Gesetzliche privatrechtliche Eigentumsbeschränkungen
Anmerkungstatbestand
- gesetzliche privatrechtliche Eigentumsbeschränkungen
Grundlage
Ausgangslage
- Unmittelbare gesetzliche Eigentumsbeschränkungen
- Gültigkeit von Gesetzes wegen
- Grundsatz
- Kein Anmerkungsbedarf
- Nachbarliche Eigentumsinhaltsbestimmungen beschränken das Eigentum aller Grundstücke gegenseitig und klären das Recht jeden Grundeigentümers auf Beschränkungen des nachbarlichen Eigentums, nach
- Bestand
- Inhalt
- Umfang
- Unklarheit bei von Gesetzes wegen unmittelbar und ohne Grundbucheintrag begründeten Wegrechte (vgl. ZGB 696) > siehe Ausnahme
- Ausnahme
- Die von Gesetzes wegen unmittelbar und ohne Grundbucheintrag begründeten Wegrechte (vgl. ZGB 696)
- Anwendungsfall
- zB Winterweg mit bestimmter Wegroute (im Schnee), durch Anmerkung in den Grundbuchblättern der betroffenen Liegenschaften
- zB andere Wegrechte
- Mittelbare gesetzliche Eigentumsbeschränkungen
- Mittelbare gesetzliche Eigentumsbeschränkungen
- Eintragung im Grundbuch (daher keine Anmerkung, siehe Grundsatz)
- Mittelbare gesetzliche Eigentumsbeschränkungen
Anmerkungsmotiv
- Information über sonst weder aus dem Grundbuch noch im Gelände ersichtliche Wegrechte
Ziele / Wirkungen
- Klarifizierung
Besonderes
- Beurteilung der individuell konkreten Verhältnisse erforderlich
Weiterführende Informationen
Rechtsgeschäftliche Eigentumsbeschränkungen
Als rechtsgeschäftliche Eigentumsbeschränkungen gelten: