- Welche Vorsorgeeinrichtung ist zuständig?
- Vorsorgeeinrichtung, der der Versicherte im Zeitpunkt des Unfallereignisses angeschlossen war (BVG 23)
- Berufskrankheiten
- Probleme bei mehrmaliger gleichartiger Erkrankung und wechselnder Kassenzugehörigkeit
- Invalidität
- Invaliditätsgrundlage
- Siehe Ansprüche vs. Invalidenversicherer
- Im obligatorischen Versicherungsbereich ist die Vorsorgeeinrichtung an den Entscheid der zuständigen IV-Stelle gebunden, sofern und soweit sich dieser nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGE 118 V 39 ff. Erw. 2; BGE 115 V 208 ff.)
- Im nicht-obligatorischen Versicherungsbereich ist die Vorsorgeeinrichtung frei, den Invaliditätsbegriff zu interpretieren
- Deckt sich der betreffende Reglementstext mit dem IV-Invaliditätsbegriff, besteht eine analoge Bindung an den Entscheid der IV-Stelle wie oben dargelegt
- Höhere Invaliditätsleistungen
- Die Vorsorgeeinrichtungen sind frei, weitergehende Invalidenleistungen in ihren Reglementen vorzusehen und auszurichten.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:FerienanspruchEinleitung: Ferienanspruch / Ferienrecht d...Autoren:ArbeitnehmertreueEinleitung zur ArbeitnehmertreueAutoren:Lohn und LohnforderungenEinleitung zu Lohn / LohnforderungenAutoren:ÄnderungskündigungEinleitung zur ÄnderungskündigungAutoren:FreistellungEinleitung zur FreistellungAutoren:KonkurrenzverbotEinleitung zum Konkurrenzverbot
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht