Sicherung behaupteter dinglicher Rechte
Die Vormerkung zur Sicherung eines behaupteten dinglichen Rechts bezieht sich auf ein nicht aus dem Grundbuch ersichtliches dingliches Recht. Der Berechtigte hat zum Schutze seiner... weiterlesen
Die Vormerkung zur Sicherung eines behaupteten dinglichen Rechts bezieht sich auf ein nicht aus dem Grundbuch ersichtliches dingliches Recht. Der Berechtigte hat zum Schutze seiner... weiterlesen
Vormerkung im Grundbuch Löschung im Grundbuch Vormerkung im Grundbuch Die „Vormerkung“ im Grundbuch erfordert für deren Vollzug dreierlei: Rechtsgrundausweis (Grundbuchbeleg) = Richterliche Anordnung des zuständigen... weiterlesen
Zu den Vormerkungswirkungen ist zu erwähnen: Wirkung im Allgemeinen Sicherung behaupteter dinglicher Rechte Die Vorläufige Eintragung zerstört als Vorsorgliche Massnahme den guten Glauben ins Grundbuch... weiterlesen
In einem Bundesgesetz vorgesehen sind folgende vorläufige Eintragungen in Betracht kommen: Liste vormerkbarer vorläufiger Eintragungen Vorläufige Eintragung Gesetzesartikel Links Sicherung behaupteter dinglicher Rechte ZGB 961... weiterlesen
Bei den Vormerkungsvoraussetzungen gilt folgendes: Vormerkungs-Grundlagen Gesetzliche Grundlage ZGB 961 GBV 124 Abs. 1 Vormerkbar sind bei den Vorläufigen Eintragungen: Sicherung behaupteter dinglicher Rechte Ergänzung... weiterlesen
Im Grundbuch sind – wie bei der Vormerkung persönlicher Rechte – grundsätzlich nur die im Gesetz vorgesehenen Vorläufigen Eintragungen vormerkbar (= Numerus clausus der vormerkbaren... weiterlesen
Einleitung Der Grundbuchverwalter darf Vorläufige Eintragungen behaupteter dinglicher Rechte nur entweder mit Einwilligung des Grundeigentümers oder auf Anordnung des Richters vornehmen. Die Vorläufige Eintragung (kurz:... weiterlesen
Die Vormerkung der Auslieferungspflicht für den Vorerben bei der Nacherbschaft bzw. den Vorvermächtnisnehmer beim Nachvermächtnis dient der Sicherung der Rechte des Nacherben bzw. Nachvermächtnisnehmer: Definition... weiterlesen
Die Vormerkung einer Verfügungsbeschränkung dient auch der Sicherung bestimmter zwangsvollstreckungsrechtlicher Massnahmen: Definition Vormerkung zur Sicherung zwangsvollstreckungsrechtlicher Massnahmen Gesetzliche Grundlage ZGB 960 Abs. 1 Ziffer 2... weiterlesen
Die Vormerkung einer Verfügungsbeschränkung zielt auf eine Sicherung eines persönlichen Anspruchs auf Änderung eines Grundbucheintrags: Definition Vormerkung zur Sicherung strittiger oder vollziehbarer Ansprüche Gesetzliche Grundlage... weiterlesen
Vormerkung im Grundbuch Löschung im Grundbuch Vormerkung im Grundbuch Die „Vormerkung“ im Grundbuch erfordert für deren Vollzug dreierlei: Rechtsgrundausweis (Grundbuchbeleg) = amtliche oder richterliche Anordnung... weiterlesen
Die im Grundbuch anmerkbare Kanzleisperre bewirkt eine Sperrung des Grundbuches. Die Verfügungsbeschränkung bewirkt nur, aber immerhin, dass derjenige, der die der Verfügungsbeschränkung zugrunde liegenden Ansprüche... weiterlesen
Die Vormerkung der Verfügungsbeschränkung wirkt in zweierlei Hinsicht: Wirkung der Vormerkung gegenüber jedem Dritten Wirkung gegenüber Personen mit Grundstücksbezug Die Verfügungsbeschränkungs-Vormerkung wirkt gegenüber jedem Dritten,... weiterlesen
In einem Bundesgesetz vorgesehen sind folgende Verfügungsbeschränkungen in Betracht kommen: Liste vormerkbarer Verfügungsbeschränkungen Grundlage Verfügungsbeschränkung Gesetzesartikel Vormerkung Gesetzesartikel Vormerkungs-Gegenstand Links Amtliche Grundlage Sicherung streitiger Ansprüche... weiterlesen
Bei den Vormerkungsvoraussetzungen gilt folgendes: Vormerkungs-Grundlagen Keine Regelung der Vormerkungsvoraussetzungen im Gesetz Vormerkbar sind bei den Verfügungsbeschränkungen: Sicherung persönlicher (streitiger oder vollziehbarer) Ansprüche Massnahmen des... weiterlesen
Im Grundbuch sind – wie bei der Vormerkung persönlicher Rechte – grundsätzlich nur die im Gesetz vorgesehenen Verfügungsbeschränkungen vormerkbar (= Numerus clausus der vormerkbaren Rechte).... weiterlesen
Einleitung Verfügungsbeschränkungen dienen der Sicherung obligatorischer Rechtsansprüche. Sie führen nicht zu einer Sperrung des Grundbuches. Weitere dingliche Rechte und Vormerkungen können ins Grundbuch eingeschrieben werden.... weiterlesen
Im Sinne eines Spekulationsschutzes sahen nach altem, bis 31.12.1993 gültigem Recht (ZGB 619 – 619sexies und OR 218quinquies) eine Vormerkung des „Gewinnanteils“ (bei lebzeitiger Grundstücksübertragung)... weiterlesen
Für die Werthaltigkeit seines Grundpfandrechtes ist für den Grundpfandgläubiger die Rangstelle von besonderer Wichtigkeit, insbesondere dann, wenn er nur ein Pfandrecht in einem hinteren Rang... weiterlesen
Seit der am 01.01.2012 in Kraft gesetzten Sachenrechtsteilrevision können Baurechtsgeber und Baurechtsnehmer die Baurechtsvertragsbestimmungen generell im Grundbuch vormerken und so mit einer realobligatorischen Wirkung ausgestalten:... weiterlesen