Unterbaurecht
Die Errichtung eines Baurechts zulasten des selbständigen und dauernden Baurechts (sog. „Unterbaurecht“) ist zulässig, auch wenn dadurch eine gewisse Unübersichtlichkeit entsteht. Dabei ist folgendes zu... weiterlesen
Die Errichtung eines Baurechts zulasten des selbständigen und dauernden Baurechts (sog. „Unterbaurecht“) ist zulässig, auch wenn dadurch eine gewisse Unübersichtlichkeit entsteht. Dabei ist folgendes zu... weiterlesen
Die Charakteristika der Baurechtsdienstbarkeit (auch: „gewöhnliches Baurecht“) sind stichwortartig wiedergegeben: Agenda Funktion Bedeutung Gesetzliche Ausgestaltung Judikatur BGE 111 II 134 BGE 135 III 103 Literatur... weiterlesen
Begriff Der Begriff «Baurecht» ist «dreideutig» Darunter wird verstanden: Normen des öffentlichen Rechts, die das Bauen betreffen (auch: öffentliches Baurecht) Normen des kantonalen Zivilrechts (EGzZGB,... weiterlesen
Die Charakteristika der Nutzniessung sind stichwortartig wiedergegeben: Funktion Beschränktes dingliches Recht auf Genuss einer bestimmten Sache (bewegliche Sachen oder Immobilien), eines Rechtes oder eines ganzen... weiterlesen
Einleitung Wird für die Ausübung der Grunddienstbarkeit nur ein Teil des Grundstücks benötigt, kann der Eigentümer des belasteten Grundstücks gemäss ZGB 742 Abs. 1 die... weiterlesen
Für folgende Dienstbarkeiten besteht, für den Fall, dass das hievor dargestellte Auslegungsvorgehen nach ZGB 738 nicht zielführend ist, für nachgenannte Dienstbarkeiten ein Vorbehalt zugunsten des... weiterlesen
Von Relevanz ist die Art und Weise der Dienstbarkeitsausübung, vor allem sie in gutem Glauben erfolgte: 10. Guter Glaube bei der längeren unangefochtenen Dienstbarkeitsausübung Je... weiterlesen
Die Ausübung der Dienstbarkeit als Verhalten nach Vertragsschluss kann den Ausübungsumfang mitbestimmen. Die Voraussetzungen hiezu sind: 7. Erkennbarkeit der Ausübung 8. Ausübung während längerer Zeit... weiterlesen
Da sich der primär massgebende Grundbucheintrag auf den Dienstbarkeitsvertrag (Erwerbsgrund) bezieht, können für die Inhaltsbestimmung nach ZGB 738 Abs. 2 nur Tatsachen herangezogen werden, welche... weiterlesen
Der Umfang des Dienstbarkeitsrechts bzw. der Duldungs- oder Unterlassungspflicht des Dienstbarkeitsbelasteten orientiert sich primär am Grundbucheintrag bzw. nach folgender Kaskade [vgl. ZGB 738 Abs. 1... weiterlesen
Die Auslegung und Ergänzung von Dienstbarkeiten erlangt Bedeutung, wenn sich der Dienstbarkeitsbelastete und / oder der Dienstbarkeitsberechtigte bezüglich Inhalt und Umfang der Dienstbarkeit nicht einig... weiterlesen
Für die Ausübung der Dienstbarkeit ist folgendes zu beachten: Örtlich begrenzte Ausübung Gemessene od. ungemessene Dienstbarkeit Recht auf Erhaltungs- und Ausübungs-Massnahmen Grundsatz der schonenden Rechtsausübung... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage ZGB 741 Vorrichtung dient ausschliesslich den Berechtigten Eine Vorrichtung zur Ausübung der Dienstbarkeit ist vom Berechtigten zu unterhalten [vgl. ZGB 741 Abs. 1].... weiterlesen
Im Rechtsalltag sind anzutreffen: Dienstbarkeitsanlagen, die eine bauliche Selbständigkeit aufweisen Dienstbarkeitsanlagen, die Bestandteil der Baute auf dem belasteten Grundstück sind Dienstbarkeitsanlagen, die nur von den... weiterlesen
Der Inhalt einer Dienstbarkeit ist in zweierlei Hinsicht beschränkt und gleichwohl versucht das Publikum immer wieder, vor allem bei Gewerbeverbots-Servituten, die Schranken zu umgehen: Keine... weiterlesen
Die Ausgestaltung von Dienstbarkeiten hat verschiedensten Ansprüchen der Beteiligten gerecht zu werden: Persönlicher, familiärer oder verwandtschaftlicher Kontext Nachbarlicher bzw. nachbarrechtlicher Kontext Wirtschaftlicher Kontext Finanzieller Kontext... weiterlesen
Bei der Zahl der Dienstbarkeitsberechtigten sind folgende Situationen anzutreffen: Mehrere Berechtigte = Annahme mehrerer Dienstbarkeiten Schicksalsgemeinschaft der mehreren Berechtigten Schicksalsgemeinschaft von Berechtigten und Belastetem Mehrere... weiterlesen
Der Dienstbarkeitsberechtigte kann das belastete Grundstück nutzen (= für den Belasteten ein Dulden) dem Eigentümer des belasteten Grundstücks die Ausübung seiner Eigentümerbefugnisse teilweise verbieten (=... weiterlesen
Gegenstand von Dienstbarkeiten können sein: Grundstücke Liegenschaften in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Rechte; Bergwerke Miteigentumsanteile an Grundstücken Gewöhnliches Miteigentum Mögliche Inhalte Nutzniessung Wohnrecht... weiterlesen
Der Grundbucheintrag wirft vor allem bei folgenden Themen Erläuterungsbedarf auf: Rechtsgeschäftliche Dienstbarkeit Grundbuchanmeldung Tagebuch Bedingte Dienstbarkeiten Befristete Dienstbarkeiten Grundbucheintragung Das Eintragungsprinzip ist Ausfluss des im... weiterlesen