Lehrvertrag

Beendigung und fristlose Kündigung

Beendigung Der Lehrvertrag ist ein befristeter Arbeitsvertrag (bis Ablauf der Lehrzeit). Weitere Beendigungsgründe können sein: Kündigung während der Probezeit fristlose Kündigung Aufhebung Aufhebung bei Ungültigkeit... weiterlesen

Lehrvertrag

Lohn und Ferien

Lohn In Anbetracht der Legaldefinition von OR 344 ist die Tätigkeit der lernenden Person nicht notwendigerweise entgeltlich. Ist ein Lohn weder ausgeschlossen noch verabredet, so... weiterlesen

Lehrvertrag

Probezeit

Die Probezeit darf betragen: nicht weniger als einen Monat nicht mehr als drei Monate beträgt drei Monate, wenn die Vertragsparteien keine Probezeit festgelegt haben kann... weiterlesen

Lehrvertrag

Genehmigung

Der Lehrvertrag ist von der zuständigen kantonalen Behörde zu genehmigen. Für die Genehmigung dürfen keine Gebühren erhoben werden (BBG 14 Abs. 3). Wird der Abschluss... weiterlesen

Lehrvertrag

Vertragsinhalt

Der Gesetzgeber stellt für den Lehrvertrag folgende Inhaltsanforderungen: Art der beruflichen Bildung Dauer der beruflichen Bildung Lohn Probezeit Arbeitszeit Ferien (OR 344a Abs. 2) Judikatur... weiterlesen

Lehrvertrag

Form

Der Lehrvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der Schriftform (OR 344a Abs. 1). Die Nicht-Beachtung der Schriftform hat aufgrund von OR 320 Abs. 2 und BBG... weiterlesen

Lehrvertrag

Besonderheiten des Lehrvertrags

Die Regeln des Lehrvertrags weisen im Verhältnis zu den allgemeinen arbeitvertraglichen Bestimmungen in folgenden Themen Besonderheiten auf: Form Vertragsinhalt Genehmigung Probezeit Lernziel-Erreichung Ausbildungspflicht Andere Arbeiten... weiterlesen

Lehrvertrag

Lehrvertragselemente

Der Lehrvertrag charakterisiert sich durch folgende Elemente: Ausbildungszweck Befristung bis zum Ablauf der Lehrzeit Ausbildungspflicht des Arbeitgebers Arbeitsbefreiung für Berufsschulenbesuch und Teilnahme an den Lehrabschlussprüfungen... weiterlesen

Lehrvertrag

Abgrenzungen

Praktikumsvertrag =   Vertrag, der primär dem Sammeln praktischer Berufserfahrung dient und für das Erreichen einer übergeordneten Ausbildung vorgeschrieben ist zB Anwaltspraktikum zB Notariatspraktikum oder Bewährung... weiterlesen

Lehrvertrag

Gesetzliche Grundlagen

Bundesverfassung BV 63 Gesetze Auch für die lernende Person sind die Regeln des Normalarbeitsvertrages anwendbar, nämlich: Schweizerisches Obligationenrecht (OR), SR 220 Art. 344 ff. (Der... weiterlesen

Schweizerische Immobilien

Immobilienbesteuerung

Grundsteuern Der Terminus technicus „Grundsteuern“ ist der Oberbegriff für folgende grundstücksbezogene Sondersteuern: Grundstückgewinnsteuer Handänderungssteuer Liegenschaftensteuer Grundstückgewinnsteuer Bei der Grundstückgewinnsteuer (GGSt) handelt es sich um eine... weiterlesen

Schweizerische Immobilien

Immobiliennutzung

Mietrecht Das Schweizerische Mietrecht (OR 253 ff.) findet grundsätzlich auf alle Mietverhältnisse Anwendung. Je nach Art und Gebrauchszweck des Mietobjekts werden die Mietverträge unterschiedlich ausgestaltet:... weiterlesen

Schweizerische Immobilien

Bauen

Öffentliches Baurecht Raumplanung Jedes Bauvorhaben beeinflussende Erlasse sind: Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) Verschiedene Verordnungen zum RPG Baugesetz des Kantons, in dem das Bauobjekt liegt... weiterlesen

Schweizerische Immobilien

Immobilienentwicklung

Die von allen in- und ausländischen Anlegern bevorzugten Renditeliegenschaften an guter Lage sind heute kaum mehr zu vernünftigen Preisen am Markt erhältlich. Dies führt dazu,... weiterlesen

Schweizerische Immobilien

Immobilienerwerb

Rechtsträger Der Erwerber hat die Möglichkeit als Rechtsträger des Grundeigentums folgende Rechtspersonen zu verwenden: Natürliche Person Juristische Person (AG oder GmbH) Kapitalanlagegesellschaft nach dem Kapitalanlagegesetz... weiterlesen

Schweizerische Immobilien

Immobilienfinanzierung

Baukredit Die Schweizer Banken gewähren Bauherren unter bestimmten Voraussetzungen (Eigenmittelanteil, partielle Absicherung von Immobilienabsatz oder -vermietung, ev. Amortisation) einen grundpfändlich sichergestellten Kontokorrentkredit für die Finanzierung... weiterlesen

Schweizerische Immobilien

Immobilien-Investitionsentscheid

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sollten einem Kaufsentscheid des Investoren folgende Faktoren und Unterlagen zugrunde liegen: Immobilien-Research Veräusserer (inkl. Veräusserungsgrund) Grundstücks-Makrolage Richt- und Nutzungsplan Zentren Überregionale... weiterlesen