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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

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E-Commerce-AGB

Rechtsgebiet:
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stichworte:
AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Kombination der Kommunikationserleichterung (elektronischer Vertragsschluss + AGB) verlangt besondere Prozessabläufe und mehr Transparenz:

Rechtliche Rahmenbedingungen

Abgrenzungen

  • Indirektes E-Commerce (Offline-Verträge)
    • Elektronische Bestellung materieller Güter oder Dienstleistungen, die aufgrund ihrer Körperlichkeit auf konventionellem Wege ausgeliefert werden
  • Direktes E-Commerce (Online-Verträge)
    • Lieferung immaterieller Güter oder Dienstleistungen, die er auf seinem Computer herunterladen kann (zB Software-Kauf)

E-Commerce-Erscheinungsformen (Rechtssubjekte und Rechtsgeschäfte)

  • Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen
    • business-to-business = B2B
  • Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen und Konsumenten
    • business-to-consumer = B2C
  • Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen und Staat
    • Business-to-government =   B2G

Abschlusskautelen

  • E-Commerce-AGB-Zulässigkeit
    • Die Übernahme von AGB in elektronisch geschlossene Verträge ist grundsätzlich zulässig, vorausgesetzt die Einbeziehungsvoraussetzungen seien erfüllt
  • Schaffung klarer Verhältnisse
    • Der Anbieter sollte bei den Vertragsverhandlungen und beim Vertragsabschluss klare Verhältnisse schaffen sowie ggf. die AGB mit dem Verhandlungsergebnis in Übereinstimmung bringen
    • Je deutlicher AGB-Einbezugsansprache und je intensiver der Abnehmer sich mit den E-Commerce-AGB auseinandersetzen kann, desto eher lassen sich Geltungsstreitigkeiten vermeiden
  • Darstellung
    • Leserliche Schriftgrösse (zB 11 oder 12 Punkte)
    • Schwarze Schrift auf hellem Hintergrund
    • Text nicht breiter als das Frame
    • Druckfähigkeit (Icon für „Drucken“, von Vorteil in pdf-Format)
    • Speicherfähigkeit (Icon für „Speichern“, von Vorteil in pdf-Format)

E-Commerce-AGB-Übernahme

  • AGB-Kundbarmachung
    • Automatisches Einblenden der AGB in einem Pop-up-Fenster oder
    • besonderer Hinweis auf AGB
      • ganz allgemein
        • bei Verweisung ist der Kunde durch einen Hyperlink mit der Homepage zu verbinden, welche die E-Commerce-AGB enthält (Vollansicht wünschenswert)
      • im Bestellformular (im e-mail oder im Onlineshop)
      • unter Hervorhebung durch Farbwahl oder Schriftbild
    • klare und unmissverständliche AGB-Klauseln
    • Kürze der E-Commerce-AGB
      • Übertragungsfähigkeit auf Smartphones und Tabletcomputer
      • Darstellung in Responsive Webdesign (RWD)
    • Sprachwahl
      • Usanz
        • Heute werden viele Websites und E-Commerce-Shops in all ihren Elementen den Bestellern mehrsprachig (zB deutsch, französisch und englisch) zur Verfügung gestellt
      • Mindestanforderungen
        • Die AGB sind dem Kunden zur Verfügung zu stellen
          • in der Sprache der Homepage bzw. des e-mails
          • mindestens aber in der gleichen Sprache wie das Bestellformular bzw. das Shoptool
  • AGB-Übernahme
    • Übernahmeerklärung
      • Vom Kunden ist durch Anklicken eines Bestell-Icons in der Website des Anbieters bzw. in dessen Shop eine ausdrückliche Übernahmeerklärung zu verlangen
      • Jedenfalls ist durch technische Vorkehren auszuschliessen, dass der Kunde eine Bestellung ohne explizite Bestätigung des AGB-Übernahmewillens vornehmen kann
    • Dokumentierung des Übernahmewillens
      • Der Anbieter hat durch ein sorgfältiges Datenmanagement sicherzustellen, dass im Streitfall nachweisbar sind:
        • die Erfüllung der Einbeziehungsvoraussetzungen
        • die Beachtung aller auf dieser Unterseite „E-Commerce-AGB“ erwähnten Empfehlungen
    • Mustertext für AGB-Übernahme
      • „Ich bestätige, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hier einsehen konnte und, dass ich diese mit meiner Bestellung übernehme und als für mich verbindlich anerkenne.“

E-Commerce-AGB-Inhalt

  • Inhaltsverzeichnis
    • Voranstellung eines Inhaltsverzeichnisses im Hypertextformat vor die AGB-Klauseln
  • Hyperlinks in den AGB-Klauseln
    • Im AGB-Text sind – sofern und soweit möglich – Hyperlinks zu setzen
  • Return-Icon
    • Zum Service an die Kunden zählen:
      • Rückkehr an den Anfang der AGB
      • Rückkehr auf das Bestellformular
  • Ungewöhnliche AGB-Klauseln
    • Deutliche Klauselformulierung
    • Deutliche Kennzeichnung der ungewöhnlichen Klausel
      • bei E-Commerce-Shop
        • in einem automatisch erscheinenden Pop-up-Fenster, im Ablauf vor dem Bestell-Icon
      • bei e-mail-Bestellung mittels pdf-Bestellformular, welches die AGB enthält, im Attachment
        • mit optischer Hervorhebung
        • mit der Aufforderung, das Attachment zu öffnen
        • mit Link auf die Homepage, wo der Kunden den Adobe Acrobat Reader beziehen kann
    • weitergehende Informationen
      • Kunden sollen durch Anklicken eines Hyperlinks weitere Informationen zur Bedeutung der ungewöhnlichen AGB-Klausel erhalten
    • Ausdrückliche Einverständniserklärung
      • Der Kunde sollte sein ausdrückliches Einverständnis zur Übernahme einer ungewöhnlichen AGB-Klausel geben müssen

E-Commerce-AGB-Auslegung

  • Vertrauensprinzip
    • Die E-Commerce-AGB und ihre Einbeziehung haben den Grundsätzen des Vertrauensprinzips zu folgen (Anbieterrisiko)
  • Allgemeine Auslegungsregeln
    • Im übrigen gelten die Allgemeinen Vertragsauslegungs-Prinzipien
    • Vgl. ferner AGB-Auslegung

E-Commerce-AGB-Kontrolle

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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