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Grundpfandrecht

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Löschung des Schuldbriefes

Erstellungsdatum:
23.12.2013
Aktualisiert:
09.11.2022
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Löschung eines Schuldbriefes geschieht wie folgt:

  • Papier-Schuldbrief
    • Löschungsgrundlagen
      • Einlieferung des Titels durch den Gläubiger oder den Pfandeigentümer
      • Löschungsbewilligung des Gläubigers
      • Grundbuchanmeldung des Pfandeigentümers
    • Vollzug
      • Löschung des Grundbucheintrags des Papier-Schuldbriefs
      • Entwertung des Schuldbriefs und Verwahrung
  • Register-Schuldbrief
    • Löschungsgrundlagen
      • Löschungsbewilligung des Gläubigers
      • Grundbuchanmeldung des Pfandeigentümers
    • Vollzug
      • Löschung des Grundbucheintrags des Register-Schuldbriefs 

Weiterführende Informationen

  • Im Kanton Zürich ist die Löschung eines Grundpfandrechts gebührenfrei.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

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