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Abgrenzung Kanzleisperre (Grundbuchsperre)

Datum:
04.01.2016
Update:
18.10.2022
Rechtsgebiet:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die im Grundbuch anmerkbare Kanzleisperre bewirkt eine Sperrung des Grundbuches. Die Verfügungsbeschränkung bewirkt nur, aber immerhin, dass derjenige, der die der Verfügungsbeschränkung zugrunde liegenden Ansprüche mit Erfolg durchsetzt, nachher eingetragene dingliche Rechte und Vormerkungen löschen lassen kann.

Literatur

  • DEILLON-SCHEGG BETTINA, Handkommentar zum Schweizer Privatrecht, Sachenrecht, 2. Auflage, Zürich 2012, N2 zu ZGB 960
  • STAIBLE DOMINIC / VOGT BEAT, Grundbuchsperren, in: ZBGR 98 (2017) S. 213 ff.

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