Die Vorläufige Eintragung zielt auf einen mehrfachen Schutz des Antragstellers:
Begriff
- Vorläufige Eintragung = Vormerkung zur Sicherung eines behaupteten, bestehenden dinglichen Rechts
Grundlage
Rechtsbehelf
- Gesuch um gerichtliche Anordnung einer Vorläufigen Eintragung
Rechtsgrund / Vormerkungsanordnung
- Grundeigentümer-Einwilligung oder
- Richterliche Anordnung
Sicherungsgegenstand / Voraussetzungen
- Geltendmachung eines dinglichen Rechts (ein bloss obligatorischer Anspruch genügt nicht)
- Gefahr des Rechtsverlusts
Sicherungsziele
- Verhinderung des Rechtsverlusts
- Datumssicherung
Vormerkungswirkung
- Zerstörung des öffentlichen bzw. guten Glaubens in den Grundbucheintrag, also zur Verhinderung des Rechtserwerbs bzw. Rechtsverlusts nach ZGB 973
- Dingliche Wirkung für den Fall der späteren Feststellung ab dem Vormerkungsdatum
Wichtiger Anwendungsfall
- Vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts (ZGB 837 ff. + GBV 76 Abs. 3)
Weitere Detailinformationen
Literatur
- STAIBLE DOMINIC / VOGT BEAT, Grundbuchsperren, in: ZBGR 98 (2017) S. 213 ff.
Judikatur
- BGE 110 II 131 Erw. 3
- BGE 5P.221/2003, Erw. 3.1.1 = ZBGR 85/2004, S. 97 ff. (Veräusserer macht Formmangel des Rechtsgrundausweises geltend)
- BGE 5P.221/2003, Erw. 3.2.1 = ZBGR 85/2004, S. 97 ff.
- BGE 112 II 496 ff.
Weiterführende Information
Weiterführende Links
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.