Verfahrensschritte
Im Arrestverfahren wird entschieden, ob Vermögenswerte des Schuldners mit Arrest belegt werden können.
Das Arrestverfahren setzt sich aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
Der Arrest wird in einem Gerichtsverfahren angeordnet. Der Vollzug selbst obliegt dem Betreibungsamt.
Kosten und Gebühren des Arrestverfahrens
Die Kosten eines Arrestverfahrens richten sich grundsätzlich nach dem Gebührentarif der Gebührenverordnung für Schuldbetreibung- und Konkurssachen (GebV).
Das Verfahren ist relativ kostengünstig. Die Kosten hängen vom Streitwert ab und berechnen sich wie folgt (GebV 20 und 21, GebV 48).
Arrestbewilligungsverfahren |
Streitwert in CHF | Gebühr in CHF |
bis 1’000.– | 40 – 150 | |
1’000 bis 10‘000 | 50 – 300 | |
10‘000 bis 100‘000 | 60 – 500 | |
100’000 bis 1’000‘000 | 70 – 1‘000 | |
über 1’000‘000 | 120 – 2‘000 | |
Arrestvollzug |
Forderung in CHF | Gebühr in CHF |
bis 100 | 10 | |
100 bis 500 | 25 | |
500 bis 1‘000 | 45 | |
1’000 bis 10‘000 | 65 | |
10’000 bis 100‘000 | 90 | |
100’000 bis 1’000‘000 | 190 | |
über 1‘000‘000 | 400 |
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