- Anspruchberechtigt?
- Leistungen des Invalidenversicherers:
- Leistungsarten
- Medizinische Eingliederungsmassnahmen (IVG 8 ff.; IVV 44, IVV 2 und IVV 23f)
- Sonderschulmassnahmen (IVG 8 ff., IVG 19 f., IVV 8 ff.)
- Berufliche Eingliederungsmassnahmen (IVG 8 ff., 15 ff, IVV 5 ff.)
- Hilfsmittel (IVG 21 f., IVV 14 ff.)
- Renten (IVG 28 ff., IVV 25 ff.)
- Hilflosenentschädigungen (IVG 42, IVV 35 ff.)
- Reisekosten (IVG 51, IVV 90 f.)
- Beiträge an die pflegebed. Minderjähriger (IVG 20, IVV 13)
- Kollisionen zu anderen Versicherungen, namentlich zur Unfallversicherung
- Koordinationsbedarf
- IV-Rentenanspruch
- Bedingung (IVG 28 Abs. 1)
- trotz Eingliederungsmassnahmen verbleibender Invaliditätsgrad von min. 40 %
- Höhe (IVG 28 Abs. 2)
- Invaliditätsgrad 40 % bis 50 %
- Anspruch auf 25 %-Rente
- Invaliditätsgrad 50 % bis 66,65 %
- Anspruch auf 50 %-Rente
- Invaliditätsgrad 66,66 % und mehr %
- Anspruch auf 100 %-Rente
Rechtsgrundlagen:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.