Die Löschung eines Schuldbriefes geschieht wie folgt:
Papier-Schuldbrief
Löschungsgrundlagen
Einlieferung des Titels durch den Gläubiger oder den Pfandeigentümer
Löschungsbewilligung des Gläubigers
Grundbuchanmeldung des Pfandeigentümers
Vollzug
Löschung des Grundbucheintrags des Papier-Schuldbriefs
Entwertung des Schuldbriefs und Verwahrung
Register-Schuldbrief
Löschungsgrundlagen
Löschungsbewilligung des Gläubigers
Grundbuchanmeldung des Pfandeigentümers
Vollzug
Löschung des Grundbucheintrags des Register-Schuldbriefs
Weiterführende Informationen
Im Kanton Zürich ist die Löschung eines Grundpfandrechts gebührenfrei.
LAWMEDIA Newsletter
Informiert bleiben.
Kostenlos.
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.