Umtausch von Weihnachtsgeschenken
Das Schweizer Gesetz sieht bei gekauften Waren kein Rückgabe- oder Umtauschrecht vor. In der Schweiz gilt der Grundsatz „Gekauft ist gekauft“. Dies gilt auch für... weiterlesen
Das Schweizer Gesetz sieht bei gekauften Waren kein Rückgabe- oder Umtauschrecht vor. In der Schweiz gilt der Grundsatz „Gekauft ist gekauft“. Dies gilt auch für... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage: SchKG 283 f. Materielle Grundlage für die Zwangsvollstreckung bildet der jeweilige gesetzliche Retentionsanspruch (siehe Arten von Retentionsrechten) oder die Vereinbarung (vertraglich statuiertes Retentionsrecht). ... weiterlesen
Begriff des Aktien-Escrow Einschaltung eines Escrow Agent Hinterlage von Aktien zur Sicherung des Anspruchs eines Dritten (meistens eines anderen Aktionärs) Escrow-Ziele Aktienhinterlage, zB zur Sicherung... weiterlesen
Begriff des Aktien-Escrow Einschaltung eines Escrow Agent Einzahlung des vereinbarten Teils des Kaufpreises auf das Bankkonto des Escrow Agent (=Depositum irregulare im Sinne von OR... weiterlesen
Beim besitzlosen Retentionsrecht können heimlich oder gewaltsam fortgeschaffte, dem Retentionsrecht unterworfene Gegenstände innert 10 Tagen seit der Fortschaffung in die Räume zurückbeordert werden [vgl. SchKG... weiterlesen
BRANDER OSKAR, Das Retentionsrecht nach schweizerischem Zivilrecht, Diss. Zürich 1933 RIEMER HANS MICHAEL, Die beschränkten dinglichen Rechte, Grundriss des Schweizerischen Sachenrechts, Band II, Bern 1986,... weiterlesen
Checkliste: Retentionsrecht: Voraussetzungen, Entstehung und Verwertung Retentionsrechts-Voraussetzungen Recht des Gläubigers, zur Sicherung seiner Forderung bewegliche Sache und / oder Wertpapiere zurückbehalten, sofern folgende Grundsätze erstellt sind:... weiterlesen
Das Retentionsrecht ist als Fahrnispfandrecht eine zweckmässige Sicherungsgelegenheit. Es ist vor allem dann zielführend, wenn mit dem Schuldner die Geschäftsbeziehung nicht unbedingt weitergeführt werden soll,... weiterlesen
Bei diesen beiden Varianten konzentriert sich der Gläubiger zunächst bloss, aber immerhin auf die Geltendmachung der Forderung. Es gelten die allgemeinen Grundsätze der Betreibung auf... weiterlesen
Will der Retentionsgläubiger sich aus dem Retentionsgut bezahlt machen, muss er die Betreibungsart der Betreibung auf Pfandverwertung wählen. Pfandverwertung | forderungseinzug.ch Frist „Unterlässt der Vermieter oder Verpächter... weiterlesen
Bei den besitzlosen Retentionsverhältnissen ist es dem Retentionsschuldner untersagt, die Retentionsgegenstände zu entfernen. Vorbehalten bleiben die wohlerworbenen Rechte gutgläubiger Dritter [vgl. SchKG 96 Abs. 2... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage: SchKG 283 Abs. 2 und 3 Das Betreibungsamt hat bei der Aufnahme der Retentionsurkunde zu beachten: ... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage: SchKG 283 Die Retentionsurkunde ist das Verzeichnis der dem Retentionsrecht nach Ansicht des Betreibungsamtes unterworfenen Gegenstände: Begehren Antragsobliegenheit des Retentionsgläubigers an Betreibungsamt am... weiterlesen
Gemäss SchKG 56 Abs. 1 gelten die Massnahmen zur Wahrung und Durchsetzung des Retentionsrechts als unaufschiebbar. Sie sind selbst während der Betreibungsferien, bei Rechtsstillstand und... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage ZGB 700 Abs. 2 Berechtigter Betroffener Grundeigentümer Retentionsgegenstand Zugeführte Sachen Besonderheiten Besitzesübergang ohne Vertrag Forderung = Schadenersatzforderung (Räumungsschaden) Geringe praktische Bedeutung Art. 700... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage OR 485 Abs. 3 Berechtigter Lagerhalter Retentionsgegenstand Lagergut Forderung Lagergeld Auslagen, die nicht aus der Aufbewahrung selbst erwachsen sind, wie Frachtlohn Zoll Ausbesserung... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage OR 451 OR 439 i.V.m. OR 434 Berechtigte Frachtführer Spediteur Retentionsgegenstand Hinterlegungsbetrag als Surrogat des Frachtguts [vgl. OR 451] Kommissionsgut + Verkaufserlös [vgl.... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage OR 434 Berechtigter Kommissionär Retentionsgegenstand Kommissionsgut Verkaufserlös Besonderheiten Reihenfolge in der Geltendmachung der „Sicherheiten“ 1. Verrechnung mit der Rückerstattungspflicht allfälliger Vorschüsse 2. Verrechnung... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage OR 418o und OR 418v Berechtigte Auftraggeber und / oder Agent Retentionsgegenstand Bewegliche Sachen, in Besitz aufgrund des Agenturverhältnisses Wertpapiere, in Besitz aufgrund... weiterlesen
Eine Verwertung setzt gemäss ZGB 898 dreierlei voraus: Keine anderweitige Sicherstellung Obliegenheit des Retentionsgläubigers, den Retentionsschuldner über seine Verwertungsabsicht zu benachrichtigen Pflicht zur Verwertung von... weiterlesen