Bau- und Planungsrecht
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ABISZA.
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- Das Raumplanungsrecht der Schweiz hat die Funktion, für eine zweckmässige, haushälterische Nutzung des Bodens zu sorgen; periodisch werden die Raumnutzungsverhältnisse geprüft und föderalistisch für die nächste Phase von i.d.R. 15 Jahre festgelegt.
- Das (öffentliche) Baurecht umfasst die Bau- und Zonenordnung der Gemeinden, welche die zulässige Bau- und Nutzweise der Grundstücke regelt, sofern und soweit diese nicht durch eidgenössisches oder kantonales Recht bestimmt wird.
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