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Unternehmenskauf / Unternehmensverkauf

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Mergers and Acquisitions

Rechtsgebiet:
Unternehmenskauf / Unternehmensverkauf
Stichworte:
Unternehmenskauf / Unternehmensverkauf
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

M&A-Begriff

Der englisch-sprachige Begriff Mergers and Acquisitions (kurz M&A; zu deutsch: Fusionen und Übernahmen) bezeichnet

  • den Vorgang der Unternehmensübernahme
  • die mit M&A befasste Branche und deren Dienstleistungsanbieter wie
    • Wirtschaftsanwälte
    • Investmentbanken (Teilbereich des „Corporate Finance“)
    • Wirtschaftsprüfer
    • uam.

M&A-Transaktions-Schritte

  1. Auswahl des Zielunternehmens
  2. Ansprache des Eigners des Zielunternehmens, mittel M&A-Berater bzw. Investmentbank
  3. Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA [non disclosure agreement])
  4. Absichtserklärung (LoI [letter of intent])
  5. Prüfung des Zielunternehmens (DD [due diligence])
  6. Strukturierung der Transaktion unter Einbezug der DD-Ergebnisse
  7. Bewertung und Preisverhandlung
  8. Vertragsabschluss (signing)
  9. ev. Anmeldung und ggf. Genehmigung der Transaktion durch die WEKO
  10. Eigentumsübertragung und Zahlung (closing)

Die Abläufe zwischen DD und closing sind oft unterschiedlich und werden von den Vendor-Consultants vorgegeben.

M&A-Image

Auf medien-sensitive M&A-Transaktionen von Grossunternehmen folgt regelmässig Kritik querbeet von Politik, Gewerkschaft und Bevölkerung.

Gründe sind:

  • Strategische Ziele des neuen Eigners
  • Restrukturierung mit Kosteneinsparungen und Personalabbau.

M&A-Erfolgsrate

Die Erfolge von M&A sind oft geringer als erwartet:

  • Skaleneffekte stellen sich nicht ein
  • Ueberkompensation der Koordinationskosten
  • Potentielle Synergien werden zur Rechtfertigung der bezahlten Prämie (mit Kaufpreis bezahlter Aufschlag auf den Marktwert).

In verschiedenen Studien wird davon ausgegangen, dass zirka 2/3 aller Transaktionen zu einem Misserfolg führen.

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