Spaltungselemente
Für eine liquidationslose Teilung eines Rechtsträgers in zwei oder mehrere Rechtsträger sind folgende begriffswesentliche Elemente zu beachten: Vermögensübertragung – ganz oder teilweise – auf einen... weiterlesen
Für eine liquidationslose Teilung eines Rechtsträgers in zwei oder mehrere Rechtsträger sind folgende begriffswesentliche Elemente zu beachten: Vermögensübertragung – ganz oder teilweise – auf einen... weiterlesen
Die Spaltungsziele sind vielfältig: Desinvestition Abspaltung unwirtschaftlicher Betriebsteile (Ertragsoptimierung) Abspaltung ertragsreicher Betriebsteile (Liquiditätsbeschaffung) Teilung eines Unternehmens in 2 legal entities des gleichen Konzerns aus rechtlichen... weiterlesen
Spaltung = Aus einem Rechtsträger werden 2 Rechtsträger gleichen Typus. Anteils- und Mitgliedschaftsrechte des Anteilsinhabers bleiben gewahrt. Weiterführende Informationen » Spaltungsverfahren Vermögensübertragung = Das Vermögen... weiterlesen
Die Spaltung kann als auf Vertrag beruhende Vermögensübertragung von einem Rechtsträger auf zwei oder mehreren andere Rechtsträger beschrieben werden, wobei die Übertragung des gesamten Vermögens... weiterlesen
Mit der Vermögensübertragung kann ein im Handelsregister eingetragener Rechtsträger sein ganzes Vermögen oder Teile davon, zum Beispiel Grundstücke, auf einen anderen Rechtsträger übertragen. Das Institut... weiterlesen
Bei den Steuern ist zu unterscheiden: Steuern auf der Stufe der beteiligten Gesellschaften Steuern auf der Stufe der Anteilsinhaber Private Anteilsinhaber Geschäftliche Anteilsinhaber. Steuern auf... weiterlesen
Bei Aufsetzung der Desinvestitionsstrategie werden natürlich vom Verkäufer voraus folgende Steuerfragen beachtet: Grundsteuern » grundsteuern.ch MWST (bei Immobilien mit Optierung) Verlustverrechnungsmöglichkeiten? Weiterführende Informationen zur Immobilienbesteuerung... weiterlesen
Gemäss FusG 18 Abs. 5 sind folgende Quorumskautelen zu beachten: Fusionsbeschluss übertragende Gesellschaft 90 % Quorum der stimmberechtigten Gesellschafter Art. 18 FusG: Fusionsbeschluss (Abs. 5)... weiterlesen
Vollzugsstruktur Die Ablieferung des Immobilienpakets hat zwei Aspekte: Besitzübergabe: Übergang von Rechten und Pflichten, Nutzen und Gefahr. Eigentumsübertragung Bei buchlichem Erwerb (asset deal): Abgabe der... weiterlesen
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit können Squeeze-out-Ziele sein: Minderheitenschutz In Anlehnung an das allgemeine 10 %-Quorum von Minderheiten. Gleichbehandlung gleicher Minderheitengesellschafter. Fusionsweiser (Direkt-)Erwerb eines Rechtsträgers zB... weiterlesen
Es gelten folgende Grundsätze: Zug-um-Zug-Prinzip Fallen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft auseinander, wird in der Regel eine Anzahlung in zu bestimmender Höhe vereinbart (Usanz: 10 % des... weiterlesen
Wahlweise Abfindung = Der Anteilsinhaber kann selber zwischen Zuteilung von Anteilsrechten am übernehmenden Rechtsträger und Barabfindung. Zwangsweise Abfindung = Der Anteilsinhaber kann, wenn 90 %... weiterlesen
Bei allen Arten von Rechtsgeschäften (share deal oder asset deal) wird unterschieden in: Verpflichtungszeitpunkt Erfüllungszeitpunkt. Share deal Uno actu-Kauf: Gleichzeitiger Abschluss von Aktienkauf und Übergabe... weiterlesen
Share- oder asset-deal? Bei Immobilienpaketen stellen sich immer folgende Fragen? Wer ist Veräusserer? Wird das Immobilienpaket von einer natürlichen Person gehalten? Asset deal Ausnahme: Es... weiterlesen
Qualitative Aspekte Zielgerichtete Strukturierung des Immobilienpakets Zusammensetzung der Immobilien im Immobilienpaket („Paket-Schnürung“) Ausscheidung sog. „unverkäuflicher Immobilien“ Objekte aus einer crem-Ausgliederung nicht betriebs-notwendiger Immobilien? (Unternehmensimmobilien) Mehrwert... weiterlesen
Die Transaktionsarten Share deal Aktienkauf direkt vom Aktionär einer Gesellschaft, die zuvor abgespalten wurde umgewandelt wurde Fusion Absorption (durch die Erwerberin) Spaltung in eine neue... weiterlesen
Beim Immobilienerwerb gibt es nicht nur viele zu berücksichtigende Aspekte, sondern auch Gewichtungsfragen (Vor- und Nachteile, Chancen und Risiken): Transaktionsvarianten Objektvarianten Parteistruktur Terminstruktur Zahlungsstruktur Vollzugsstruktur... weiterlesen
Obligationenrecht » OR Art. 216 – 221: Grundstückkauf Schweizerisches Zivilgesetzbuch » ZGB 657 Abs. 1: Öffentliche Beurkundung » ZGB 665 iVm ZGB 963: Grundbuchanmeldung Bundesgesetz... weiterlesen
Seit Inkrafttreten des Fusionsgesetzes (FusG; SR 221.301) am 01.07.2004 können Handänderungen von Immobilien, inbesondere von Immobilienpaketen, anstelle des Grundstückkaufs durch sog. Vermögensübertragung nach FusG 69... weiterlesen
Von einem Immobilienpaket wird dann gesprochen, wenn 2 oder mehrere Liegenschaften gemeinsam veräussert werden.... weiterlesen