Reisemängel (Gewährleistung)
Einleitung Das Pauschalreisegesetz (PRG; Art. 12 – 14) behandelt unter dem Titel „Nichterfüllung und nicht gehörige Erfüllung des Vertrages“ die Reisemängel nur partiell. [sc name=»Banner... weiterlesen
Einleitung Das Pauschalreisegesetz (PRG; Art. 12 – 14) behandelt unter dem Titel „Nichterfüllung und nicht gehörige Erfüllung des Vertrages“ die Reisemängel nur partiell. [sc name=»Banner... weiterlesen
Die Annullierung des Pauschalreisevertrags vor Reiseantritt ist rechtlich betrachtet ein Rücktritt. [sc name=»Banner FW Communications»] Die Annullation kann wie folgt differenziert werden: Annullierung durch Reiseveranstalter... weiterlesen
Hat der Reiseveranstalter sich im Prospekt Änderungsmöglichkeiten vorbehalten, so kann vor dem Vertragsabschluss Gebrauch machen (PRG 3 lit. b) Konsumenten-Wahlrechte Veranstalter-Information an den Konsumenten Rechtzeitige... weiterlesen
Preiserhöhungsvoraussetzungen Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis nur erhöhen, wenn die drei Voraussetzungen gemäss PRG 7 lit. a – c kumulativ erfüllt sind: Ausdrücklicher Preiserhöhungsvorbehalt im... weiterlesen
Ist ein Reisebesteller an der Teilnahme der gebuchten Reise verhindert, so kann er die „Buchung an eine Person abtreten“, die alle an die Teilnahme geknüpften... weiterlesen
Als wesentliche Vertragsänderungen gelten gemäss Pauschalreisegesetz (PRG 8): Erhebliche Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes jede erhebliche Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes, welche der Veranstalter vor dem Abreisetermin... weiterlesen
Einleitung Auch Pauschalreiseverträge sind zu halten (pacta sunt servanda). Um den Parteien eine Vertragserfüllung auch unter veränderten Verhältnissen zu ermöglichen, sehen PRG 7 – 11... weiterlesen
Das PRG (Art. 7 – 17) will den Konsumenten gegen Klauseln schützen, die der Reiseanbieter angesichts des strukturellen Ungleichgewichts von professionellem Reiseveranstalter und Konsument als... weiterlesen
Die Auslegung der Normen des Pauschalreisegesetzes (PRG) und des betreffenden Pauschalreisevertrages folgt den nachgenannten Prinzipien: Grundsatz Anwendung der allgemeinen Vertragsauslegungsmethoden [sc name=»Banner FW Communications»] Konsumentenspezifische... weiterlesen
Der Pauschalreiseveranstalter oder der Vermittler muss dem Konsumenten rechtzeitig vor dem Abreisetermin schriftlich oder in einer anderen geeigneten Form (FAX oder E-Mail etc.) die Reiseinformationen... weiterlesen
Gemäss Pauschalreisegesetz (PRG 4 Abs. 2 Satz 2) entfällt die schriftliche Reisebestätigung dann, wenn ihre Erfüllung eine Vertragsschluss verunmöglichen würde (vgl. PRG 4 Abs. 2... weiterlesen
Der Pauschalreiseveranstalter hat dem Reisenden eine den Vertragsinhalt wiedergebende Reisebestätigung zukommen zu lassen: Definition Reisebestätigung = Dokument für den Konsumenten, welches die wichtigsten Informationen zum... weiterlesen
Pauschalreiseverträge sind Massenverträge, weshalb viele Pauschalreiseveranstalter für die Vereinfachung und Automatisierung vorformulierte „Allgemeine Reisebestimmungen“ (ARB) einsetzen. Einbeziehung der ARB Massgeblichkeit von Lehre und Rechtsprechung zu... weiterlesen
Der Reiseveranstalter ist – vorbehältlich zeitlicher Unmöglichkeit (Last Minute-Reiseverträge) – verpflichtet, dem Konsumenten bestimmte Informationen zu bestätigen bzw. zur Verfügung zu stellen: Allgemeine Reisebedingungen (ARB)... weiterlesen
Einleitung Der Pauschalreiseveranstalter untersteht – trotz Veröffentlichung von Prospekten oder ähnlichem Werbematerial – keinem Kontrahierungszwang. Es gelten für den Pauschreisevertrag keine gesetzlichen Formerfordernisse. Entsprechend kann... weiterlesen
Auch im Zeitpunkt kurz vor Vertragsschluss soll der Konsument für die Pauschalreisebuchung mit den relevanten Daten versehen sein: Allgemeines Informationspflicht Der Reiseveranstalter hat dem Konsumenten... weiterlesen
Die vorvertraglichen Informationen zielen auf Marktransparenz und Gewährleistung der Konsumenteninformation mit den relevanten Daten für eine freie Meinungs- und Entscheidungsbildung: Werbungs-Anforderungen UWG-Anforderungen Vgl. UWG 3... weiterlesen
Einleitung Das Pauschalreisegesetz (PRG 3 – 6) auferlegt dem Reiseveranstalter vorvertragliche und vertragliche Informationspflichten: Vorvertragliche Informationen / Werbung Informationen vor Vertragsschluss [sc name=»Banner FW Communications»]... weiterlesen
Auf die vom Pauschalreisegesetz (PRG) ausgeschlossenen Pauschalreiseverträge sind folgende Regeln anwendbar Rechtsnatur Die vom PRG ausgeschlossene Pauschalreiseverträge gelten als Innominatkontrakte Anwendbares Recht Primär Der konkrete... weiterlesen
Der persönliche Anwendungsbereich wird durch folgende zwei Elemente bestimmt: Reiseveranstalter Konsument [sc name=»Banner FW Communications»] Im Einzelnen: Reiseveranstalter Definition Veranstalter = Natürliche oder juristische Person,... weiterlesen