LAWINFO

Unternehmenskauf / Unternehmensverkauf

QR Code

Unternehmenserwerbs-Arten

Rechtsgebiet:
Unternehmenskauf / Unternehmensverkauf
Stichworte:
Unternehmenskauf / Unternehmensverkauf
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beim Unternehmenskauf wird unterschieden in:

  • Share deal (auch share Purchase; Kauf von Aktien)
  • Asset deal (auch asset Purchase; Kauf eines Unternehmens mit Aktiven und Passiven).

Unter Share deal oder Asset deal werden die Ueberlegungen für die eine oder andere Variante bzw. die Anwendung beider Transaktionstypen vorgestellt.

Share deal

Share deal
Definition: Share deal   =   Kauf der Aktien vom oder von den Aktionären
Typuskriterien:

Nur bei Kapitalgesellschaften möglich 

  • Unternehmen, deren Wert in Anteilsrechten verkörpert sind
  • Rechtsgrund: Aktien- oder Anteils-Kauf
  • Quantitativ: Alle Anteile oder ein Teil der Anteile
Gesellschafter: Share deal führt zu Wechsel der Anteilsinhaber
Komplexität:
  • Due diligence notwendig / Offenlegungsrisiko und Problem laufender Geschäfte (veränderte Verhältnisse zwischen signing und closing)
  • Bewertungsproblematik bei Goodwill
Verbreitung: hoch
Ersatzvorgehen:
  • Asset deal
  • Fusion mit Käufergesellschaft
    • Kapitalgesellschaft gleicher Rechtsform

Asset deal

Asset deal
Definition: Asset Deal   =   Kauf einzelner Aktiven vom verkaufenden Unternehmen
Typuskriterien:
  • Sowohl bei Personen- als auch bei Kapitalgesellschaften möglich
  • Vertrag betreffend Übernahme von Aktiven und Passiven eines übertragenden Rechtsträgers
  • Rechtsgrund:
    • Personen- oder Kapitalgesellschaft:
      • Kaufsgeschäft
      • Vermögensübertragung nach FusG 69 ff.
      • Einzelfirma
        • im HR eingetragen: Vermögensübertragung nach FusG 69 ff.
        • nicht im HR eingetragen: Vermögensübernahme nach OR 181
Gesellschafter: Gesellschafter des übertragenden und des übernehmenden Rechtsträgers bleiben unverändert
Komplexität:
  • Inventar-Erfordernis
  • Bewertungsproblematik in den Detailgegenständen
  • etc.
Verbreitung: Seltener geworden
Ersatzvorgehen:
  • Kapitalgesellschaft:
    • Share deal
  • Personengesellschaft:
    • Gesellschafterwechsel
  • Einzelfirma:
    • Keine Ersatzvariante.

Share deal oder Asset deal

Die Transaktionsart hängt beim Unternehmenserwerb ab von:

  • Personengesellschaft
    • nur Asset deal
  • Kapitalgesellschaft
    • Share deal und/oder asset deal
      • Veräusserung ganzes Unternehmen: Share deal
      • Veräusserung nur eines Unternehmensteils: Asset deal
  • Steuerlichen Implikationen
    • Steuerbelastung für den Veräusserer
    • Latente Steuern für den Erwerber
    • Steuerbelastung für die Gesellschaft.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.