- Auftragserteilung
- Mit seiner Auftragserteilung beauftragt der Auftraggeber einen ausgewählten Dienstleister (Beauftragten), eine bestimmte Aufgabe für ihn zu erledigen
- Auftragsrecht
- Regelung der Rechtsverhältnisse zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer aus Dienstleistungen (Rechtshandlungen und / oder Tathandlungen)
» Weiterführende Informationen zu Ziele des Auftragsrechts