Gemeinschaftliche Teile
Das Stockwerkeigentumsrecht sieht in ZGB 712b Abs. 2 vor, dass diejenigen Bauteile, Anlage und Einrichtungen, eine gemeinschaftliche Zwecksetzung haben, nebst des Bodens zwingend nicht zu... weiterlesen
Das Stockwerkeigentumsrecht sieht in ZGB 712b Abs. 2 vor, dass diejenigen Bauteile, Anlage und Einrichtungen, eine gemeinschaftliche Zwecksetzung haben, nebst des Bodens zwingend nicht zu... weiterlesen
Stockwerkeigentum (StWE) wird zum weitaus grössten Teil bei der Wohnnutzung von Gebäuden eingesetzt. Selbstverständlich findet das Stockwerkeigentumsrecht auch auf andere Gebäudenutzungen Anwendung: Bürohäuser Gewerbehäuser Hochhäuser... weiterlesen
Einleitung Erfahrungsgemäss denken die Architekten bei ihren Projektentwürfen und Ausnützungsoptimierungen nicht an die rechtliche Einordnung ihrer Konzepte. Dabei sind stets folgende Fungibilisierungs-Bedürfnisse zu beachten: Vermögensrechte... weiterlesen
Das kombinierte Stockwerkeigentum ist im ZGB nicht erwähnt, aber von Lehre und Rechtsprechung als zulässig betrachtet. Begriff / Erläuterung Wird das horizontale StWE mit dem... weiterlesen
Ursprüngliche Ziele des Gesetzgebers Das Stockwerkeigentum als besonders ausgestaltetes Miteigentum wurde anfangs 1965 gesamtschweizerische aus sozialpolitischen Gründen eingeführt, um einem grösseren Bevölkerungskreis Erwerb von Grundeigentum... weiterlesen
Sachenrechtliche Miteigentumsvermutung Der Gesetzgeber geht mangels Publizität und Transparenz bei den Gesamthandschaften davon aus, dass nicht jedermann diese Gemeinschaften kennen könne. Dies ist für Rechtsanwender... weiterlesen
Das Miteigentum ist der einfachere von beiden Gesamteigentums-Typen i.w.S. (Gesamteigentum und Miteigentum). Gleichwohl löst der Gesamthandtypus „Miteigentum“ das Grundproblem nicht, dass, wo Menschen zusammenkommen und... weiterlesen
Der Richter kann auf Klage hin eines Miteigentümers einen andern Miteigentümer von der Gemeinschaft ausschliessen: Ausschluss-Voraussetzungen Wichtige Gründe Erfolgslosigkeit von Aufforderungen, Abmahnungen und Zurechtweisungen des... weiterlesen
Die Aufhebung des Miteigentums an einem Grundstück infolge Scheidung hat ihre Auswirkungen auf die güterrechtliche Auseinandersetzung in einer Errungenschaftsbeteiligung [vgl. ZGB 205 und ZGB 650... weiterlesen
Nebst der Aufhebungsfälle aus Miteigentümerstreit sind zusätzlich sachbedingt noch folgende Auflösungstatbestände zu verzeichnen: Untergang des Miteigentums-Grundstücks Zwangsversteigerung der gemeinschaftlichen Sache Miteigentums-Fahrnis Miteigentums-Grundstück Weiterführende Informationen zu Zwangsversteigerung... weiterlesen
Können sich die Miteigentümer nicht über die Miteigentumsaufhebung verständigen, bleibt nur die richterliche Aufhebung. Jeder Miteigentümer hat ein Klagerecht: Jeder Miteigentümer kann mit Aufhebungsklage den... weiterlesen
Vorrangiges Ziel ist es, dass sich die Miteigentümer über Art und Weise der Miteigentumsaufhebung einigen können: Im Einigungsfalle ist ein Teilungsvertrag zu schliessen Vertragsfreiheit, vorbehältlich... weiterlesen
Bei der Geltendmachung des Aufhebungsanspruchs sind zu beachten: Anspruch auf Teilung Aufhebungsanspruch steht jedem Miteigentümer zu, da die Gemeinschaft der Miteigentümer nicht personenbezogen ist Voraussetzungen... weiterlesen
Einleitung Die Aufhebung bezieht sich nicht nur auf das Miteigentumsverhältnis als Ganzes, sondern auch gegenüber dem ausscheidungswilligen Miteigentümer: Aufhebungsanspruch Ausschluss / Beschränkung ME-Aufhebung Vertragliche Aufhebung... weiterlesen
Auch das Miteigentum kennt – trotz fehlender Rechtsform – Beschlussfassungen der Miteigentümer. Der Gesetzgeber verlangt für Beschlussfassungen unterschiedliche Mehrheiten: Grundlagen Beschluss = mehrseitiges Rechtsgeschäft Ziel:... weiterlesen
Innenverhältnis Bei der Verfügung über das Objekt ist der „Grundsatz der Gesamtverfügung“ zu beachten: Einstimmiger Beschluss aller Miteigentümer Vgl. Miteigentümer-Beschlüsse Kein Miteigentümer darf ohne besondere... weiterlesen
Die Belastung des Objektes selbst (und nicht des Miteigentumsanteils daran) erfordert die Beachtung des „Grundsatzes der Gesamtverfügung“: Einstimmiger Beschluss aller Miteigentümer Vgl. Miteigentümer-Beschlüsse Kein Miteigentümer... weiterlesen
Jede Sache, auch die Miteigentums-Sache, dient – zumindest beim Erwerb – einem bestimmten oder besonderen Zweck. Die Interessenlage am Zweck der Sache kann sich mit... weiterlesen
Die Parteien können die Nutzung und Verwaltung des Miteigentumsobjektes institutionalisieren, durch eine Nutzungs- und Verwaltungsordnung: Gesetzliche Grundlage ZGB Rechtsnatur Dispositiver Regelung Ausnahme Zwingende Bestimmungen über... weiterlesen
Die Tragung der Kosten und der Lasten der gemeinschaftlichen Verwaltung (Beitragspflicht) bestimmt sich wie folgt: Gesetzliche Grundlage ZGB 649 Abs. 1 Rechtsnatur Beitragspflicht = Realobligation... weiterlesen