Baurechtszinsenpfandrecht
Der Baurechtsgeber hat gegenüber dem Baurechtsnehmer ein unmittelbares gesetzliches Pfandrecht: für die auf 3 jährliche Baurechtszinsen [vgl. ZGB 779i und ZGB 779k], gegenüber dem jeweiligen... weiterlesen
Der Baurechtsgeber hat gegenüber dem Baurechtsnehmer ein unmittelbares gesetzliches Pfandrecht: für die auf 3 jährliche Baurechtszinsen [vgl. ZGB 779i und ZGB 779k], gegenüber dem jeweiligen... weiterlesen
Die Stockwerkeigentümergemeinschaft (StWEG) hat gegenüber dem jeweiligen Stockwerkeigentümer ein mittelbares gesetzliches Pfandrecht: Pfandobjekt Stockwerkeinheit des säumigen Stockwerkeigentümers bzw. seines Rechtsnachfolgers Pfandsumme auf die letzten 3... weiterlesen
Das Bauhandwerkerpfandrecht ist ein sog. mittelbares gesetzliches Grundpfandrecht. Es besteht nicht von Gesetzes wegen, sondern vermittelt nur, aber immerhin, dem Unternehmer bzw. Handwerker, der Material... weiterlesen
Der Verkäufer hat ein mittelbares gesetzliches Pfandrecht am verkauften Grundstück: für seine Kaufpreisforderung [vgl. ZGB 837 Abs. 1 Ziffer 1] Art. 837 ZGB 1 Der... weiterlesen
Grundsätze Für die mittelbaren gesetzlichen Grundpfandrechte sind zu beachten: Pfandrechtsart Grundpfandverschreibung Eintragungsanspruch Kein gesetzliches Grundpfandrecht ohne Eintragung Grundpfandgläubiger hat lediglich, aber immerhin, einen Eintragungsanspruch, für... weiterlesen
Anwendungsfälle kantonal-rechtlicher Grundpfandrechte Der Vorbehalt zugunsten des kantonalen Rechts in ZGB 836 für unmittelbare gesetzliche Grundpfandrechte zielt auf drei Arten öffentlich-rechtlicher Abgaben und ihre Steuerarten... weiterlesen
Der Grundpfandgläubiger hat für die zur Erhaltung des Pfandobjektes bezahlten notwendigen Auslagen ein unmittelbares gesetzliches Pfandrecht: zB für die vom Eigentümer geschuldeten Versicherungsprämien [vgl. ZGB... weiterlesen
Der Grundpfandgläubiger hat für die Kosten seiner Vorkehrungen zwecks Wertsicherung des Grundstückes ein unmittelbares gesetzliches Pfandrecht: bei wertvermindernden Handlungen des Grundeigentümers [vgl. ZGB 808 Abs.... weiterlesen
Als unmittelbare gesetzliche Grundpfandrechte gelten: Pfandrecht für Kosten aus Sicherungsvorkehren Pfandrecht für Auslagen zur Erhaltung der Pfandsache Kantonal-rechtliche Pfandrechte Die unmittelbaren gesetzlichen Grundpfandrechte des Bundesrechts... weiterlesen
Unmittelbare gesetzliche Grundpfandrechte Pfandrecht für Kosten aus Sicherungsvorkehren Pfandrecht für Auslagen zur Erhaltung der Pfandsache Kantonal-rechtliche Pfandrechte Mittelbare gesetzliche Grundpfandrechte Verkäuferpfandrecht Bauhandwerkerpfandrecht Stockwerkeigentümerbeitragspfandrecht Baurechtszinsenpfandrecht Pfandrecht... weiterlesen
Der Schuldbriefschuldner sollte aufgrund der Wertpapierklausel nur demjenigen bezahlen, der den Original-Papier-Schuldbrief in Natura vorlegen kann. Kommt ein Schuldbrief abhanden, greift für die Kraftloserklärung ein... weiterlesen
Bei der Handänderung des Unterpfandes (Veräusserung des pfandbelasteten Grundstücks) ist folgendes zu differenzieren: Veräusserung des ganzen Unterpfandes Erledigungsvarianten mit Bezug auf den Schuldbrief Rückzahlung Es... weiterlesen
Die Schuldübernahme einer Schuldbriefschuld kann nur mit Zustimmung des Gläubigers erfolgen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind nur 2 Fälle in der Praxis denkbar: Veräusserung des... weiterlesen
Veräussert der Kreditgeber seine Kreditforderung bzw. den Schuldbrief an einen Dritten, ergibt sich folgendes Prozedere: Papier-Schuldbrief Grundpfandverhältnis Gegenstand Schuldbriefverkauf Transaktion Wertpapier-Kaufvertrag über Schuldbrief (Verpflichtungsgeschäft) Schuldbriefübergabe... weiterlesen
Die Rückzahlung bedeutet, dass der Schuldner das Darlehen dem Kreditgeber zurückbezahlt. Hinsichtlich des Schuldbriefes ergeben sich folgende Optionen: Papier-Schuldbrief Schuldbrief-Herausgabe des ehem. Gläubigers an den... weiterlesen
Amortisationspflicht Die Amortisation beinhaltet periodische Teilrückzahlungen, die im Kreditvertrag verabredet sind und / oder sich durch die Verzinsungs- und Zahlungsbedingungen im Schuldbrief (sog. Schuldbrief-Tenor) ergeben.... weiterlesen
Die Begebung eines Schuldbriefs als Sicherheit für einen Geldgeber erfolgt unterschiedlich nach Schuldbriefart (Papier- oder Register-Schuldbrief): Papier-Schuldbrief Grundpfandverhältnis Gegenstand Übertragung des Eigentums am Papier-Schuldbrief auf... weiterlesen
Für die Übertragung eines Schuldbriefes gelten folgende Regeln: Papier-Schuldbrief Gesetzliche Grundlage ZGB 864 Abs. 1 aZGB 869 Abs. 1 ZGB 967 Abs. 1 Grundsätze Übertragung... weiterlesen
Der Gesetzgeber hat in aZGB 860 die – auch unter neuem Recht mögliche – Funktion des Pfandhalters vorgesehen, um den Schuldbrief noch fungibler machen zu... weiterlesen
Die Löschung eines Schuldbriefes geschieht wie folgt: Papier-Schuldbrief Löschungsgrundlagen Einlieferung des Titels durch den Gläubiger oder den Pfandeigentümer Löschungsbewilligung des Gläubigers Grundbuchanmeldung des Pfandeigentümers Vollzug... weiterlesen