Sicherstellung nur besonderer Forderungen
Da mit dem Schuldbrief der Verkehrstitel auf ein Grundpfandrecht in Umlauf gesetzt werden soll, dürfen in Bezug auf Bestand von Schuldbrief und Pfandrecht keinerlei Unsicherheiten... weiterlesen
Da mit dem Schuldbrief der Verkehrstitel auf ein Grundpfandrecht in Umlauf gesetzt werden soll, dürfen in Bezug auf Bestand von Schuldbrief und Pfandrecht keinerlei Unsicherheiten... weiterlesen
Der Register-Schuldbrief ist ein wertpapierloses sog. Registerpfand. Er wird als Namenschuldbrief errichtet. Die Übertragung des Register-Schuldbriefes findet durch Forderungsverkauf (Abtretung) und durch Umbuchung (Änderung der... weiterlesen
Der Papier-Schuldbrief ist als Wertpapier ausgestaltet, dessen Titel zugleich Forderung und Pfandrecht verkörpert. Er wird errichtet als Inhaberschuldbrief (Gläubiger ist der jeweilige Inhaber) oder als... weiterlesen
Der Schuldbrief ist das klassische Verkehrspfandrecht; es ist vor allem dazu berufen insofern als Kapitalanlage zu dienen, als der Grundeigentümer durch Vermittlung des Bodenwertes Geld... weiterlesen
Bei der Handänderung des Unterpfandes (Veräusserung des pfandbelasteten Grundstücks) ist folgendes zu differenzieren: Veräusserung des ganzen Unterpfandes Erledigungsvarianten mit Bezug auf die Grundpfandverschreibung Rückzahlung Es... weiterlesen
Die Übernahme der durch eine Grundpfandversicherung gesicherten Schuld, mit der Folge eines Schuldnerwechsels, kann nur mit Zustimmung des Gläubigers erfolgen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind... weiterlesen
Regelfall Die Übertragung der grundpfandgesicherten Forderung erfolgt nach den Regeln der gewöhnlichen Forderungsabtretung nach OR 164 ff., zumal der Beweisurkunde grundsätzlich keine Transferfunktion zukommt: Zession... weiterlesen
Die Rückzahlung ist die Volltilgung der gesicherten Forderung. Aufgrund des Akzessorietätsprinzips fällt die Grundpfandverschreibung mit Tilgung der ihr zugrunde liegenden Forderung dahin. – Eine Neuauszahlung... weiterlesen
Die Amortisation ist die ratenweise Rückzahlung der gesicherten Forderung bis zu einem bestimmten Betrag oder bis zur Volltilgung. Eine Amortisation der der Grundpfandverschreibung zugrundeliegenden Forderung... weiterlesen
Regelfall Die Verpfändung der der Grundpfandverschreibung zugrundeliegenden Forderung hat nach den Vorschriften über die Verpfändung gewöhnlicher Forderungen [vgl. ZGB 900] zu geschehen, weil der Beweisurkunde... weiterlesen
Die Übertragung der Grundpfandverschreibung auf eine andere Forderung setzt voraus ist wie eine Neubegründung zu behandeln: Neuer Pfandvertrag Öffentliche Beurkundung und Grundbucheintrag Eine Änderung der... weiterlesen
Eine Grundpfandverschreibung wird wie folgt errichtet: Vertragliche Grundpfandverschreibung Öffentlich beurkundeter Pfandvertrag zwischen Verpfänder und Pfandgläubiger Pfandvertrag Der Pfandvertrag bildet Rechtsgrundausweis für die Eintragung der Grundpfandverschreibung... weiterlesen
Siehe Baukredit-Literatur In der Praxis sind folgende 3 Grundpfandverschreibungs-Arten anzutreffen: Maximalhypothek = Art der Grundpfandverschreibung, bei der der maximal pfandgesicherte Betrag (inkl. Zinsen und Kosten)... weiterlesen
Die Grundpfandverschreibung wird nicht durch ein Wertpapier verkörpert. Ihre Begründung wird in der Regel einzig durch eine sog. Beweisurkunde nachgewiesen. Regelfall Grundsätzliches Auf Verlangen des... weiterlesen
Obwohl bei der Grundpfandverschreibung formell zwischen (obligatorischer) Forderung und (dinglichem) Pfandrecht unterschieden werden kann, ist materiell der Pfandrechtsbestand abhängig vom Vorhandensein einer zu sichernden Forderung.... weiterlesen
Mit der Grundpfandverschreibung können beliebige Forderungen gesichert werden: Gesetzliche Grundlagen ZGB 824 Abs. 1 + ZGB 825 Abs. 1 Arten der sicherbaren Forderungen Gegenwärtige Forderungen... weiterlesen
Die Grundpfandverschreibung ist das klassische Sicherungspfandrecht; sie bezweckt Sicherheit für die Erfüllung einer Forderung zu gewähren; sie ist nicht für den Verkehr gedacht. Ein Pfandtitel... weiterlesen
Das Zustandekommen eines Grundpfandrechts kann auch auf einem Gerichtsurteil basieren. Damit der Grundbucheintrag erzielt werden kann, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Urteilsart Gestaltungsklage ausserbuchlicher Erwerb... weiterlesen
Auf Antrag einer berechtigten Person können administrative Hinweise (ohne Grundbuchwirkung) im Hauptbuchblatt der Abteilung „Grundpfandrechte“ vorgemerkt werden. Das klassische Beispiel ist der sog. „Gläubigerregistervormerk“, in... weiterlesen
Im Grundbuch-Folio besteht eine Spalte „Bemerkungen“. Die Bemerkungsspalte ist für folgende Anwendungsfälle gedacht: Hinweis auf Amortisation (jährliche Amortisationsraten) Hinweis auf besondere Rückzahlungs- und Kündigungsbedingungen Hinweis... weiterlesen