Die Kombination der Kommunikationserleichterung (elektronischer Vertragsschluss + AGB) verlangt besondere Prozessabläufe und mehr Transparenz:
Rechtliche Rahmenbedingungen
- Grundlagen des AGB-Rechts
- Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Verwendung elektronischer Mitteilungen bei internationalen Verträgen vom 23.11.2005
Abgrenzungen
- Indirektes E-Commerce (Offline-Verträge)
- Elektronische Bestellung materieller Güter oder Dienstleistungen, die aufgrund ihrer Körperlichkeit auf konventionellem Wege ausgeliefert werden
- Direktes E-Commerce (Online-Verträge)
- Lieferung immaterieller Güter oder Dienstleistungen, die er auf seinem Computer herunterladen kann (zB Software-Kauf)
E-Commerce-Erscheinungsformen (Rechtssubjekte und Rechtsgeschäfte)
- Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen
- business-to-business = B2B
- Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen und Konsumenten
- business-to-consumer = B2C
- Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen und Staat
- Business-to-government = B2G
Abschlusskautelen
- E-Commerce-AGB-Zulässigkeit
- Die Übernahme von AGB in elektronisch geschlossene Verträge ist grundsätzlich zulässig, vorausgesetzt die Einbeziehungsvoraussetzungen seien erfüllt
- Schaffung klarer Verhältnisse
- Der Anbieter sollte bei den Vertragsverhandlungen und beim Vertragsabschluss klare Verhältnisse schaffen sowie ggf. die AGB mit dem Verhandlungsergebnis in Übereinstimmung bringen
- Je deutlicher AGB-Einbezugsansprache und je intensiver der Abnehmer sich mit den E-Commerce-AGB auseinandersetzen kann, desto eher lassen sich Geltungsstreitigkeiten vermeiden
- Darstellung
- Leserliche Schriftgrösse (zB 11 oder 12 Punkte)
- Schwarze Schrift auf hellem Hintergrund
- Text nicht breiter als das Frame
- Druckfähigkeit (Icon für „Drucken“, von Vorteil in pdf-Format)
- Speicherfähigkeit (Icon für „Speichern“, von Vorteil in pdf-Format)
E-Commerce-AGB-Übernahme
- AGB-Kundbarmachung
- Automatisches Einblenden der AGB in einem Pop-up-Fenster oder
- besonderer Hinweis auf AGB
- ganz allgemein
- bei Verweisung ist der Kunde durch einen Hyperlink mit der Homepage zu verbinden, welche die E-Commerce-AGB enthält (Vollansicht wünschenswert)
- im Bestellformular (im e-mail oder im Onlineshop)
- unter Hervorhebung durch Farbwahl oder Schriftbild
- ganz allgemein
- klare und unmissverständliche AGB-Klauseln
- Kürze der E-Commerce-AGB
- Übertragungsfähigkeit auf Smartphones und Tabletcomputer
- Darstellung in Responsive Webdesign (RWD)
- Sprachwahl
- Usanz
- Heute werden viele Websites und E-Commerce-Shops in all ihren Elementen den Bestellern mehrsprachig (zB deutsch, französisch und englisch) zur Verfügung gestellt
- Mindestanforderungen
- Die AGB sind dem Kunden zur Verfügung zu stellen
- in der Sprache der Homepage bzw. des e-mails
- mindestens aber in der gleichen Sprache wie das Bestellformular bzw. das Shoptool
- Die AGB sind dem Kunden zur Verfügung zu stellen
- Usanz
- AGB-Übernahme
- Übernahmeerklärung
- Vom Kunden ist durch Anklicken eines Bestell-Icons in der Website des Anbieters bzw. in dessen Shop eine ausdrückliche Übernahmeerklärung zu verlangen
- Jedenfalls ist durch technische Vorkehren auszuschliessen, dass der Kunde eine Bestellung ohne explizite Bestätigung des AGB-Übernahmewillens vornehmen kann
- Dokumentierung des Übernahmewillens
- Der Anbieter hat durch ein sorgfältiges Datenmanagement sicherzustellen, dass im Streitfall nachweisbar sind:
- die Erfüllung der Einbeziehungsvoraussetzungen
- die Beachtung aller auf dieser Unterseite „E-Commerce-AGB“ erwähnten Empfehlungen
- Der Anbieter hat durch ein sorgfältiges Datenmanagement sicherzustellen, dass im Streitfall nachweisbar sind:
- Mustertext für AGB-Übernahme
- „Ich bestätige, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hier einsehen konnte und, dass ich diese mit meiner Bestellung übernehme und als für mich verbindlich anerkenne.“
- Übernahmeerklärung
E-Commerce-AGB-Inhalt
- Inhaltsverzeichnis
- Voranstellung eines Inhaltsverzeichnisses im Hypertextformat vor die AGB-Klauseln
- Hyperlinks in den AGB-Klauseln
- Im AGB-Text sind – sofern und soweit möglich – Hyperlinks zu setzen
- Return-Icon
- Zum Service an die Kunden zählen:
- Rückkehr an den Anfang der AGB
- Rückkehr auf das Bestellformular
- Zum Service an die Kunden zählen:
- Ungewöhnliche AGB-Klauseln
- Deutliche Klauselformulierung
- Deutliche Kennzeichnung der ungewöhnlichen Klausel
- bei E-Commerce-Shop
- in einem automatisch erscheinenden Pop-up-Fenster, im Ablauf vor dem Bestell-Icon
- bei e-mail-Bestellung mittels pdf-Bestellformular, welches die AGB enthält, im Attachment
- mit optischer Hervorhebung
- mit der Aufforderung, das Attachment zu öffnen
- mit Link auf die Homepage, wo der Kunden den Adobe Acrobat Reader beziehen kann
- bei E-Commerce-Shop
- weitergehende Informationen
- Kunden sollen durch Anklicken eines Hyperlinks weitere Informationen zur Bedeutung der ungewöhnlichen AGB-Klausel erhalten
- Ausdrückliche Einverständniserklärung
- Der Kunde sollte sein ausdrückliches Einverständnis zur Übernahme einer ungewöhnlichen AGB-Klausel geben müssen
E-Commerce-AGB-Auslegung
- Vertrauensprinzip
- Die E-Commerce-AGB und ihre Einbeziehung haben den Grundsätzen des Vertrauensprinzips zu folgen (Anbieterrisiko)
- Allgemeine Auslegungsregeln
- Im übrigen gelten die Allgemeinen Vertragsauslegungs-Prinzipien
- Vgl. ferner AGB-Auslegung
E-Commerce-AGB-Kontrolle
- Allgemeine Kontrollregeln
- Es gelten die Allgemeinen AGB-Kontrollregeln
Weiterführende Informationen
- Law-Shop (Bestellmöglichkeit für E-Commerce-AGB)
- AGB im internationalen Handelsverkehr
- Internationales Vertragsrecht | internationales-vertragsrecht.ch
- ICT-law
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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