Miteigentümer-Beschlüsse
Auch das Miteigentum kennt – trotz fehlender Rechtsform – Beschlussfassungen der Miteigentümer. Der Gesetzgeber verlangt für Beschlussfassungen unterschiedliche Mehrheiten: Grundlagen Beschluss = mehrseitiges Rechtsgeschäft Ziel:... weiterlesen