Kauf / Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
7 Kommentierungen
AFKRVA.
F.
K.
R.
V.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ArbeitsgemeinschaftEinleitung zur ArbeitsgemeinschaftAutoren:Ungerechtfertigte BereicherungEinleitung zur Ungerechtfertigten Ber...Autoren:QuellensteuernEinleitung zu Quellensteuern in der S...Autoren:StrafprozessrechtFokus Strafprozessrecht
- Als Fahrniskauf gilt jeder Kauf, der nicht eine Liegenschaft oder ein ins Grundbuch als Grundstück aufgenommenes Recht zum Gegenstand hat.
- Der Grundstückkauf ist ein Kaufvertrag mit einem Grundstück als Kaufgegenstand, welcher zu seiner Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung bedarf.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz «AGB») sind die von einem Anbieter einseitig vorformulierten und beim Vertragsschluss mit dem Kunden nicht ausgehandelten Vertragsbedingungen.
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.