Gesamteigentum

Arten des Gesamteigentums

Rechtsstruktur-Typisierung Lehre und Rechtsprechung differenzieren folgende Ober-Arten von Gesamteigentum: Gesamteigentum an Grundstück Gesamteigentum an beschränkten dinglichen Rechten Dienstbarkeiten Grundlasten Pfandrechte Gesamteigentum an obligatorischen Rechten Forderungen... weiterlesen

Gesamteigentum

Verbreitung / Bedeutung von Gesamteigentum

Es bestehen keine statistischen Daten zur Bedeutung des Gesamteigentums einerseits und des Verhältnisses zur Verbreitung von Gesamteigentum im weiteren Sinne resp. von Miteigentum bzw. Stockwerkeigentum:... weiterlesen

Gesamteigentum

Rechtsnatur

Eigentum mehrerer Personen „zur gesamten Hand“ Weiterführende Informationen Unterschiede Gesamteigentum / Miteigentum... weiterlesen

Gesamteigentum

Miteigentums-Vermutung

Sachenrechtliche Miteigentumsvermutung Für den Erwerb von gemeinschaftlichem Eigentum ist ganz wesentlich, dass der Gesetzgeber mangels Publizität und Transparenz bei den Gesamthandschaften davon ausgeht, nicht jedermann... weiterlesen

Gesamteigentum

Unterschiede von Gesamteigentum / Miteigentum

Unterschiede von Gesamteigentum und Miteigentum Gegenstand Gesamteigentum Miteigentum Rechtsbeziehungen unter den Gesamthändern Persönliches Gemeinschaftsverhältnis (Gemeinschaft „zur gesamten Hand“) Keine persönliche Gebundenheit der Miteigentümer OR 652... weiterlesen

Gesamteigentum

Merkmale und Typen des gemeinschaftlichen Eigentums

Merkmale des gemeinschaftlichen Eigentums Ein Objekt – mehrere Personen, denen an diesem Objekt die gleichwertige und ungeteilte Rechtszuständigkeit zukommt Weiterführende Informationen Miteigentum Typen des gemeinschaftlichen... weiterlesen

Gesamteigentum

Gemeinschaftliches Eigentum

Das Gemeinschaftliche Eigentum wird anhand folgender Agenda erläutert: Merkmale und Typen des gemeinschaftlichen Eigentums Unterschiede von Gesamteigentum / Miteigentum Miteigentums-Vermutung Rechtsgemeinschaft der gemeinschaftlichen Eigentümer Schema... weiterlesen

Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen

Einspracherecht der Stockwerkeigentümer

In Begründungsakt, Reglement oder durch nachträgliche Vereinbarung kann ein Einspracherecht der Stockwerkeigentümer bestehen gegen: Veräusserung einer Stockwerkeinheit Belastung einer Stockwerkeinheit mit einer Nutzniessung Belastung einer... weiterlesen

Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen

Weitere Organe

Einleitung Nebst der „Organe“ der „Stockwerkeigentümerversammlung“ und dem „Verwalter“ kann die StWEG aufgrund von ZGB 712m Abs. 1 Ziffer 3 folgende fakultative Organe wählen: Ausschuss... weiterlesen

Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen

Beschlussanfechtung

Zunächst ist zu prüfen, ob ein Versammlungsbeschluss nichtig oder bloss anfechtbar ist. Nichtigkeit Die Nichtigkeit ist von Behörden und Gerichten von Amtes wegen zu berücksichtigen.... weiterlesen

Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen

Mehrheitsberechnung

Im Bereiche der Mehrheitsberechnung spielen nebst der Bestimmungen des gewöhnlichen Miteigentums subsidiär die Regeln des Vereinsrechts eine Rolle [vgl. ZGB 712m Abs. 2]: Weiterführende Informationen... weiterlesen

Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen

Quoren

Zur Quorenregelung im Stockwerkeigentumsrecht ist zu bemerken: dispositive Natur der Quorumsbestimmungen abgesehen von den nachfolgenden Ausnahmen ist eine Erschwerung der Beschlussfassung möglich ob eine Erleichterung... weiterlesen

Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen

Beschlussfassungsmodalitäten

Die Beschlüsse der Stockwerkeigentümer werden gefasst mittels: Versammlung der Stockwerkeigentümer Zirkulationsbeschluss Urabstimmungen (durch Begründungsakt oder einstimmigen Beschluss erlaubt)... weiterlesen

Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen

Befugnisse

Die Kompetenzen der Stockwerkeigentümerversammlung betreffen grundsätzlich die gesetzlichen Befugnisse rechtsgeschäftliche Kompetenzen, die ihr zugeordnet wurden. Gemäss ZGB 712g Abs. 1 und 2 ist die für... weiterlesen

Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen

Organähnliche Stellung

Die Stockwerkeigentümerversammlung ist das einzige zwingend vorgesehene „Organ“ der StWEG. Der Stockwerkeigentümerversammlung kommt vor allem Willensbildungsfunktion zu. Gesetzliche Grundlagen: ZGB 712m bis ZGB 712t ZGB... weiterlesen

Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen

Stockwerkeigentümerversammlung

Auch die relativ lose organisierte Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer (StWEG) bedarf zur internen Willensbildung eines Organs der Stockwerkeigentümer. Es ist die „Stockwerkeigentümerversammlung“. Ihre Eigenheiten werden nachfolgend... weiterlesen

Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen

Haftung

Die einzelnen Stockwerkeigentümer haften grundsätzlich nicht solidarisch für die von der Stockwerkeigentümergemeinschaft (StWEG) eingegangenen Verpflichtungen, es sei denn die Solidarhaft sei ausdrücklich vereinbart worden. Gleichwohl... weiterlesen

Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen

Gemeinschaftliche Autoeinstellhalle

Die Zugehörigkeit und die Nutzung einer „Gemeinschaftlichen Autoeinstellhalle“ (auch: Unterniveaugarage [kurz: UNG]) mit bloss auf dem Boden markierten Parkfeldern muss im Grundbuch bzw. – je... weiterlesen

Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen

Bastelraum / Hobbyraum

Zum Standard eines StWE-Einheitenangebots gehört heute der Bastelraum im Keller (auch: Hobbyraum). Trotz räumlicher Trennung des Hobbyraums sind die Gestaltungsmöglichkeiten vielfältig. In rechtlicher Hinsicht sind... weiterlesen