionsrecht

Abgrenzungen

Finanzhilfe =   Förderung Tätigkeiten Dritter Weiterführende Informationen Begriff: Finanzhilfe Abgeltung =   Entschädigung Leistungen Dritter, im Interesse der Volkswirtschaft. Begriff: Abgeltung Vergabe / Vergaberecht? Die Zusprechung... weiterlesen