Subventionsrecht

Rechnungslegung

Klassische übliche Rechnungslegung mit doppelter Buchführung. Weiterführende Informationen Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen Leitfaden für ein Prüfkonzept Subventionen (PDF, 148 kB, 09.08.2023) Muster- Programmvereinbarung (DOCX,... weiterlesen

Subventionsrecht

Staatshaftung

Die vermögensrechtliche Verantwortlichkeit des Staates und seiner Personals ist öffentlich-rechtlicher Natur; als ausschliessliche Staatshaftung ausgestaltet. Die Grundlage für die Staatshaftung bildet: Verantwortlichkeitsgesetz vom 14.03.1958 (VG;... weiterlesen

Subventionsrecht

Ende

Das Subventionsverhältnis bzw. der Subventionsvertrag enden: Erfüllung Fristablauf Kündigung Verzicht uam. Literatur Beendigung des verwaltungsrechtlichen Vertrags MÄCHLER AUGUST, Die Auflösung des verwaltungsrechtlichen Vertrages, in: Isabelle... weiterlesen

Subventionsrecht

Nachträgliche staatliche Einwirkung

Grundlage und Einflussfaktoren für eine Beurteilung der nachträglichen staatlichen Einwirkung bilden: Mögliche staatliche Einwirkungsprivilegien Legalitätsprinzip Veränderlichkeit der Rechtsordnung Öffentliches Interesse an einer Änderung bzw. Aufhebung... weiterlesen

Subventionsrecht

Übergangsrecht

Für die nachträgliche Änderung der gesetzlichen Subventionsgrundlagen i.w.S. ist massgebend das anwendbare Recht im Zeitpunkt der Gesuchs-Einreichung. Literatur BEZZOLA-BÜCHLER DUMENT N., Staatliche Drittsicherheiten für Private... weiterlesen

Subventionsrecht

Periodische Überprüfung und Steuerung

Nach Gewährung von Subventionen finden statt: eine periodische Überprüfung der Bundessubventionen eine Steuerung der Bundessubventionen, Art. 5 SuG verpflichtet den Bundesrat (BR), jede Subventionen mindestens... weiterlesen

Subventionsrecht

Beginn

In aller Regel wird im verwaltungsrechtlichen Vertrag der Beginn der Subventionspflicht mit Datum oder dem Beginn einer Leistungs-Phase genau umschrieben. Art. 23 SuG   Zahlungen 1 Finanzhilfen... weiterlesen

Subventionsrecht

Sicherheiten

Staatliche (Dritt-)Sicherheiten für Private sind auf Bundesebene entweder im Subventionsgesetz (SuG, Art. 12 – 40) oder in sektoralen Spezialerlassen festgehalten. Folgende Sicherheiten sind denkbar: (öffentlich-rechtliche)... weiterlesen

Subventionsrecht

Form

Subventionen bedürfen zu ihrer Gültigkeit eines Gesuches und der Schriftform (vgl. Art. 16 SuG). Für die schriftliche Niederlegung der vertraglichen Subventionsgewährung werden in der Praxis... weiterlesen

Subventionsrecht

Inhalt

Ein Subventionsvertrag enthält – am Beispiel einer Finanzhilfe – folgende Elemente: Geldwerte Vorteile Erfüllung der vom Empfänger selbst gewählten Aufgabe Förderung oder Erhalt (Verhaltensbindung) Subventionsähnliche... weiterlesen

Subventionsrecht

Parteien

Die Parteien eines Subventionsverhältnisses bzw. Subventionsvertrages sind: Subventionsgeber Bund bzw. Bundesinstitution Verwaltungseinheit, welche eine Finanzhilfe oder Abgeltung gewähren will (vgl. Art. 3 Abs. 1 SuG)... weiterlesen

Subventionsrecht

Subventionsvertrag mit Privaten

Einleitung Im Verwaltungsrecht hat sich das vertragliche Staatshandeln – trotz anfänglichen Bedenken der Lehre – etabliert und verbreitet. Der verwaltungsrechtliche Vertrag ist – auf der... weiterlesen

Subventionsrecht

Rechtspflege / Rechtsschutz

Art. 35 SuG bestimmt in Bezug auf die Rechtspflege bzw. den Rechtsschutz folgendes: Anwendbare Bestimmungen (Art. 35 Abs. 1) Allgemeine Bestimmungen der Bundesrechtspflege VwVG (Verwaltungsverfahrensgesetz... weiterlesen

Subventionsrecht

Verjährung

Allgemein Art. 32 SuG sieht – abweichende Regelungen in Spezialerlassen und ev. im Subventionsvertrag – den Grundsatz vor: 5-jährige Verjährungsfrist. Gläubiger aus Drittsicherheiten Gemäss DUMENT... weiterlesen

Subventionsrecht

Rückforderung von Finanzhilfen

Für den Staat bestehen die Rückforderungsmöglichkeiten des Widerrufs (vgl. Art. 30 SuG); des Vertragsrücktritts (vgl. Art. 31 SuG). Dabei sind die allseitigen Interessen wie auch... weiterlesen

Subventionsrecht

Zahlung von Finanzhilfen

Allgemeines Art. 23 SuG gibt vor, dass Finanzhilfen (und Abgeltungen) erst kurz vor der Entstehung der Aufwendung bezahlt werden dürfen und vor einer definitiven Festsetzung... weiterlesen