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Zugehör

Rechtsgebiet:
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Stichworte:
Anmerkung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Anmerkungstatbestand

  • Zugehör-Verbindung von beweglichen Sachen mit dem herrschenden Grundstück

Grundlage

Ausgangslage

  • Nach Ortsgebrauch oder mit dem Willen des Grundeigentümers sind bzw. werden selbständige bewegliche Sachen dauernd für die Bewirtschaftung, Benutzung, Verwahrung, Veräusserung und Verpfändung mit der herrschenden Immobilie verbunden

Anmerkungsmotiv

  • Verbindung von Immobilie mit Mobilien, zwecks Handänderungs- und Pfandrechtserstreckung

Ziele / Wirkungen

  • Verbindung von beweglichen Sachen mit der Immobilie, so dass die Mobilien das rechtliche Schicksal der Immobilie als Hauptsache teilt (Verpfändung, Veräusserung usw.)
  • Weitere Informationen

Besonderes

  • Bedeutung
    • Abnehmende Verbreitung, weil heute viele operative Unternehmen zur Liquiditätsförderung das Grundstück nicht mehr selber halten und noch weniger Betriebseinrichtungen oder Maschinen (zB Druckmaschine, Kühlhauseinrichtung uam) kaufen, sondern leasen

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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