Gesetzliche Grundlagen des Unternehmenskaufs / -verkaufs
- OR 181: Übernahme eines Vermögens oder eines Geschäftes
- OR 184 ff.: Kauf und Tausch
- OR 333: Übergang des Arbeitsverhältnisses
- OR 576 ff.: Ausscheiden von Gesellschaftern,
OR 598 (Kommanditgesellschaft) - FusG 69 ff.: Vermögensübertragung
- FusG 29 ff.: Spaltung von Gesellschaften
- Handelsregisterverordnung (HRegV)
- Steuerrecht
Für Unternehmensverkauf und Unternehmenskauf bestehen (zB im Gegensatz zum Grundstückkauf) keine spezifischen gesetzlichen Grundlagen; es gelten die allgemeinen Regeln des Kaufrechts oder des Fusionsgesetzes, namentlich zur Abspaltung bzw. zur Vermögensübertragung.