Befugnisse
Die Kompetenzen der Stockwerkeigentümerversammlung betreffen grundsätzlich die gesetzlichen Befugnisse rechtsgeschäftliche Kompetenzen, die ihr zugeordnet wurden. Gemäss ZGB 712g Abs. 1 und 2 ist die für... weiterlesen
Die Kompetenzen der Stockwerkeigentümerversammlung betreffen grundsätzlich die gesetzlichen Befugnisse rechtsgeschäftliche Kompetenzen, die ihr zugeordnet wurden. Gemäss ZGB 712g Abs. 1 und 2 ist die für... weiterlesen
Die Stockwerkeigentümerversammlung ist das einzige zwingend vorgesehene „Organ“ der StWEG. Der Stockwerkeigentümerversammlung kommt vor allem Willensbildungsfunktion zu. Gesetzliche Grundlagen: ZGB 712m bis ZGB 712t ZGB... weiterlesen
Auch die relativ lose organisierte Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer (StWEG) bedarf zur internen Willensbildung eines Organs der Stockwerkeigentümer. Es ist die „Stockwerkeigentümerversammlung“. Ihre Eigenheiten werden nachfolgend... weiterlesen
Die einzelnen Stockwerkeigentümer haften grundsätzlich nicht solidarisch für die von der Stockwerkeigentümergemeinschaft (StWEG) eingegangenen Verpflichtungen, es sei denn die Solidarhaft sei ausdrücklich vereinbart worden. Gleichwohl... weiterlesen
Die Zugehörigkeit und die Nutzung einer „Gemeinschaftlichen Autoeinstellhalle“ (auch: Unterniveaugarage [kurz: UNG]) mit bloss auf dem Boden markierten Parkfeldern muss im Grundbuch bzw. – je... weiterlesen
Zum Standard eines StWE-Einheitenangebots gehört heute der Bastelraum im Keller (auch: Hobbyraum). Trotz räumlicher Trennung des Hobbyraums sind die Gestaltungsmöglichkeiten vielfältig. In rechtlicher Hinsicht sind... weiterlesen
Das Stockwerkeigentumsrecht sieht in ZGB 712b Abs. 2 vor, dass diejenigen Bauteile, Anlage und Einrichtungen, eine gemeinschaftliche Zwecksetzung haben, nebst des Bodens zwingend nicht zu... weiterlesen
Stockwerkeigentum (StWE) wird zum weitaus grössten Teil bei der Wohnnutzung von Gebäuden eingesetzt. Selbstverständlich findet das Stockwerkeigentumsrecht auch auf andere Gebäudenutzungen Anwendung: Bürohäuser Gewerbehäuser Hochhäuser... weiterlesen
Einleitung Erfahrungsgemäss denken die Architekten bei ihren Projektentwürfen und Ausnützungsoptimierungen nicht an die rechtliche Einordnung ihrer Konzepte. Dabei sind stets folgende Fungibilisierungs-Bedürfnisse zu beachten: Vermögensrechte... weiterlesen
Das kombinierte Stockwerkeigentum ist im ZGB nicht erwähnt, aber von Lehre und Rechtsprechung als zulässig betrachtet. Begriff / Erläuterung Wird das horizontale StWE mit dem... weiterlesen
Ursprüngliche Ziele des Gesetzgebers Das Stockwerkeigentum als besonders ausgestaltetes Miteigentum wurde anfangs 1965 gesamtschweizerische aus sozialpolitischen Gründen eingeführt, um einem grösseren Bevölkerungskreis Erwerb von Grundeigentum... weiterlesen
Sachenrechtliche Miteigentumsvermutung Der Gesetzgeber geht mangels Publizität und Transparenz bei den Gesamthandschaften davon aus, dass nicht jedermann diese Gemeinschaften kennen könne. Dies ist für Rechtsanwender... weiterlesen
Das Miteigentum ist der einfachere von beiden Gesamteigentums-Typen i.w.S. (Gesamteigentum und Miteigentum). Gleichwohl löst der Gesamthandtypus „Miteigentum“ das Grundproblem nicht, dass, wo Menschen zusammenkommen und... weiterlesen
Der Richter kann auf Klage hin eines Miteigentümers einen andern Miteigentümer von der Gemeinschaft ausschliessen: Ausschluss-Voraussetzungen Wichtige Gründe Erfolgslosigkeit von Aufforderungen, Abmahnungen und Zurechtweisungen des... weiterlesen
Die Aufhebung des Miteigentums an einem Grundstück infolge Scheidung hat ihre Auswirkungen auf die güterrechtliche Auseinandersetzung in einer Errungenschaftsbeteiligung [vgl. ZGB 205 und ZGB 650... weiterlesen
Nebst der Aufhebungsfälle aus Miteigentümerstreit sind zusätzlich sachbedingt noch folgende Auflösungstatbestände zu verzeichnen: Untergang des Miteigentums-Grundstücks Zwangsversteigerung der gemeinschaftlichen Sache Miteigentums-Fahrnis Miteigentums-Grundstück Weiterführende Informationen zu Zwangsversteigerung... weiterlesen
Können sich die Miteigentümer nicht über die Miteigentumsaufhebung verständigen, bleibt nur die richterliche Aufhebung. Jeder Miteigentümer hat ein Klagerecht: Jeder Miteigentümer kann mit Aufhebungsklage den... weiterlesen
Vorrangiges Ziel ist es, dass sich die Miteigentümer über Art und Weise der Miteigentumsaufhebung einigen können: Im Einigungsfalle ist ein Teilungsvertrag zu schliessen Vertragsfreiheit, vorbehältlich... weiterlesen
Bei der Geltendmachung des Aufhebungsanspruchs sind zu beachten: Anspruch auf Teilung Aufhebungsanspruch steht jedem Miteigentümer zu, da die Gemeinschaft der Miteigentümer nicht personenbezogen ist Voraussetzungen... weiterlesen
Einleitung Die Aufhebung bezieht sich nicht nur auf das Miteigentumsverhältnis als Ganzes, sondern auch gegenüber dem ausscheidungswilligen Miteigentümer: Aufhebungsanspruch Ausschluss / Beschränkung ME-Aufhebung Vertragliche Aufhebung... weiterlesen