Architektenrecht

Kostenvoranschlag

Jeder Bauherr hat Anspruch auf einen Kostenvoranschlag: Kostenvoranschlag-Definition Kostenvoranschlag Stichwortdefinition =   Gesamtkostenübersicht Kurzdefinition =   Auskunft über die zu erwartenden Baukosten Langdefinition =   Prognose des Architekten... weiterlesen

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Kostenschätzung

Die Kostenschätzung ist das erste Orientierungsmittel, welches der Architekt (Planer) dem Bauherrn bietet: Definition Kostenschätzung   =         Prognose auf Basis einer überschlägigen... weiterlesen

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Kostenvorstellung Bauherr

Der Bauherr hat meistens nur eine vage Idee über sein Bauvorhaben in Bezug auf Aussehen (Ästhetik), Bauvolumen, Qualität, Termin und Kosten. – Es ist dann... weiterlesen

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Architekten-Kosteninformation

Einleitung Für den Investitionsentscheid und dessen Umsetzung ist regelmässig die vom Architekten (Planer) erstellte Kostenprognose und die nachfolgende Kostenkontrolle von elementarer Wichtigkeit: Kostenziel des Bauherrn... weiterlesen

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Diskretion / Geheimhaltung

Den beauftragten Architekt (Planer) trifft eine Diskretions- und Geheimhaltungspflicht. Weiterführende Informationen Beauftragten-Pflichten – Ablieferungspflicht... weiterlesen

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Ablieferungspflicht

Der beauftragte Architekt (Planer) hat dem Bauherrn alles herauszugeben, was ihm infolge der Auftragsausführung zugekommen ist (OR 400 Abs. 1) Weiterführende Informationen Ablieferungspflicht... weiterlesen

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Rechenschaftslegung

Der beauftragte Architekt (Planer) hat dem Bauherrn Rechenschaft über die Auftragsausführung abzulegen (OR 400). Beim Architekturmandat (Planermandat) kommt der Rechenschaftslegung eine zentrale Bedeutung zu. Die... weiterlesen

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Getreue + sorgfältige Ausführung

Den beauftragten Architekten (Planer) treffen folgende Pflichten: Treuepflicht Grundlage OR 398 Abs. 2 Wahrung der Bauherreninteressen nach besten Kräften Unterlassung, was dem Bauherrn schaden könnte... weiterlesen

Architektenrecht

Bauherren-Weisungen / Abmahnung

Erteilt der Bauherr dem Architekten (Planer) Weisungen, ist zu differenzieren: Grundsatz Architekt (Planer) hat Bauherren-Weisungen grundsätzlich zu beachten Abmahnung Unzweckmässige Bauherrenweisungen Architekt (Planer) muss prüfen,... weiterlesen

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Bauleitung

Die Bauleitung wird hier als Leitung der Bauausführung verstanden: Grundsätzliche Bauleitungsfunktionen Kontroll- und Überwachungsfunktionen Werkstatt- und Materialkontrollen Veranlassung von Bemusterungen (Boden, Wände, Fassade usw.) Anordnung... weiterlesen

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Bauplanung

Zur Bauplanung zählen die verabredeten bzw. folgende Funktionen der Bau-Realisierung: Ausschreibung Raumblätter Leistungsverzeichnisse (Devis) Provisorische Ausführungspläne Submissionen / Vergabe Versicherungen Erfüllungsgarantien Bereinigung des Kostenvoranschlags Kostenstand... weiterlesen

Architektenrecht

Projektierung (Entwurf)

Der Projektierungsauftrag richtet sich grundsätzlich nach dem Vertrag zwischen Bauherr und Architekt (Planer). Bei der Projektierung können Vertragsgegenstand bilden: Strategische Planung Bauherrenbedürfnisabklärung Projektzielsetzungen Grobnutzungsprogramm Aufnahme... weiterlesen

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Auftragsausführung

Einleitung Die Hauptleistungspflicht des Architekten (Planers) besteht in der Verpflichtung des Beauftragten, seine Leistung nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen (OR 394 Abs. 1).... weiterlesen

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Architekten-Pflichten

Einleitung Nachfolgend sollen die Hauptleistungspflicht (Auftragsausführung) und seine weiteren, teils Nebenpflichten des Architekten (Planers) im Detail erläutert werden: Auftragsausführung Bauherren-Weisungen / Abmahnung Getreue + sorgfältige... weiterlesen

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Schutz- und Treuepflichten

Der Bauherr hat den Architekten (Planer) aufgrund des aus dem Auftragsverhältnis fliessenden Treueverhältnisses vor Gefahren zu warnen: Risiken, die mit der Ausführung des Architekturauftrages verbunden... weiterlesen

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Mitwirkungsobliegenheiten

Der Architekt (Planer) hat grundsätzlich kein Anspruch auf Mitwirkung des Bauherrn. Trotzdessen ist die Bauherren-Mitwirkung sachbedingt meist unerlässlich. Es kann sich eine Vereinbarung der Mitwirkungshandlungen... weiterlesen

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Schadenersatz (Schadloshaltung Architekt)

Entsteht dem Architekten (Planer) durch die weisungskonforme Ausführung des Architekturauftrages eine Haftung (Erhöhung der Passiven), so haftet der Bauherr dem Architekten (Planer) für den ohne... weiterlesen

Architektenrecht

Befreiungsanspruch

Der Bauherr hat den Architekten (Planer) von den in seinem Interesse übernommenen Verbindlichkeiten zu befreien (Schuldübernahme; OR 402). Vom Architekten (Planer) bereits bezahlte Aufwendungen und... weiterlesen

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Aufwendungsersatz

Der Bauherr schuldet dem Architekt (Planer) den Ersatz der Auslagen und Verwendungen (OR 402): Keine Verabredungsnotwendigkeit Ausreichend ist, dass der Architekt (Planer) die Aufwendungen in... weiterlesen

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Honorarverjährung

Der Honoraranspruch des Architekten (Planers) verjährt nach 10 Jahren, von der Fälligkeit an berechnet (OR 127 ff.). Gleiches gilt für den werkvertraglich titulierten Anspruch. Voraus-,... weiterlesen