Ziele
Die Ziele des Forderungsgläubigers können sein: Forderungsverkauf = Gläubigerwechsel in Abweichung des typischen Forderungsverlaufs, wo der Gläubiger bis zur Schuldentilgung in seiner Funktion verbleibt Forderungsinkasso... weiterlesen
Die Ziele des Forderungsgläubigers können sein: Forderungsverkauf = Gläubigerwechsel in Abweichung des typischen Forderungsverlaufs, wo der Gläubiger bis zur Schuldentilgung in seiner Funktion verbleibt Forderungsinkasso... weiterlesen
Abtretung ist ein Verfügungsvertrag = Zweiseitiges Rechtsgeschäft zwischen Zedent und Zessionar Vgl. BGE 4C.84/2004 Verfügungsgeschäft für einen Gläubigerwechsel (schriftliches) Verfügungsgeschäft, dem zumeist ein (formfrei gültiges)... weiterlesen
Wertpapierrechtliche Übertragung = Forderungsübertragung nach den wertpapierrechtlichen Grundsätzen, wobei Inhaberpapiere mangels persönlicher Kenntnis des Gläubigers für die Rechtsübertragung den sachenrechtlichen Prinzipien folgt (weiterer Unterschied: Einrede-Ausschluss... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen OR 164 ff. Gesetzestexte Art. 164 OR A. Abtretung von Forderungen I. Erfordernisse 1. Freiwillige Abtretung a. Zulässigkeit 1 Der Gläubiger kann eine... weiterlesen
Kurz-Definition Vereinbarung, wonach ein Dritter als neuer Gläubiger an die Stelle des bisherigen tritt Ausführliche Definition Mit der Zession (auch: Abtretung bzw. Forderungsabtretung) überträgt der... weiterlesen
Unter dem Obertitel „Einzelzession“ werden nachfolgend die generellen zessionsrechtlichen Vorschriften im Einzelnen erläutert. Nachfolgend finden Sie die behandelten Unterpunkte: Begriff Grundlagen Abgrenzungen Rechtsnatur Ziele Motiv... weiterlesen
Normalfall: Gleicher Schuldner von Anfang bis Ende Im Normalfall bleiben in einem Forderungsverhältnis Gläubiger und Schuldner von Beginn bis zur Beendigung durch Tilgung dieselben Personen.... weiterlesen
Die Zession bzw. Forderungsabtretung bewirkt einen Gläubigerwechsel: An die Stelle des ursprünglichen Gläubigers tritt ein Anderer. Der Gesetzgeber ist grundsätzlich von einer EINZELZESSION, d.h. von... weiterlesen
Definition Geschäftspartner (Business Partner) Als Geschäftspartner (sog. Business Partner) gelten Positiv Jeder, der mit dem eigenen Unternehmen in geschäftlichem Kontakt steht wie Kunden Lieferanten Subunternehmer... weiterlesen
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Rechtsgeschäftliche Errichtung Schriftlicher Pfandvertrag = Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft Vorhandensein Schuldschein Pfandvertrag = Verpflichtungsgeschäft Besitzesübergabe Schuldschein = Verfügungsgeschäft (fakultativ sinnvolle) Notifikation der Pfandbestellung an den Schuldner... weiterlesen
Bürge Bank als Bürgin Auftraggeber Schuldner Dritter (nahestehender oder Partei mit Eigeninteresse) als Auftraggeber der Bank Gläubiger Allgemein Darlehens- oder Kreditgeber, Gläubiger irgend einer Forderung... weiterlesen
Bank zahlt aus einer Bankbürgschaft nur, wenn ihr nachgewiesen wird, ihr Auftraggeber (Schuldner) schulde dem Bürgschaftsgläubiger die Deckungssumme aus einer Leistungsstörung, die der Auftraggeber zu... weiterlesen
Einfache Bürgschaft Zahlungspflicht unter den im Bürgschaftsvertrag vereinbarten Voraussetzungen [vgl. OR 495 Abs. 4] Solidarbürgschaft Leistungsrückstand des Hauptschuldners und erfolglose Mahnung Offenkundige Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners... weiterlesen
Erlöschen der Hauptschuld Tilgung Rückgabe der Bankbürgschaftsurkunde Schulderlass Neuerung (Novation) Vereinigung von Schuldner- und Bürgen-Position (unechte Konfusion) Unmöglichkeit Verzicht des Gläubigers auf die Bankbürgschaft Rückgabe... weiterlesen
Sicherstellung und Befreiung Bürgenanspruch Der Bürge hat einen Sicherungsanspruch und im Falle der Fälligkeit der Hauptschuld einen Befreiungsanspruch wenn der Hauptschuldner den mit dem Bürgen... weiterlesen
Sorgfalt Keine Verschlechterung Position des Bürgen Der Gläubiger darf die Stellung des Bürgen nicht durch Verzicht auf Sicherheiten verschlechtern Verschlechterung bewirkt Betragsreduktion Verschlechtert der Gläubiger... weiterlesen
Einreden des Bürgen Bürge kann aus eigenem Recht verschiedene Einreden zur Abwehr der Zahlungspflicht vorbringen Einrede aus dem Bürgschaftsvertrag Recht der Vorausklage [OR 495 Abs.... weiterlesen
Haftungshaftungsbetrag Haftung immer nur im Umfange des in der Bürgschaftsurkunde erwähnten Betrags Im Höchsthaftungsbetrage, eingeschlossen folgende Positionen gesetzliche Folgen eines Verschuldens oder Verzuges des Hauptschuldners,... weiterlesen
Bürge kann bei zukünftigen Schulden bis zur Entstehung der Schuld unter gewissen Voraussetzungen von Bürgschaftsverpflichtung zurücktreten [vgl. OR 510 Abs. 1]... weiterlesen