Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich betreffend Gerichtsstandsvereinbarungen ergibt sich aus Art. 5 IPRG sachlich: Privatrecht räumlich-persönlich: internationale Sachverhalte Achtung! Völkerrechtliche Verträge sind vorbehalten (Art. 1 Abs. 2 IPRG)... weiterlesen