- Anspruchberechtigt?
- Leistungen des Invalidenversicherers:
- Leistungsarten
- Medizinische Eingliederungsmassnahmen (IVG 8 ff.; IVV 44, IVV 2 und IVV 23f)
- Sonderschulmassnahmen (IVG 8 ff., IVG 19 f., IVV 8 ff.)
- Berufliche Eingliederungsmassnahmen (IVG 8 ff., 15 ff, IVV 5 ff.)
- Hilfsmittel (IVG 21 f., IVV 14 ff.)
- Renten (IVG 28 ff., IVV 25 ff.)
- Hilflosenentschädigungen (IVG 42, IVV 35 ff.)
- Reisekosten (IVG 51, IVV 90 f.)
- Beiträge an die pflegebed. Minderjähriger (IVG 20, IVV 13)
- Kollisionen zu anderen Versicherungen, namentlich zur Unfallversicherung
- Koordinationsbedarf
- IV-Rentenanspruch
- Bedingung (IVG 28 Abs. 1)
- trotz Eingliederungsmassnahmen verbleibender Invaliditätsgrad von min. 40 %
- Höhe (IVG 28 Abs. 2)
- Invaliditätsgrad 40 % bis 50 %
- Anspruch auf 25 %-Rente
- Invaliditätsgrad 50 % bis 66,65 %
- Anspruch auf 50 %-Rente
- Invaliditätsgrad 66,66 % und mehr %
- Anspruch auf 100 %-Rente
Rechtsgrundlagen:
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