Streitverkündungserklärung
Form Es genügt einfache Schriftlichkeit. Adressat Die Streitverkündungserklärung ist zu richten: entweder direkt an den Litisdenunziaten oder an das für den betreffenden Prozess zuständige Gericht,... weiterlesen
Form Es genügt einfache Schriftlichkeit. Adressat Die Streitverkündungserklärung ist zu richten: entweder direkt an den Litisdenunziaten oder an das für den betreffenden Prozess zuständige Gericht,... weiterlesen
Rechtsnatur Die Streitverkündung ist ein Institut des materiellen Rechts. Voraussetzungen Folgende Voraussetzungen sind für eine Streitverkündung nötig: Das Vorliegen eines Prozess ist nicht notwendig. Der... weiterlesen
Die Unterstützungsaufforderung bezweckt Reflexwirkungen des hängigen Prozesses auf ein Rechtsverhältnis zwischen dem Streitverkünder und dem Streitberufenen zu vermeiden. Hauptzweck der Streitverkündung: Vermeidung des doppelten Prozessverlusts... weiterlesen
Als Anwendungsbereiche der Streitverkündung gelten: Gewährleistung Regress Alternative Schuldnerschaft Klassisches Beispiel Verpflichtungen des Verkäufers – Gewährleistung des veräusserten Rechtes Art. 193 OR 2. Verfahren a.... weiterlesen
Streitverkündung Streitverkündung ist die Aufforderung einer Hauptpartei (auch Streitverkünder oder Litisdenunziant) an einen Dritten (Streitberufenen oder Litisdenunziaten), sie im Prozess zu unterstützen. Nebenintervention Nebenintervention ist... weiterlesen
Streitverkündung führt die Beteiligung eines Dritten an einem Rechtsstreit herbei: Streitverkündung ist die Aufforderung einer Hauptpartei (auch Streitverkünder oder Litisdenunziant) an einen Dritten (Streitberufenen oder... weiterlesen
Die Nebenintervention ist ein notwendiges und nützliches Mittel für die Fälle, wo ein Streitgehilfe eine Hauptpartei unterstützen will und kann. Zusammenfassung zur Nebenintervention als PDF-Download:... weiterlesen
Die untenstehende Gegenüberstellung als PDF zum Download: Gegenüberstellung Nebenintervention – Streitverkündung (PDF, 30 KB) Nebenintervention Streitverkündung Beteiligte Nebenintervenient (Anschliessender): Dritter (Streitgehilfe) Unterstützter: Kläger Beklagter... weiterlesen
Die Nebenintervention erzeugt Bindungswirkung für das Gericht im zu entscheidenden Verhältnis zwischen Streithelfer und ehemaliger Hauptpartei, welche der Streithelfer im Vorprozess unterstützt hat. Die Interventionswirkung... weiterlesen
Es gilt für folgendes zu beachten: Der Nebenintervenient nimmt den Prozess in der Situation auf wie er ihn vorfindet. Der Nebenintervenient darf sich nicht in... weiterlesen
Form Es genügt einfache Schriftlichkeit. Adressat Die Nebeninterventionserklärung ist an das für den betreffenden Prozess zuständige Gericht zu richten. Inhalt Die Nebeninterventionserklärung hat zweierlei zu... weiterlesen
Folgende Voraussetzungen sind für eine Nebenintervention nötig: Es muss ein Prozess vorliegen. Der Nebenintervenient muss für eine Prozessteilnahme ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Der Nebenintervenient... weiterlesen
Die Gründe für die freiwillige Unterstützung einer Hauptpartei können verschiedener Art sein: Aus eigenem Antrieb des Nebenintervenienten Weil eine Hauptpartei dem Streithelfer zuvor den Streit... weiterlesen
Nebenintervention Nebenintervention ist freiwillige Unterstützung einer Prozess-Hauptpartei: Die Nebenintervention (auch Streithilfe) ist die unaufgeforderte Unterstützung einer Prozess-Hauptpartei durch einen Dritten, den Streitgehilfen (auch Nebenintervenient oder... weiterlesen
Nebenintervention ist die unaufgeforderte Streithilfe in einem Rechtsstreit durch einen Streitgehilfen (auch Nebenintervenient oder Streithelfer). Nebenintervention ist die freiwillige Unterstützung einer Prozess-Hauptpartei. Hier finden Sie... weiterlesen
In der Schweiz noch fakultativ, aber wünschenswert ist die Erstellung eines Beratungsprotokolls durch den Anlageberater. Dieses Protokoll ist wertvoll für Kunden und Anlageberater für den... weiterlesen
Verpachtung von Domains Auf dieser Website finden Sie Informationen, Gesetzestexte und Musterverträge zum Thema Domain-Verpachtung / Verpachtung von Domains.... weiterlesen
Der Gläubiger kann wählen, ob er den Verzugszins am Schluss der Ratenzahlungen in Rechnung stellen will, oder ob er den Verzugszins von den laufend gezahlten... weiterlesen
Gesetzlicher Verzugszinssatz (5 % [OR 104 Abs. 1]) Haben die Parteien keine besondere Vereinbarung über die Höhe des Verzugszinssatzes getroffen, beträgt er grundsätzlich 5 %, auch... weiterlesen
Gleichbleibende Raten Werden gleichbleibende Raten (Ratenzahlung, Mietzinse usw.) in regelmässigen Abständen geschuldet, beispielsweise jeweils auf den 1. eines jeden Monats, ist der mittlere Verfalltag genau... weiterlesen