Bild: © Keller + Steiner Bauprofile AG
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» Fazit
Einleitung zum Bauland
Der Erwerb und die Finanzierung von Bauland geben dem Käufer meistens verschiedene tatsächliche, rechtliche und wirtschaftliche Probleme auf:
- Überbaubarkeit der Baulandparzelle?
- Nutzungsmöglichkeit?
- Ausnützung?
- Wartedauer bis zur
- Baubewilligung?
- Bauausführung?
- Bezugsbereitschaft?
- Zusicherungen des Baulandverkäufers
- Eigenschaften des Grundstücks
- Nutzungsmöglichkeiten?
- Erwerb zu Eigentum oder Bauen im Baurecht?
- Eigentumserwerb und zu welchen Konditionen?
- Baurechtsbedingungen und Baurechtszins?
- Finanzierung von Land und Baute?
- Überbrückung zwischen Baulanderwerb und Bezugsbereitschaft?
- uam
Wording-Hinweis zu den Begrifflichkeiten Bauland, Baulandparzelle und Baulandgrundstück
- Qualitativer Approach
- In der Praxis wird der Begriff „Bauland“ in qualitativer Hinsicht als „überbaubarer Boden“ gesprochen, und zwar Anspruch auf den Umfang
- Quantitativer Approach
- In quantitativer Hinsicht ist zu unterscheiden:
- Quartierplanverfahren
- Im (zürcherischen) Quartierplanverfahren werden die neu gebildeten Baulandzuteilungen bis zum Eintritt der Rechtskraft des Neubestandes „Baulandparzelle“ bezeichnet
- Teilverkauf ab bestehendem Baulandgrundstück
- Bezeichnung als „Baulandparzelle“, die vom Hauptgrundstück (mittels Mutation“ grundbuchlich abgetrennt werden soll)
- = Bearbeitungsgegenstand, bevor es zum selbständigen Grundstück, zum Baulandgrundstück wird
- Verkauf des ganzen bestehenden Baulandgrundstücks
- Bezeichnung als „Baulandgrundstück“
- Quartierplanverfahren
- In quantitativer Hinsicht ist zu unterscheiden:
- Umgangssprachliche Verwendung und regionale Unterschiede
- Landläufig und je nach Kanton wird der Begriff „Baulandparzelle“ alle Arten von Baulandzustand, also nicht nur für ein werdendes selbständiges Grundstück, verwendet
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