FAZIT
Einleitung Bauprojekte sind ohne mehrere am Bau Beteiligte nicht bewältigbar. Zudem sind Baustellen Orte bautechnischer Probleme, gegensätzlicher ökonomischer Interessen und damit konfliktträchtig. Unter diesem Blickwinkel... weiterlesen
Einleitung Bauprojekte sind ohne mehrere am Bau Beteiligte nicht bewältigbar. Zudem sind Baustellen Orte bautechnischer Probleme, gegensätzlicher ökonomischer Interessen und damit konfliktträchtig. Unter diesem Blickwinkel... weiterlesen
Die strafrechtliche Verjährung ist wie folgte geregelt: Deliktsverjährung Grundlage StGB 98 i.V.m. StGB 229 Dauer Beginn mit dem Tag der gefährdenden Verhandlung Ende mit Vollendung... weiterlesen
Die Strafen von StGB 229 sind: vorsätzliche Baugefährdung Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe Mit der Freiheitsstrafe ist eine Geldstrafe zu verbinden Vgl. StGB... weiterlesen
Die Missachtung der Baukunderegeln für sich alleine führt noch nicht zu einer strafrechtliche Verantwortung. Es muss noch eine Personengefährdung hinzutreten: Konkrete Gefährdung von Personen Nachweis... weiterlesen
Baukunderegeln Das Gesetz stellt bewusst auf „anerkannte Regeln der Baukunde“ ab, um eine allgemeine Gültigkeit für alle Arten von Bauten und Arbeitsgattungen zu erreichen: Wichtige... weiterlesen
Der gesetzliche Terminus „Bauwerk“ wird in der Rechtsprechung entsprechend der Gesetzesmaterialien extensiv ausgelegt. Daher gelten im Sinne des Gesetzes als Bauwerke: Hoch- und Tiefbauten und... weiterlesen
Beim Berufsdelikt von StGB 229 kommen als Täter in Frage: Architekt Ingenieur Baumeister Hoch- und Tiefbautechniker Bauleiter Bauführer Polier ev. Bauarbeiter Die Verantwortung zur Unfallverhütung... weiterlesen
Architekt, Bauunternehmer und Bauherr können sich straffällig machen, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig bei der Leitung oder Herstellung eines Bauwerkes bzw. eines Abbruches die anerkannten... weiterlesen
Gemäss StGB 229 Abs. 1 macht sich strafbar, wer „… vorsätzlich bei der Leitung oder Ausführung eines Bauwerkes oder eines Abbruches die anerkannten Regeln der... weiterlesen
Einleitung Die strafrechtliche Verantwortung des Architekten und Ingenieur für die Baugefährdung ist durch entsprechende Auslegung von StGB 229 zu erläutern: Strafnorm Tatbestände Täterkreis Bauwerk Verletzung... weiterlesen
Definition Schiedsgutachter = Sachverständiger, der von zwei oder mehreren Parteien mit der verbindlichen Feststellung einer oder mehrerer strittiger Tatsachen oder Rechtsfragen... weiterlesen
Definition Gerichtsexperte = Gutachter, der in einem hängigen Prozessverfahren vom Gericht zur Beurteilung einer bautechnischen oder baulichen (Streit-)Frage beistellt wird Grundlage... weiterlesen
Definition Amtliche bestellter Sachverständiger = Gutachter, der von der zuständigen Behörde für die amtlich angeordnete Tatbestandsaufnahme nach OR 367 Abs. 2... weiterlesen
Definition Privatgutachter = Gutachter, der von einer beiden oder mehreren Parteien vorprozessual bzw. ohne hängiges Gerichtsverfahren zur Beurteilung einer bautechnischen oder... weiterlesen
Es ist denkbar, dass der Architekt bzw. Ingenieur in folgenden Belangen als Experte berufen wird: Sachverständiger (als Privatgutachter, amtl. bestellter Sachverständiger) Feststellung / Messung von... weiterlesen
OR 363 ff. (Werkvertrag ev. OR 394 ff. (einfacher Auftrag) SIA-Richtlinie 155 (Richtlinien für die Ausarbeitung von Gutachten), unter der Voraussetzung der Übernahme dieser Norm... weiterlesen
Einleitung Der Architekt ist ein bei Behörden und Gerichten, aber auch Privaten und ihren Anwälten, gefragter Bausachverständiger. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielgestaltig und sollen nachfolgende in... weiterlesen
Grundsatz Der Bauherrenberater haftet für getreue und sorgfältige Ausführung wie jeder andere Beauftragte: Haftung Haftungsanlässe Falschberatung Unterlassene oder unzweckmässige Weisungen Unterlassene, ungenügende oder ungeeignete Massnahmen... weiterlesen
Ohne andere Abrede erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand. Vielfach werden die Honoraransätze des Mandatsleiters und seiner Mitarbeiter definiert und – wenn es die Situation zulässt... weiterlesen
Der Bauherrenberater-Vertrag ist ein klassischer Mandatsvertrag. Anstelle einer Wiederholung wird verwiesen auf: Inhalt | auftrag.ch... weiterlesen