Einleitung
Mit der Sachenrevision 2011 wurde durch ZGB 962 der beschränkte „Anmerkungszwang nach ZGB“ eingeführt. Dazu gilt es folgendes zu bemerken:
Art. 962 ZGB 1
II. Anmerkungen
1. Von öffentlich-rechtlichen Beschränkungen
1 Das Gemeinwesen oder ein anderer Träger einer öffentlichen Aufgabe muss eine für ein bestimmtes Grundstück verfügte Eigentumsbeschränkung des öffentlichen Rechts, die dem Eigentümer eine dauerhafte Nutzungs- oder Verfügungsbeschränkung oder grundstücksbezogene Pflicht auferlegt, im Grundbuch anmerken lassen.
2 Fällt die Eigentumsbeschränkung dahin, so muss das Gemeinwesen oder der andere Träger einer öffentlichen Aufgabe die Löschung der Anmerkung im Grundbuch veranlassen. Bleibt das Gemeinwesen oder der andere Träger einer öffentlichen Aufgabe untätig, so kann das Grundbuchamt die Anmerkung von Amtes wegen löschen.
3 Der Bundesrat legt fest, in welchen Gebieten des kantonalen Rechts die Eigentumsbeschränkungen im Grundbuch angemerkt werden müssen. Die Kantone können weitere Anmerkungen vorsehen. Sie erstellen eine Liste der Anmerkungstatbestände und teilen sie dem Bund mit.
1 Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 11. Dez. 2009 (Register-Schuldbrief und weitere Änderungen im Sachenrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2012 (AS 2011 4637; BBl 2007 5283)
Weiterführende Informationen
- Materialien GeoIG
- Botschaft zum GeoIG, in: BBl 2006, S. 7857 und S. 7859
- Inkrafttreten GeoIG + ÖREBKV
- 01.10.2009 (AS 2009, S. 4721)
- 01.10.2009 (AS 2009, S. 4723 ff.)
- GeoIG
- Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV) vom 02.09.2009
- Anmerkungs-Bedürfnis
- Das Informations- und Sicherungsbedürfnis des Anmerkenden kann durchaus bestehen oder unstrittig sein, ist aber für sich alleine nicht ausreichend; für die Anmerkung braucht es eine gesetzliche Grundlage, in welcher der Anmerkungstatbestand begründet ist
- Vgl. dazu
- Informations- und Sicherungsbedürfnis des Anmerkenden
Literatur
- SCHMID JÜRG, Kritische Bemerkungen zum Entwurf für ein Bundesgesetz über die Teilrevision des ZGB (Immobiliarsachenrecht) und das OR, in: ZBGR 1989, 255 ff.
- LIVER PETER, Die Anmerkung, in: ZBGR 50 (1969) S. 32 ff.