Kundenkontakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ausgangslage Die Treuepflicht des Arbeitnehmers endet grundsätzlich mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bleibt auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses bezüglich folgenden Punktes bestehen: Verschwiegenheitsverpflichtung, soweit... weiterlesen