Gläubigerausschuss

Aufgaben und Kompetenzen

Der Gläubigerausschuss hat nur beschliessende und keine vollziehende Gewalt. Die auf seinen Anordnungen beruhenden, nach aussen wirkenden Verfügungen sind von der Konkursverwaltung zu treffen (BGE... weiterlesen

Gläubigerausschuss

Anzahl Mitglieder und Organisation

Elemente der inneren Organisation des Gläubigerausschusses Die interne Organisation zeichnet sich durch folgende Elemente aus: Freiheit der Gläubiger in der Bestimmung der Anzahl Mitglieder des... weiterlesen

Gläubigerausschuss

Zusammensetzung Gläubigerausschuss

Wählbar sind natürliche Personen Gläubiger(Gläubigereigenschaft sollte nicht zweifelhaft sein) Gläubigervertreter(ohne personelle Verbindung zum Gemeinschuldner). Nicht wählbar sind der Gemeinschuldner die Mitglieder der Konkursverwaltung der Liquidator... weiterlesen

Gläubigerausschuss

Wahl Gläubigerausschuss

Ein Gläubigerausschuss kann im ordentlichen Konkursverfahren gewählt werden. muss im Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung bestimmt werden (vgl. BGE 74 I 362 f.). Keinen Gläubigerausschuss gibt es... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Checkliste

Person Antrags-Berechtigung Fristbeginn Gesetzlicher Erbe Ja Kenntnis Tod * Testamentarisch eingesetzter  Erbe Ja Amtliche Mitteilung der Testamenteröffnung * Erbvertraglich eingesetzter  Erbe Ja Kenntnis Tod oder amtliche... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Fazit

Das öffentliche Inventar dient zunächst als Informationsquelle über Umfang und Bestand der Erbschafts-Aktiven und -Passiven. Es dient sodann als Entscheidungsgrundlage für die Erklärung über Annahme... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Spezialfall: Bereicherungshaftung

Eine Haftung im Umfang der Bereicherung im Zeitpunkt des Todes  besteht in folgenden Fällen (ZGB 590 II): der Gläubiger hat ohne eigene Schuld die Anmeldung... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Mögliche Erklärungen über Erbschaftsannahme

Innerhalb der einmonatigen Überlegungsfrist (Deliberationsfrist) hat sich der Erbe über die Annahme bzw. Nichtannahme der Erbschaft zu erklären. Als Entscheidungsgrundlage dient das Inventarverzeichnis. Mögliche Erklärungsinhalte... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Überlegungsfrist (Deliberationsfrist)

Nach Abschluss des Inventars wird jeder  Erbe durch individuelle schriftliche Benachrichtigung aufgefordert, sich über den Erwerb der Erbschaft zu erklären. Die Überlegungsfrist beträgt einen Monat... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Betreibungsausschluss während Inventar-Dauer

Während der Dauer des Inventars, d.h. ab Begehren um Anordnung des öffentlichen Inventars bis zum Ablauf der Überlegungsfrist, sind Betreibungen ausgeschlossen für: Erbschaftsschulden, d.h. bereits... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Deliberation (Überlegung)

Ziel jeden öffentlichen Inventars ist es, die Rechtslage zu klären, ob dem Grundsatz nach der Nachlass angenommen oder ausgeschlossen wird. Es gibt drei Varianten: Vorbehaltlose... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Geschäftsfortsetzung während Inventar-Dauer

Bewilligungspflicht für Geschäftsfortsetzung Die Geschäftsfortsetzung während der Dauer des Inventars, d.h. zwischen Begehren um Anordnung des öffentlichen Inventars und Ablauf der Überlegungsfrist, gehört nicht zu... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Zulässige Verwaltungs-Handlungen während Inventar-Dauer

Ausschliesslich «Notwendige Verwaltungshandlungen» Zulässig während der Dauer des Inventars, d.h. zwischen Begehren um Anordnung des öffentlichen Inventars und Ablauf der Überlegungsfrist, sind lediglich «notwendige Verwaltungshandlungen»... weiterlesen